28. November 2021

BUND weiter abwärts als reiner Industrie-Lobbyverband?

Auf unserer Startseite haben wir über den Koalitionsvertrag der "Ampel" berichtet. Am kommenden Freitag (3.12.2021) wird wiederum der "Geschäftsführer" des BUND NRW, Dirk Jansen, gemeinsam mit u.a. der LEE (siehe Startseite von Mitte November über die "Demo" der LEE vor der NABU-Landesgeschäftsstelle!) über den Windkraftausbau berichten. In diesem Zusammenhang darf auf den LDV-Beschluss von 2016 verwiesen werden (siehe unten), der zumindest damals den Themenbereich "Biodiversität" nicht völlig vergessen hatte (wie z.B. die LV Hessen und Rheinland-Pfalz).

Der Bundesvorsitzende des BUND versucht allerdings zumindest in Ansätzen, den Schutz der Biodiversität nicht völlig zu vergessen: So hat er (wie der NABU auch) den absoluten Deregulierungsansätzen im Ampel-Koalitionsvertrag zunächst eine Absage erteilt. Dies ist vor dem Hintergrund der seit 1992 durchgeführten zahlreichen Deregulierungsoffensiven der diversen bundesweiten Regierungskoalitionen eigentlich auch selbstverständlich, denn es dient ausschließlich der "Förderung" der Industrie - jedoch nicht der besseren Einbeziehung der Umweltverbände oder gar der Bevölkerung.

Was das Bundesgebiet (und NRW) jetzt brauchen, ist eine massive Offensive des BUND für die Fotovoltaik - allerdings nicht im Außenbereich, sondern auf Dächern, auf alten Deponiestandorten, auf großen Gewerbeparkplätzen und - je nach technologischem Fortschritt - auch an senkrechten Wänden von größeren Gebäuden! Jedenfalls nicht auf Seen und Teichen, wie das ja vereinzelt auch verlangt wird.

 

 

13. April 2021

BUND NRW reiner Windkraftverband?

Nachdem der Landesvorstand am 15.1.2017 "mehrheitlich" und ohne die davon betroffenen BUND-Verfahrensbetreuer vorher zu informieren, die Einstellung des Verfahrens gegen eine Windkraftanlage des Herrn CDU-MdL Hovenjürgen am Rande der FFH-Lebensräume "Truppenübungsplätze Haltern" beschlossen hatte, ging es mit dem "N" im Namen unseres Verbandes immer weiter bergab. So gibt es schon seit Jahren enge Kooperationen mit dem LEE (=Landesverband erneuerbarer Energien) und einigen "Grünen" Volksvertretern, wobei Letztere mit dafür gesorgt haben, dass vor rund sieben Jahren die Verbindlichkeit der Regionalpläne in Sachen Windkraftplanungen abgeschafft wurde, obwohl alle größeren Umweltverbände sich im Rahmen der Windkraftplanung für die Verbindlichkeit der Regionalpläne ausgesprochen hatten.

Man hat auch aus dem Landesvorstand keine öffentlichen Bekundungen zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Sachen FFH- und Vogelschutzrichtlinie vom März 2021 (siehe Startseite vom 13.4.2021) gehört, obwohl sich vor gut zwei Jahren alle deutschen Naturschutzverbände über die Nicht-Änderung der beiden Richtlinien durch die EU-Kommission und das Europaparlament gefreut haben.

Da hilft auch das Vorgehen des Landesvorstandes gegen eine WKA-Ansiedlung am Teutoburger Wald (in der Nähe des FFH-Gebietes "Senne") 2020/21 nicht wirklich weiter.

Was man stattdessen vermisst, ist eine kritische Auseinandersetzung mit den zum Teil mafiösen Strukturen in der Windkraftbranche und eine konsequente öffentliche Förderung der Fotovoltaik auf den weitestgehend leeren Dächern unserer Städte!

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22. Mai 2016

BUND NRW geht auf Distanz zum LEE

Es war ein vielstimmer Argumentationsaustausch auf der Landesdelegiertenversammlung des BUND NRW heute in Gelsenkirchen, aber letztlich haben sich diejenigen durchgesetzt, die den BUND auch als Naturschutzverband sehen, der nicht blindlings einem reinen Industrie- und Betreiber-Lobbyverband mehr folgen mochte: Die LDV hat sich dafür ausgesprochen, dass der Vorstand zukünftig die Unabhängigkeit des BUND-Landesverbandes bewahrt und entsprechend dem Motto des BUND-Bundesvorsitzenden Hubert Weiger sowohl Naturschutz als auch Energiewende betreibt.

Es ginge schließlich nicht an, so etliche Diskutanten auf der LDV, dass hier unkritisch einem reinen Lobbyverband gefolgt würde, der zudem sowohl hinsichtlich des neuen Landesnaturschutz- als auch des neuen Landeswassergesetzes völlig gegensätzliche Positionen zu den BUND-Auffassungen vertreten hätte.

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16. Februar 2016

Sachlicher Teilabschnitt Energie jetzt rechtskräftig

Seit heute, 16. Februar 2016, ist der sachliche Teilabschnitt Energie (STE) des neuen Regionalplans rechtskräftig. Damit gilt der alte GEP Münsterland nicht mehr. Man darf nun gespannt sein, ob die Gemeinden unverzüglich mit der Umsetzung der im STE festgelegten Windkraftvorranggebiete beginnen oder ob sie mehr Wert darauf legen, in die problematischen Zonen zu gehen, weil ein paar Grundeigentümer und Projektierer das so wollen.

Das schlechteste Beispiel in diesem Zusammenhang ist die Gemeinde Saerbeck.

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7. November 2015

Fraunhofer-Institut entwickelt EE-Kartensätze

Unter dem Link Maps4Use hat das Fraunhofer-Institut in Oberhausen damit begonnen, Kartensätze für die installierte Leistung von Erneuerbaren Energien für ganz Deutschland zu produzieren. Ermittlungsbasis ist dabei die Gemeindeebene. Die Karten (siehe Beispiel) sind dabei frei verfügbar. Mann kann sich sowohl bundesweit orientieren als auch auf Ebene der einzelnen Bundesländer.

©Fraunhofer UMSICHT / Maps4Use.de
25. Oktober 2015

Windkraftperspektiven im Münsterland

Am kommenden Donnerstag findet - auf Einladung des "Netzwerk Windenergie NRW" - eine Besprechung im Großen Vortragssaal der Stadtwerke Münster am Albersloher Weg statt. Beginn ist 17.30 Uhr.

Nachdem der Regionalrat kürzlich den Teilabschnitt Energie mit knapp 8.500 ha Windenergievorrangflächen (allerdings ohne Ausschlusswirkung!) beschlossen und damit die Vorgaben des LEP-E um 30% übertroffen hatte, soll am 29.10. nun darüber debattiert werden, wie es vor dem Hintergrund der verwaltungsgerichtlichen Urteile, der fehlenden Steuerungswirkung der Regionalplanung und den Vorgaben/Vorschlägen der EU ("Wind Energy Developments and Natura 2000") sowie der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) weitergehen soll. Das Programm für den Donnerstagabend findet sich hier.

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1. Oktober 2015

... nach Verabschiedung des Regionalplans - Teilplan Energie

Zwar steht die formale Genehmigung durch die NRW-Staatskanzlei noch aus, aber keiner rechnet mehr mit "Querschüssen". So sind denn auch inzwischen etliche Kommunen damit angefangen, ihr regionalplanerische Pflicht zur erfüllen, indem sie die ausgewiesenen Vorranggebiete sozusagen zur "Baureife" bringen.

Erwartungsgemäß versuchen darüberhinaus viele Kommunen, zusätzliche Windkraftvorranggebiete über die regionalplanerisch festgelegten hinaus auszuweisen, was immer wieder zu massiven Konflikten mit dem Naturschutz führt; dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass in den Kommunen oftmals nicht nur die konfliktarmen Räume in Betracht kommen, sondern vor allem solche, bei denen einflussreiche Grundeigentümer mitmischen, für die Naturschutzaspekte in der Regel nur eine Störung ihrer Gewinnmaximierung bedeuten.

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18. Juni 2015

Neuer Windenergie-Erlassentwurf sorgt für Irritationen

Vor kurzem hat das Umweltministerium einen neuen Windenergie-Erlassentwurf in die Verbändebeteiligung gegeben. Dieser sorgt zunehmend für Irritationen vor allem aus folgenden Gründen:

1. Statt der ansonsten von der Landesregierung nicht ohne Erfolg propagierten besseren Öffentlichkeitsbeteiligung enthält dieser Entwurf stattdessen ziemlich unverhohlen diverse Tipps, wie man mögliche Kritiker mit Geld zuwirft, um sie ruhig zu stellen.

2. Nachdem das MKULNV viele Monate lang versucht hatte, die "runderneuerte" Version der Abstandsempfehlungen der LAG-VSW (=Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten) zu verhindern, sind diese jetzt doch erschienen, werden aber im Erlassentwurf an keiner Stelle erwähnt. Dies geschieht, obwohl schon die Fassung von 2007 der LAG-VSW bereits etliche Male in verwaltungsgerichtlichen Verfahren Anerkennung gefunden hat.

3. Immer wieder haben alle NRW-Naturschutzverbände gefordert, dass die Regionalplanung eine steuernde Wirkung entfalten muss, damit Standortentscheidungen nicht einseitig von den Interessen einiger Grundstückseigentümer bestimmt werden. Diese Reglung fehlt auch weiterhin, obwohl solche Forderungen mittlerweile sogar von einigen Projektierern ebenfalls erhoben werden! Nachvollziehbarer Grund dafür ist, dass z. B. in der Region Münsterland für die Windkraftvorranggebiete von der Bezirksregierung "konfliktarme" Räume ausgesucht worden sind, bei denen die Investitionssicherheit für die Projektierer höher ist als auf den meisten der zusätzlich auf kommunaler Ebene hervorgezauberten Standorten.

Die NRW-Naturschutzverbände werden sich jedenfalls detailliert äußern. Wir berichten dann aktuell.

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12. Februar 2015

Artenschutz und Windenergie sind keine Gegensätze?

In einer Pressemitteilung von heute hat sich das "Windenergieministerium"  zu folgender Feststellung verstiegen:

Minister Remmel: Artenschutz und Windenergie sind keine Gegensätze

 

Außerdem wird ein paar belanglose Zeilen später auch noch dreist "eine falsche Tatsachenbehauptung" verbreitet: Es stimmt eben nicht, dass "Naturschutzverbände und Windenergiebranche sich auf abgestimmtes Vorgehen bei zukünftigen Projekten" geeinigt hätten! Die erwähnte Vereinbarung bezieht sich ausschließlich auf die Hellwegbörde und ist von Seiten des Naturschutzes nur von der lokalen Gruppe "Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz" (ABU) unterzeichnet worden.

Landauf, landab - von Aachen ("Münsterwald") bis Minden ("Pohlsche Heide") nehmen die Beschwerden über Versuche zu, die privaten Investitionsinteressen von Windkraftbetreibern ohne Rücksicht auf Natur- und Artenschutzbelange durchsetzen.

"Artenschutz und Windenergie müssen keine Gegensätze sein", so hätte eine Schlagzeile lauten können, wenn denn die Landesregierung den Natur- und Artenschutz - über die Herausgabe schön bebilderter Broschüren hinaus - ernst nähme.

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2. Januar 2015

Alles nur Geschwätz, Herr Remmel?

In unzähligen (und oft kaum lesenswerten) Pressemitteilungen des nordrhein-westfälischen Umweltministers Remmel geht es immer wieder auch um die "Biodiversität" (Artenvielfalt). Sobald aber der Ausbau der Windkraft ins Spiel kommt, interessiert ihn die Artenvielfalt nicht mehr.

Ein eklatantes Beispiel ist - neben den ohnehin weitgehend unbrauchbaren Windkrafterlassen - der Versuch auch des Landes NRW, eine Veröffentlichung der Mitte Mai 2014 erstellten Nachfolgestudie der "LAG VSW", also der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten, über die nötigen Abstände zwischen bestimmten Schutzgebieten bzw. Vogelarten und Windkraftanlagen zu verhindern.

Die staatlichen und privaten Windkraftbetreiber haben nämlich die Angst, dass sich diese Studie, deren Vorgängerin aus 2007 bereits vor etlichen Verwaltungsgerichtsinstanzen positive Berücksichtigung gefunden hat, weiter etablieren könnte - was auf jeden Fall ein Vorteil für den Artenschutz wäre.

Wir haben im Münsterland gezeigt, dass sich beide Aspekte sehr wohl sinnvoll kombinieren lassen (siehe die Beiträge weiter unten). Allerdings hat dies nur so lange äußerst erfolgreich funktioniert, wie es eine echte regionale Steuerung gab (die alle NRW-Natur- und Umweltschutzverbände von Anfang an gefordert haben). Sobald jedoch auf Gemeindeebene Kumpel Fritz mit Kokumpel Franz aus dem Gemeinderat auskungeln konnte, wo für beide Kumpels gewinnbringend Windkraftanlagen hinsollten, war von Naturschutz oft keine Rede mehr. Es gibt ja inzwischen sogar schon Firmen, die sich damit brüsten, auch solche Standorte zu bekommen, die vorher aus Naturschutzgründen durchgefallen waren. So ist das eben mit den (Un-)Geistern, die man nicht mehr los wird ...

Ach ja, die Studie der LAG VSW aus 2014 findet sich hier...

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Windkraft-Vorreiter

Windkraft-Leistung der Regionen 2010. Quelle: Vorlage Regionalrat 38/2012

Das Münsterland ist - verglichen mit den anderen Regionen in NRW - der Vorreiter bei der Installation von Windkraft-Anlagen.

Zu verdanken ist dies der Tatsache, dass 1998/99 bei der Aufstellung des damaligen Regionalplans sowohl der Bezirksplanungsrat als auch die Bezirksregierung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, Windkraftvorranggebiete mit Ausschlusswirkung auszuweisen. Dadurch konnten damals die 119 Gebiete tatsächlich im regionalen Konsens dargestellt werden - ein äußerst seltenes Ereignis!

Auch diesmal hat die Bezirksregierung in ihrem Windkraft-Entwurf versucht, möglichst konfliktarme Räume für die neuen Windkraftvorranggebiete zu berücksichtigen; gleichzeitig hat sie die Vorgaben des Landesentwicklungsplan-Entwurfs [LEP(E)], der 6500 ha vorsieht, übererfüllt.

Das ganze Vorhaben hat nur einen entscheidenden Makel: Die neuen Windkraft-Vorranggebiete entfalten keine Ausschlusswirkung mehr. Diese wurde von der rot-grünen Landesregierung trotz des Einspruchs aller drei anerkannten Naturschutzverbände abgeschafft und führt jetzt in steigendem Maße dazu, dass im Rahmen der kommunalen Flächennutzungsplanung zusätzliche Vorranggebiete ausgewiesen werden, die ohne jede Rücksicht auf Naturschutzbelange nur die profitgeleiteten Interessen der Investoren widerspiegeln. Das bekannteste Beispiel ist die Planung bei Dülmen-Merfeld direkt am Rande einer ganzen Kette von europäischen Schutzgebieten und in Bereichen für den Schutz der Natur (BSN).

Andererseits gibt es auch Kommunen mit vorbildlicher Windkraft-Planung. Nur - nach dem OVG-Urteil vom 1.7.2013 zum Fall Büren können sich solche Kommunen nicht wirklich sicher sein, ob ihre Planung im Klagefall rechtssicher ist; die Forderung des OVG ging nämlich dahin, wegen der Privilegierung der Windkraft im Baugesetzbuch müsse dieser "substantiell" Raum verschafft werden: Was das aber bedeutet, erklären das OVG (und auch das BVerwG) nicht.

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Wie geht es weiter?

Der erste Schritt besteht darin, die Vorschläge der Bezirksregierung hinsichtlich der neuen Windkraftvorranggebiete in den jeweiligen Gemeinden des Münsterlandes auf ihre Naturschutz- Verträglichkeit zu prüfen. Hier sind gerade auch die lokalen Mitstreiter aus den Naturschutz-verbänden aufgerufen. Das Landesbüro der Naturschutzverbände könnte dann wieder auf bewährte Weise die verbandlichen Stellungnahmen zusammengefasst im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens an die Bezirksregierung weiterreichen.

Im zweiten Schritt werden die Naturschutzverbände im Herbst eine weitere Regionalkonferenz abhalten, die sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Windkraft und Naturschutz beschäftigen wird. Dabei soll auch die Rolle der Rechtsprechung beleuchtet werden, die sich in letzter Zeit nicht gerade durch Klarheit und Eindeutigkeit ausgezeichnet hat.

Parallel dazu werden natürlich vor allem die zusätzlichen Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung einer besonders kritischen Würdigung dann zu unterziehen sein, wenn sie über die Vorranggebiets-Vorschläge der Bezirksregierung hinausgehen.

Drittens wird der BUND und sollten auch die beiden anderen Verbände bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf die Fehlsteuerung der Windkraft-Entwicklung durch die Landesregierung hinweisen. Dies betrifft ja nicht nur den Wegfall der Ausschlusswirkung, sondern auch die viel zu geringen Pufferzonen um die Schutzgebiete und die (fast) bedenkenlose Zulassung von Windkraftprojekten im Wald. Dies alles ist nachlesbar im neuen "Leitfaden Windenergie" der Landesregierung.



5. Oktober 2014

WDR zu Windkraft contra Artenschutz

Am 5.10.2014 hat der WDR in seiner Sendung "Westpol" einen relativ umfangreichen Beitrag über die zahlreichen Probleme gebracht, die der Naturschutz mit der Windkraft hat. Berichtet wurde u. a. aus dem Kreis Minden-Lübbecke von Windrädern, die nur wenige Meter von Storchenhorsten entfernt aufgebaut wurden. Der NABU-Landesvorsitzende fand erstaunlich deutliche Worte zur aktuellen Windkraft-Politik des Ministers Remmel und dieser behauptete zum Beispiel, von der Existenz der Abstandsvorschläge der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten erst "vor etwa zwei Monaten" etwas gehört zu haben (obwohl diese seit 2006 existieren und die seit einem Jahr fertige Überarbeitung von "der Politik" blockiert wird). Der Link zur Westpol-Sendung hier.

Der Schöppinger Berg hat derzeit die dichteste Ansammlung von WKA. Foto: Hans-Uwe Schütz
Borkener Zeitung vom 24.8.2012: Sicherlich soll die Bevölkerung vor Ort auch profitieren können, aber dieser Profit soll nicht die nötige Berücksichtigung der Naturschutzbelange überlagern. Das geht aber nur, wenn Profitinteresse und Standortentscheidung völlig getrennte Prozesse sind.
In Konfliktfällen keine große Hilfe: Der Leitfaden Arten- und Habitatschutz. Quelle MKULNV
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