BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


Die Höhere Landschaftsbehörde wird aktiv

In der zweiten Hälfte der 1970er Jahre - das NRW-Landschaftsgesetz hatte gerade (1975) das Reichsnaturschutzgesetz von 1935 abgelöst - begann die Bezirksregierung mit Planungen zur Sicherstellung der ersten Feuchtwiesen-Naturschutzgebiete. Einerseits wollte man damit nicht warten, bis das neue Instrument des Landschaftsplans - aufzustellen durch die Kreise und Kreisfreien Städte - wirksam würde und zum anderen war vielleicht auch dem Regierungspräsidenten (RP) schon damals klar, dass zumindest in den 4 Umlandkreisen um Münster herum mit ihrer (auch politischen) Dominanz der Landwirtschaft eine zügige und nicht nur Minimalflächen umfassende Sicherung der bedrohten Feuchtwiesen höchst unwahrscheinlich sein würde. Den Landkreisen (ebenfalls gerade erst "frisch" entstanden nach der kommunalen Neuordnung 1975) war das offenbar ganz recht: Bei ihrer dann einsetzenden Landschaftsplanung ließen sie die großen Feuchtwiesenareale einfach weg (und warteten auf Entscheidungen des RP).

Es dauerte allerdings nicht lange, bis der Widerstand aus der Landwirtschaft gegen die insbesondere ab 1982 durch die Bezirksregierung erfolgenden "einstweiligen Sicherstellungen" zur Hochform auflief. Eines der bekanntesten Symbole ist dabei das Schild, das im Kreis Warendorf aufgestellt wurde und an die Warnschilder im damals noch geteilten Berlin erinnern sollte (rechts).

Aber die Lage eskalierte weiter und erreichte ihren zwischenzeitlichen Höhepunkt am 5./6. März 1983, als die "fixen Bauern von Saerbeck", die gemäß den Absprachen zwischen RP und Bauernverband frühzeitig informiert worden waren, zwei Tage vor Inkrafttreten einer "einstweiligen Sicherstellung" gemäß Landschaftsgesetz in aller Eile viele Hektar Grünland umbrachen, um hinterher mit der (von ihnen selbst verursachten) Ungeeignetheit der Flächen argumentieren zu können.

Erschwert wurden die aus Naturschutzsicht äußerst positiv zu sehenden Aktivitäten des Dezernates 51 (Naturschutz) durch den Umstand, dass damals der Landesetat für Naturschutz nur mit Mühe die 10 Millionen DM-Grenze überschritt. Unter solchen Bedingungen war der RP kaum in der Lage, den betroffenen Landwirten eine Perspektive für ein Weiterwirtschaften unter den Bedingungen des Feuchtwiesenschutzes zu geben.

In seiner Not sandte der damalige (und 2013 verstorbene) Regierungspräsident Schleberger dem (seit 3.10.1983) "neuen" Landwirtschaftsminister Klaus Matthiesen im April 1984 ein langes Fernschreiben, in dem er in aller Deutlichkeit darauf hinwies, dass ohne die nötigen Finanzmittel der erforderliche Feuchtwiesenschutz nicht realisierbar sei.

 

 

Quelle: http://www.bund-muensterland.de/themen_und_projekte/naturschutz_im_muensterland/die_entstehungsgeschichte_des_feuchtwiesen_schutzprogrammes/die_bezirksregierung_geht_an_die_grenze_des_moeglichen/