BUND Regionalgruppe Münsterland
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3. LEP-Änderung: Keine "nachhaltigere Flächenentwicklung" in Sicht

12. August 2025 | Lebensräume, Naturschutz, Wälder

Die anerkannten Naturschutzverbände BUND NRW, LNU und NABU NRW kritisieren in ihrer Stellungnahme zum Entwurf der 3. LEP-Änderung "für eine nachhaltigere Flächenentwicklung", dass die Regelungen dieser Zielsetzung ganz überwiegend nicht entsprechen.

Die Planung stellt ihrer Auffassung nach die Belange des Freiraumschutzes/ des Umwelt- und Naturschutzes insbesondere in Bezug auf die Siedlungsentwicklung und die neuen Ausnahmemöglichkeiten zur Inanspruchnahme von Bereichen für den Schutz der Natur und Waldbereichen systematisch hinten an und befasst sich weiterhin nicht mit der dringend notwendigen Trendwende hinsichtlich des Biodiversitätsverlustes.

Die Siedlungsentwicklung werde weiter dereguliert und für die wirtschaftlichen Interessen von Kommunen und Investoren geöffnet, eine zukunftsfähige, konsequent auf den Flächen- und Ressourcenschutz ausgerichtete Planung werde nicht implementiert. Eine Wende in der Siedlungsplanung werde weiterhin nicht eingeleitet.

Die Naturschutzverbände kritisieren insbesondere, dass zentrale Flächen für den Naturschutz in den Regionalplänen (Bereiche für den Schutz der Natur, Waldbereiche) für die Inanspruchnahme durch zahlreiche Infrastrukturprojekte geöffnet werden sollen. Für die dringend notwendige Aufgabe der Flächensicherung für Naturschutz im Rahmen der europäischen Wiederherstellungsverordnung, der globalen Kunming-Montréal-Vereinbarung zum Schutz der Natur sowie den Artenhilfsprogrammen nach § 45d BNatSchG müssten landesweit und regional quantitative Zielvorgaben festgelegt und die Konzeptionierung der Gebiete für den Schutz der Natur im LEP neu aufgestellt werden. Der langfristige Entzug diesbezüglicher Potenzialflächen durch die Regelungen zur Siedlungsentwicklung in der 3. LEP-Änderung in Verbindung mit den Regionalplänen wird von den Naturschutzverbänden entschieden abgelehnt (insbesondere durch die Flexibilisierungsflächen). Sie fordern nachdrücklich, die wesentlichen Weichenstellungen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und im Ausgleich der für die Zukunft zentralen Flächenerfordernisse im Rahmen der 3. LEP-Änderung vorzunehmen und damit auch gesamträumlich abzuwägen.

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