Die Resolution zu "Tektomechanik", die der BUND NRW heute gefasst hat, soll vor allem die Bemühungen unterstützen, die Versuche der "HammGas", im südlichen Münsterland und anderen Stellen, mit vermeintlich frackingfreien Methoden nach Gas zu bohren, dauerhaft zu verhindern.
Denn auch diese neueren Versuche sind Hochrisikotechnologie mit den damit verbundenen Gefahrne und Problemen. Außerdem brauchen wir das Gas überhaupt nicht, denn es konterkariert die Energiewende.
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- Quelle: HN 15.3.2016
Auch mit den Stimmen der (meisten) "Grünen" hat der Rat der Stadt Hamm dem Antrag von HammGas zum Bohren auf Coesfelder Gebiet zugestimmt. Die dümmliche Begründung war, dass sonst andere Interessenten Bohranträge stellen könnten.
Dies alles geschieht auch vor dem Hintergrund, dass jetzt mehr und mehr deutlich wird, dass niemand mehr so recht weiß, wo die vielen Hunterttausend Tonnen hochgiftige Bohrschlämme (z. B. aus Niedersachen) bleiben sollen, die sich inzwischen angehäuft haben und auch bei den Borhungen der Hamm-Gas anfallen werden.
Absolut unverantwortlich! Den Artikel als Ganzes kann man hier lesen.
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Heute hat die Bez.-Reg. Arnsberg - Abt. VI (als Nachfolgerin des Landesoberbergamtes) den Antrag der Hamm-Gas auf Bohrungen (angeblich zunächst ohne Fracking) bei Herbern im südlichen Teil des Kreises Coesfeld genehmigt. Angeblich soll es umfangreiche Begleituntersuchungen zu diesem Vorhaben geben. Man darf gespannt sein, was passiert, wenn eines Tages die Hamm-Gas als Betreiberin feststellt, dass zur besseren Gewinnung des Gases an diesem Standort doch gefrackt werden müsse. Die Genehmigungsankündigung sehen Sie hier.
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Die NRW-Naturschutzverbände werden im Rahmen der Stellungnahmen zum überarbeiteten LEP-Entwurf nun auch fordern, dass nicht nur Gas, sondern auch Öl in den Verbotskatalog gehört, weil bei der Ölförderung im Prinzip dieselben Probleme auftreten wie bei der Gasförderung.
Außerdem muss zwingend auch Sandstein als unkonventionelle Lagerstätte definiert werden, weil sonst der Katalog unvollständig ist und sich die Firmen auf den Sandstein konzentrieren werden.
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Nun haben wir es auch schriftlich: das neue Ziel im LEP-E.
10.3-4 Ziel Ausschluss von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten
Die Gewinnung von Erdags, welches sich in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten befindet, ist ausgeschlossen, weil durch den Einsatz der Fracking-Technologie erhebliche Beeinträchtigungen des Menschen und seiner Umwelt zu besorgen sind und die Reichweite hiermit verbundener Risiken derzeit nicht abschätzbar ist.
Die ausführliche raumordnerische Begründung ist in dieser URL nachlesbar (S. 199 ff).
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Wenn also demnächst der Landesentwicklungsplan (LEP) mit Fracking-Verbot für ganz NRW tatsächlich Rechtskraft erlangen sollte, wird es sicher nicht lange dauern, bis die Gasindustrie die Verwaltungsgerichte anrufen wird. Von zentraler Bedeutung wird also sein, dass das geplante Pauschalverbot raumordnerisch hinreichend gerichtsfest begründet ist.
Allerdings haben die Menschen in NRW nun eine Chance, dieses letztlich unbeherrschbare Verfahren nicht erleiden zu müssen. Lebten wir bereits unter dem von CDU, FDP und Teilen der SPD befürworteten "Horrorregime" von CETA und TTIP mit Investitionsstreitverfahren, hätten wir keine Chance; vermutlich hätte die Landesregierung es dann auch gar nicht erst versucht ...
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Im Rahmen der Beschlussfassung über den "Teilabschnitt Energie" hat der Regionalrat heute für das gesamte Münsterland ein generelles Fracking-Verbot beschlossen.
Der Wortlaut des Beschlusses:
Ziel 12:
Eine Beeinträchtigung von Mensch, Natur und Landschaft durch die Nutzung unkonventioneller Gasvorkommen ist auszuschließen.
Da bei der Erkundung und Gewinnung von Erdgas durch die künstliche Erzeugung von Wegsamkeiten Beeinträchtigungen insbesondere für das Schutzgut Wasser zu besorgen sind, ist diese Form der Energiegewinnung ausgeschlossen.
In der sehr ausführlichen Begründung wird auf die regionalplanerischen Abwägungstatbestände eingegangen.
Zu bedenken ist allerdings, dass dieser wegweisende Beschluss binnen drei Monaten noch von der Staatskanzlei in Düsseldorf "abgenickt" werden muss. Angesichts der eindeutigen Haltung von Ministerpräsidentin Kraft sollte das eigentlich kein Problem sein ...
Im Vorfeld der Beschlussfassung hatte es heftigen Widerstand vor allem des früher so genannten "Landesoberbergamtes" (heute Abt. VI Bezirksregierung Arnsberg) und natürlich der IHK gegeben.
Sollte dieser Beschluss also nicht beanstandet werden, wären die diversen Pläne z. B. von ExxonMobile, Wintershall und möglicherweise auch HammGas Makulatur. Denn der Beschluss beinhaltet auch das Verbot von Explorationsvorhaben. Spätestens zum 1.1.2016 müsste das Votum der Staatskanzlei vorliegen.
Alle reden vom Fracking, wir auch ...
Im Münsterland begann es 1994 recht unspektakulär mit dem Ansinnen der Fa. Conoco, an einigen wenigen Stellen im südlichen Münsterland einzelne Versuchsbohrungen zur "unkonventionellen" Gewinnung von Erdgas vorzunehmen, was auch geschah. Etwa zwei Jahre später erfuhren wir dann, dass die Ergebnisse keine weiteren Versuche rechtfertigten. Damit war für rund 12 Jahre Ruhe. Und vom Fracking war damals überhaupt keine Rede gewesen...

- Karte der Aufsuchungsgebiete (Quelle: Bezirksregierung Arnsberg)

- Liste der Firmen und ihrer Aufsuchungsregionen in NRW (Quelle: Bez.-Reg. Arnsberg)
Nachdem die wohlbekannte Firma ExxonMobile nun auch ihre Fracking-Finger nach Ibbenbüren ausgestreckt hat und eine gut besuchte Versammlung die enormen Risiken erfahren hat, die von der "unkonventionellen" Gasförderung ausgehen, hat sich eine neue Bürgerinitiative gegründet, die selbstverständlich auch die Unterstützung des BUND im Münsterland bekommen wird, sofern und sobald das erforderlich wird.
Vorher aber sollte die BI auf die für sie örtlich zuständigen CDU- und SPD-Bundestagsabgeordneten zugehen, um von denen möglichst klare Auskünfte einzufordern, wie diese sich im Herbst/Winter im Bundestag verhalten wollen, falls es dann wieder um die Verabschiedung eines "Fracking-Erlaubnisgesetzes" gehen sollte.
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Innerhalb der "GroKo" knirscht es glücklicherweise; zwar soll die imaginäre 3.000 m-Grenze fallen, aber die sogenannte "Expertenkommission", die im Zweifelsfalle für eine Fracking-Freigabe auch zu kommerziellen Zwecken zuständig sein soll, stößt in beiden Parteien (von der Opposition mal ganz abgesehen, die vernünftigerweise für ein totales Fracking-Verbot ist) weiterhin auf Widerstand.
Und das ist auch gut so: Schon jetzt kann kein vernünftiger Zweifel daran bestehen, dass es einer demokratischen Kontrolle bedarf, die durch diese Kommission (wie auch andere Kommissionen: siehe Endlager-Suchkommission!) in keiner Weise gegeben ist.
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10 "Landschaftspaten" haben sich heute zu einer Protestveranstaltung gegen die ebenso rücksichtslosen wie umstrittenen Pläne der "Hamm-Gas" am potentiellen Gasbohrfeld bei Herbern zusammen gefunden. Wenig Verständnis haben die Protestierer völlig zu Recht für die "Gasbohrkoalition" aus CDU, SPD und "Grünen" in Hamm. Mehr dazu...
Und zur Erinnerung: Zu "HammGas" stehen weiter unten einige hilfreiche Erläuterungen.
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Auf einer sehr gut besuchten Versammlung im Kreishaus Recklinghausen am heutigen Abend hat der Berichterstatter der SPD im Bundestag, Frank Schwabe, versucht, den zu etwa 97% kritischen Zuhörern den Gesetzentwurf der Bundesregierung ("Frackingermöglichungsgesetz") schmackhaft zu machen. Er und sein Bundestagskollege Michael Groß feierten allerdings eher das St. Florians Prinzip, indem sie mehrfach darauf hinwiesen, dass ja das Ruhrgebiet und der Halterner Stausee verschont bleiben würden ...
Oliver Kalusch, der auf dem Podium sowohl den BBU als auch den BUND vertrat, machte unter großem Applaus deutlich, dass nur ein komplettes Fracking-Verbot für ganz Deutschland akzeptabel sei angesichts der unbeherrschbaren Risiken mit dieser Technik und vor dem Hintergrund des Umbaues der Energieversorgung.
Vor allem der Vertreter der IGBCE zeichnete sich dadurch aus, dass er konsequent in der Vergangenheit verhaftet war, aber das ist ja nichts wirklich neues (man denke an Braunkohle oder die sog. Freihandelsabkommen).
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Während die Bundesregierung das Fracken in Bergbauregionen nicht zulassen will, wehrt sich Ibbenbüren gegen den Antrag der Fa. Exxon Mobile auf Erlaubnisverlängerung in der Umgebung von Ibbenbüren. Die Vorlage der Verwaltung für den Rat der Stadt Ibbenbüren findet man in folgendem Link. Lesenswert - auch wenn der Gemeinde natürlich klar ist, dass sie nur "Wünsche" äußern kann, denn Bergrecht bricht bekanntlich immer noch Grundrecht ...
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Während Mitglieder der Bundesregierung behaupten, man könne die Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Quellen mittels Fracking nicht einfach verbieten, machen die Niederländer uns vor, dass es doch geht: Wie der nebenstehende Artikel aus der Münsterschen Zeitung berichtet, hat die 2. Kammer des Niederländischen Parlaments ein Verbot auf den Weg gebracht. Wenn das so kommt, könnte NRW seinen bisherigen Anti-Fracking-Kurs konsequent fortsetzen und müsste sich - zusammen mit anderen Bundesländern - "nur" noch um das nötige Gegengewicht zur Bundesregierung bemühen.
Erwartungsgemäß ist Bundesumweltministerin Hendricks auf dem Rückzug. Es ist eben äußerst selten (nicht nur in der SPD), dass sich ein Umweltminister mal gegen einen Wirtschaftsminister durchsetzen kann. Ihre Aussage ist - wie man an anderen EU-Ländern sehen kann - nicht zutreffend: Die Bundesregierung könnte sehr wohl über eine entsprechende Änderung des Bundesberggesetzes die Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten verbieten. Aber der Einfluss der Öl- und Gaskonzerne (nicht nur aus den USA!) ist eben in CDU und SPD sehr stark vertreten.
Das wird in beiden die GROKO (=Große Koalition) tragenden Parteien noch lustig werden: Vor dem Hintergrund zahlreicher parteiübergreifender Beschlüsse in Gemeinden, Kreisen, Bezirken und Bundesländern für ein generelles Fracking-Verbot wird sich (hoffentlich!) die Basis von CDU und SPD diesen Gesetzentwurf nicht gefallen lassen, der die Tür zum Fracking in Deutschland weit öffnen soll. Wir sind gespannt ...
Der BUND hat umgehend eine erste Stellungnahme zum Entwurf vorgelegt.
Und noch etwas: Schon wieder soll eine "Kommission" über Fracking-Vorhaben mit entscheiden. Wir erleben das ja seit einigen Monaten bereits mit der "Kommission" zum Standort-Auswahlgesetz für ein Atommüll-"Endlager". Näheres dazu in einem "FAQ"-Papier der Bundesregierung.
Nun widerspricht sogar ein Behördenvertreter: Bei einer Informationsveranstaltung der Hamm-Gas GmbH am 12.11. warnte nicht nur der örtliche Landwirtschaftsverband, sondern auch ein Vertreter des Geologischen Dienstes des Landes NRW vor den Hamm-Gas-Plänen. Interessant waren auch die aufgezeigten Verbindungen von Hamm-Gas zum französischen Konzern Gaz de France Suez E&P Deutschland GmbH. Man darf gespannt sein, ob die Landesregierung diesmal mit der Abt. VI der Bezirksregierung Arnsberg (Obere Bergbehörde) fertig wird!
Wie die Münstersche Zeitung berichtet (siehe Ausschnitt), soll jetzt durch die "Hamm-Gas" ein weiterer Versuch unternommen werden, dem Fracking im Münsterland doch näher zu kommen. Angeblich haben sie ja ein neues "schonendes" Verfahren erfunden (s. Meldung unten). Das ändert aber Alles nichts daran, dass das "Flow-back" mit seinen Schwermetallen und radioaktiven Substanzen ein weiterhin ungelöstes Problem ist. Dazu gibt es im Übrigen eine ebenso schaurige wie beeindruckende Dokumentation von WDR 5.
Seit ein paar Monaten geistert in Hamm (und Niedersachsen) ein neues Schlagwort: Tektomechanik. Mit dessen Hilfe soll es angeblich möglich sein, auf das sehr stark in die Kritik geratene Fracking bei der Suche nach "unkonventionellem" Erdgas zu verzichten.
Aber es nützt Alles nichts: Die negativen und zum Teil unbeherrschbaren Risiken bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas bleiben:
- enormer Wasserverbrauch
- Schwermetalle und radioaktive Verbindungen kommen mit dem Flow-back hoch
- ein Teil der eingepressten Flüssigkeit bleibt nicht-rückholbar im Boden
- das äußerst klimaschädliche Methan entweicht zum Teil in die Atmosphäre
- die Bohrungen verursachen einen großen Freiflächenverbrauch
- usw. usw.
Still und heimlich - mindestens seit 2007 - hatten Exxon Mobile und andere damit begonnen, das Land NRW sozusagen unter sich aufzuteilen, also Claims für die Erdgassuche abzustecken, was den Bergbehörden (Bezirksregierung Arnsberg) bekannt war, nicht aber der betroffenen Bevölkerung und zunächst auch nicht den Gemeinden.

- Aus einem "Werbevortrag" von Exxon
Es bildeten sich sehr schnell sowohl lokal (Drensteinfurt, Nordwalde) Bürgerinitiativen und auch der BUND-NRW fasste auf seiner Landesdelegiertenversammlung 2011 einen klaren Beschluss. Die Homepage des Landesverbandes hat eine ausführliche "Fracking"-Seite.
Während sich der Regionalrat zunächst dazu hinreißen ließ, am 19.1.2011 auf einer Sondersitzung ausgerechnet die Vertreter von Exxon Mobile sowie die zu diesem Zeitpunkt völlig einseitig zugunsten der Betreiber agierende Bezirksregierung Arnsberg vortragen zu lassen, blieben die permanent wachsenden Proteste aus der Bevölkerung und die Moratoriumsbemühungen der Landesregierung nicht ohne Konsequenz: Auf seiner Sitzung am 30.6.2014 beschloss der Regionalrat einstimmig (!) eine Ablehnung ohne wenn und aber (auch wenn der Anlass der Plan der Niederlande war, im grenznahen Gebiet zu NRW Aufsuchungserlaubnisse zu erteilen).
Auf Bundesebene und in etlichen Bundesländern ist die politische Front gegen Fracking keineswegs eindeutig, im Gegenteil: So wird z. B. versucht, über das Ablenkungsmanöver "Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung" eine indirekte Zustimmung zu erreichen (als wenn jemals eine UVP zur Verhinderung eines größeren Projektes geführt hätte). Wieder andere politische Akteure machen ihre Ablehnung am Einsatz giftiger Chemikalien fest oder wollen das Fracken nur außerhalb von Wasserschutzgebieten oder Heilquellen zulassen. Der BUND und die Anti-Fracking-Initiativen sind da eindeutig: "Auch Fracking mit Quellwasser wird nicht akzeptiert". Abgesehen vom ungelösten Entsorgungsproblem der mit hoch geförderten Radionuclide ist die Erklärung im dicht besiedelten Mitteleuropa ganz einfach: Jede(r) möge sich einmal Luftaufnahmen der US-amerikanischen Fracking-Areale ansehen, um sofort festzustellen, dass sich die Landschaft drastisch verändern wird.

- Luftbild eines Gas-Fracking-Feldes im US-Bundesstaat Vermont
Unabhängig von den ohnehin nicht gerade euphorischen Erwartungen an zukunftsfähige Entscheidungen der Bundesregierung über das unbeherrschbare Gas-Fracking droht noch von einer ganz anderen Seite Gefahr, nämlich von den derzeit verhandelten sogenannten "Freihandelsabkommen" zwischen Kanada und der EU (CETA) und zwischen den USA und der EU (TTIP). Deshalb haben wir diesem Thema ein gesondertes Kapitel gewidmet.