Am 30.6.2014 hat der Regionalrat die Bezirksregierung beauftragt, den zwei Jahre zuvor zurückgestellten Teilplan Energie zum Regionalplan zu erarbeiten. Grundlage dafür ist der Entwurf, der am 30.6. vorgelegt wurde: Sitzungsvorlage
Kritisch äußert sich der Erarbeitungsentwurf zu den "Biogasanlagen", die in den letzten Jahren nicht nur zu einer noch weiter zunehmenden Vermaisung geführt haben, sondern auch zu einem zusätzlichen Verdrängungswettberb innerhalb der Landwirtschaft und zu einer Schwächung des Vertragsnaturschutzes, weil die dafür vorhandenen Mittel den sprunghaft gestiegenen Pachtpreisen nicht folgen konnten.
Hinsichtlich der Photovoltaik wird das enorme weitere Ausbaupotential betont und dem Bau von Anlagen auf Freiflächen eine Absage erteilt (Ausnahme vor allem: entlang Bundesfernstraßen).
Für den Naturschutz von zentraler Bedeutung ist das Kapitel Windenergie. Die Regionalplanung legt einen neuen Plan für Windkraftvorranggebiete im Münsterland vor, der einerseits die Vorgaben des Landesentwicklungsplan-Entwurfes übererfüllt und andererseits weitgehend Rücksicht auf Naturschutzbelange nimmt. Das von allen NRW-Naturschutzverbänden kritisierte Problem besteht darin, dass darüberhinaus die Kommunen zusätzliche Windkraftgebiete im Rahmen ihrer Flächennutzungsplanung ausweisen können. Hier entstehen bereits jetzt massive Konflikte, weil auf kommunaler Ebene einerseits der Einfluss der interessierten Investoren größer und andererseits die Rücksichtnahme auf den Naturschutz kleiner ist.
Deshalb ist der Windenergie ein eigener Abschnitt gewidmet.