10. März 2021

Anpassung des neuen Regionalplans an den Landesentwicklungsplan

Wie bereits unter "Aktuelles" angekündigt, wird der Regionalrat Münsterland im Jahr 2021 den "alten" Regionalplan im Laufe dieses Jahres an den aus 2019 stammenden neuen Landesentwicklunghsplan (LEP) anpassen; dazu gehört auch der Windkraftteil. Wir werden unter "Aktuelles" darüber laufend berichten.

 

 

Der neue Regionalplan Münsterland

Quelle: Bez.-Reg. Münster

Am 16.12.2013 hat der Regionalrat mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD gegen den Widerstand der Grünen den neuen Regionalplan Münsterland beschlossen - ohne den Teilabschnitt Energie und ohne den Kalkabbau im Teutoburger Wald.

Er enthält für die nächsten etwa 15 Jahre die für ASB (=Allgemeine Siedlungsbereiche) und GIB (=Gewerbe- und Industriebereiche) reservierten Flächen und weist Bereiche für die Rohstoffgewinnung aus. Im Gegensatz zu den Vorgaben des Landesentwicklungsplan-Entwurfes (Freiflächenverbrauch landesweit von höchstens 5 ha/Tag) enthält der Regionalplan allerdings rund 80% mehr neu verbrauchbare Flächen (6450 ha statt eigentlich maximal "erlaubter" 3840 ha).

Trotz der schon seit 2006 bestehenden "Allianz für die Fläche" und all der anderen Appelle sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene ist - nicht nur auf kommunaler Ebene! - die Reduzierung des Flächenverbrauchs offenkundig weiterhin mit der Vorstellung verbunden, dass "Entwicklung" einer Gemeinde nur mit weiterer Freiflächeninanspruchnahme möglich ist. So werden bei jeder Neuaufstellung der Regionalpläne zum Teil utopische Forderungen nach neuen Bauflächen gestellt, und auch keinerlei Gedanken darin investiert, wie man im Falle von Gewerbe- und Industrieflächen die potentiellen Ansiedler hinsichtlich einer freiflächenschonenden Bebauung beraten könnte.

Die Folge war und ist, dass viele Kommunen auf der Basis des alten GEP, Teilabschnitt Münsterland, wesentlich mehr Fläche für Bebauung zur Verfügung hatten, als sie überhaupt nutzen konnten. So findet man denn an nicht wenigen Stellen solche Schilder wie in Beckum (siehe rechts).

Und dass es mal ein SPD-Minister war (Christoph Zöpel Anfang der 1980er Jahre als "Landesentwicklungsminister"), der schon damals gemahnt hat, dass es mit der Versiegelung so nicht weitergehen könne, kann man sich heute kaum mehr vorstellen.

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Für den Naturschutz ist dieser neue Regionalplan eine Katastrophe: Rund 700 Widersprüche der Naturschutzverbände aus den wochenlangen "Meinungsausgleichsterminen" im April/Mai 2013 wurden abgeschmettert. Trotz eines Grünlandverlustes von 491 km² (!) seit dem Jahr 2000 enthält der Regionalplan 143 km² weniger BSN (=Bereiche für den Schutz der Natur) als ursprünglich vorgesehen (und aus den verbliebenen BSN wurde sorgfältig fast jeder Acker ausgegrenzt). Damit entfallen weitestgehend die nötigen Vorgaben für die Landschaftsplanung der Münsterland-Kreise.

Auch hinsichtlich der Rechtsgültigkeit der formalen Durchführung der Meinungsausgleichstermine gibt es erhebliche Bedenken, weil die Vertretungen der Landwirtschaft schlicht betroffene Grundeigentümer als Verbandsvertreter deklarierten und so diverse Bauern ihre privaten Interessen in dieser "Verkleidung" wahrnehmen konnten.

Die Naturschutzverbände haben deshalb sowohl bei der Staatskanzlei (die für die rechtliche Prüfung des Regionalplanentwurfes zuständig ist) als auch beim Umweltministerium interveniert - allerdings vergeblich: Die rot-grüne Landesregierung hat alles "abgenickt". Mehr...

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9. September 2015

Teilabschnitt Energie soll jetzt beschlossen werden

Wenn am 21.9.2015 der Teilabschnitt Energie beschlossen wird, so ist dies vor allem aus zwei Gründen von durchschlagender Bedeutung:

1. Hinsichtlich der Windkraft, weil die neuen Vorranggebiete dann endgültig feststehen (wenn auch leider ohne Ausschlusswirkung!).

2. Hinsichtlich Fracking, weil der Regionalrat trotz aller Widerstände nunmehr aus regionalplanerischer Sicht ein Komplettverbot des Frackings beschließen will (falls sich nicht noch in letzter Minute was ändert!). Für zum Beispiel Ibbenbüren hätte das erhebliche (positive) Auswirkungen, weil die Gemeinde ihre Ablehnung dann viel leichter mit Verweis auf den Regionalplan begründen könnte.

Allerdings - und das gilt für beide Punkte - muss die Staatskanzlei formal noch ihr Einvernehmen mit dem am 21.9. zu fassenden Beschluss verkünden; dies kann allerdings etliche Wochen dauern, zumal der Punkt 2 in gewisser Hinsicht juristisches Neuland darstellen dürfte.

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Teile von Amtsvenn und Hünfelder Moor 2014. Foto: Michael Harengerd/Thomas Kepp

Flächenveränderung seit dem Jahr 2000. Beachte vor allem die Grünland-Entwicklung!

Innenstadt von Münster mit Dom.
Hier muss offenbar Reklame für 33,3 ha zu bebauender Fläche gemacht werden.
Aktion "Das haben wir satt!"
Quarzsandabgrabung. Foto: Martin Groß

Abgrabungskonzept der Bezirksregierung.

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