BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


16. April 2021

Anpassung des Regionalplans an den "neuen" Landesentwicklungsplan

Wie auf der Startseite bereits angekündigt, liegen inzwischen die ersten Berechnungen über die Freiflächenbedarfe bis 2045 vor. Es handelt sich dabei nicht um Beschlüsse, sondern um Vorüberlegungen, die allerdings mit den Kommunen, Kreisverwaltungen, der IHK, der Handwerkskammer usw. abgesprochen worden sind. Dies alles steht im Zusammenhang mit der "Anpassung" an den von der CDU-FDP-Landesregierung herausgegebenen neuen LEP, der der weiteren nahezu ungehemmten Flächenversiegelung Tür und Tor öffnet. Dazu erinnern wir uns: Die Rot-Grüne Vorgänger-Landesregierung hatte ursprünglich versucht, eine maximale tägliche Versiegelung von 5 ha landesweit als Ziel ihres damalgen LEP zu formulieren. Dies scheiterte damals an der SPD, so dass statt eines (verbindlichen) Ziels nur ein (unverbindlicher) Grundsatz formuliert wurde, der aber recht schnell von der neuen Landesregierung wieder entfernt wurde. Außerdem wurde damals auch besprochen, dass dieser Wert von 5 ha pro Tag in den nächsten 20 Jahren langsam gegen Null gefahren werden sollte!

Nimmt man nun die Zahlen aus der vorne stehenden Tabelle, so kommt man bis 2045 tatsächlich auf 0,83 ha/Tag für das Münsterland - aber eben ohne dass ein Rückgang gegen Null Hektar erkennbar wäre!

 

 

21. September 2015

"Dynamischer" Regionalplan

Obwohl gerade erst verabschiedet, wird es alsbald schon Änderungen im Regionalplan geben. Die erste hat schon stattgefunden - ein Flächentausch im Kreis Warendorf wegen einer Gewerbebetriebserweiterung.

Wir werden jedenfalls über diejenigen Änderungsvorhaben aktuell berichten, die nicht nur einen lokalen Bezug haben oder die besonders umstritten sind.

Quelle: http://www.bund-muensterland.de/themen_und_projekte/regionalplan/aktuelle_aenderungen/