BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Herzlich willkommen auf der Internetseite der BUND-Regionalgruppe Münster!
Wir - das sind die Kreisgruppen des BUND NRW im Münsterland - stellen Ihnen/Euch seit August 2014 viele Aspekte des Natur- und Umweltschutzes im Münsterland vor und werden versuchen, das über den rein örtlichen Bezug hinausgehende Aktuelle so vollständig wie möglich darzustellen.
Wenn Sie/Ihr selbst auf regional bedeutsame Veränderungen/Entwicklungen hinweisen wollt, so bitten wir darum, nicht zu zögern, uns zu verständigen!
In diesem Sinne,
die BUND-Regionalgruppe Münster und die BUND-Kreisgruppen des Münsterlandes
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Die nächste Versammlung der Regional-Delegierten findet am 11.12.2023 ab 20.00 Uhr an gewohnter Stelle statt. Die Einladung geht im Laufe dieser Woche heraus.
Trotz immer wieder gegenteiliger Behauptungen aus der Landesregierung wird derzeit versucht (auch durch sogenannte "Probefahrten"), die möglichen Transporte der rund 300.000 Brennelemente-Kugeln von Jülich nach Ahaus im Jahr 2024 vorzubereiten. Dabei ist dieses Unterfangen völlig sinnlos: Zum Einen wegen der nur noch kurzen Zeit der bestehenden Einlagerungsfristen in Ahaus, zum Anderen wegen der Unmöglichkeit, die Fässer in Ahaus zu kontrollieren. Deswegen gibt es ein breites Bündnis in NRW, diese Transporte zu verhindern, denn es wäre problemlos möglich (auch wegen des kürzlichen "Wegfalls" der angeblichen Erdbebengefahr in Jülich), auf diese Transporte zu verzichten!
Am heutigen Tag hat auch die BUND-Regionalgruppe Münsterland die Westcastor-Petition unterzeichnet, wonach die Landesregierung aufgefordert wird, endlich mit dem seit vielen Jahren nötigen, aber immer wieder verschobenen Bau eines Zwischenlagers in Jülich zu beginnen, so dass der völlig widersinnige Transport von Jülich nach Ahaus unterbleiben kann.
Auf seiner heutigen Sitzung hat sich der Bundesrat für einen besseren Schutz ehrenamtlicher Tätigkeit ausgesprochen. Das bezieht sich zwar in erster Linie auf solche Kräfte, die ehrenamtlich im Katastrophenschutz mitarbeiten, dürfte sich aber auch auf ehrenamtliche Mitarbeiter der Umweltverbände beziehen.
Im Auftrag der drei anerkannten Naturschutzverbände in NRW hat das Landesbüro umfangreiche Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalplans Münsterland fertiggestellt. In Zusammenarbeit mit zahlreichen Vertretern von BUND, NABU und ANTL kam eine Fülle von Anregungen und Bedenken zusammen, die nun dem Regionalrat vorliegen, der in seiner Dezember-Sitzung darüber entscheiden muss. Die Schwerpunkte der Stellungnahme liegen einerseits auf den sehr "großzügigen" Ausweisungen von ASB-P und GIB-P in allen vier Kreisen und der Stadt Münster sowie in den völlig unzureichenden Ausweisungen von Schutzgebieten für die Natur.
Vor allem im Kreis Borken, aber auch im Kreis Steinfurt gibt es derzeit immer wieder Versuche von Investoren, zusätzliche Windkraftanlagen zu bauen. In diesem Zusammenhang muss daran erinnert werden, dass es einerseits einen Regionalplan-Entwurf gibt, der bekanntlich deutlich mehr WKA-Flächen ausweist, als Bundes- und Landesregierung verlangt haben; andererseits gibt es aus dem NRW-Wirtschaftsministerium einen Erlass, wie in den Regionen, die bereits einen Regionalplan-Entwurf vorweisen können, in der "Übergangszeit" bis zum Beschluss des Regionalplans (2024) verfahren werden soll: Mit Ablehnung von Anträgen auf den Bau von WKA außerhalb der im Entwurf dargestellten Zonen! Begründet hat das Land NRW dies mit dem Versuch der Windkraft-Lobbyisten, dass dadurch der Regionalplan-Entwurf überflüssig werde! Dies gilt für alle Gemeinden im Münsterland. Auch brauchen die ablehnenden Bürgermeister*innen keine Angst zu haben vor den Drohungen der Investoren auf "Schadensersatz" - denn so etwas ist im bundesdeutschen Rechtssystem nicht vorgesehen.
Wie die Zeitungen in Gronau in dieser Woche berichten, soll die Uran-Anreicherungsanlage massiv ausgebaut werden. Dabei wird von den Betreibern der Anlage erwartungsgemäß auf die CO2-Einsparung durch Atomenergie immer wieder gerne hingewiesen.
In diesem Zusammenhang sollte noch einmal daran erinnert werden, dass die UAA Gronau von der rot-grünen Landesregierung Anfang der 2000er Jahre die massive Erweiterung bekommen hatte!
Der AKU Umwelt in Gronau verlangt seit vielen Jahren im Zuge der Abschaltung der Atomenergie, dass auch dieses Monstrum geschlossen gehört!
Trotz der angeblichen Versicherungen aus der NRW-Landesregierung, man wolle ein Zwischenlager in Jülich bauen, sollen die rund 300.000 abgebrannten Kugelelemente nun doch nach Ahaus transportiert werden (ab 2024); ein Probelauf hat bereits stattgefunden.
Am 20.8.2023 ab 14.00 Uhr im Zentrum von Ahaus (am "Mahner") soll nun die erste Protestkundgebung gegen diesen Unsinn stattfinden. Jede/r AtomkraftgegnerIn ist eingeladen, daran teilzunehmen!
Die zuvor geäußerten Befürchtungen hinsichtlich eines völlig unkontrollierten Wildwuches an WKA im Münsterland sind bereits losgegangen: Sowohl im Kreis Borken als auch im Bereich Steinfurt kommt es bereits zu Planungen von WKA, die durch den Entwurfsbeschluss des Regionalrats vom Dezember 2022 nicht gedeckt sind. Dank der Beschlüsse (laufend) auf Bundesebene (Wirtschaftsministerium) haben die Gemeinden - trotz aller gegenteiligen Beschlüsse zuvor (Regionalplanung!) - derzeit im Wesentlichen völlig freie Hand!
Aus Schleswig-Holstein kommt die Meldung, dass am 7.7.2023 ein entsprechender Beschluss auf Bundesratsebene gefasst worden sei, dass - unabhängig von der von der Bundesregierung seinerzeit beschlossenen Regionalplanungskompetenz - die Kommunen auch selbständig entscheiden können. Damit wären bundesweit alle Windkraft-Regionalplanungen hinfällig und ein wildester Zubau von WKA zu erwarten.
Am 10.7.2023 gab es eine Sondersitzung des Regionalrats in Münster, der jedoch einen entsprechenden Hinweis nicht aufgriff.
Am Montag (19.6.) war Regionalratssitzung und es fiel auf, dass die dort behandelten Vorschläge aus der Landesregierung für die Übergangszeit zwischen dem am 12.12.2022 beschlossenen Regionalplanentwurf und der Verabschiedung des Regionalplans 2024 hinsichtlich der Windkraft (und Photovoltaik) von den Vertretern etlicher Gemeinden im Regionalrat angegriffen wurden.
Am heutigen Tage stellte sich heraus, dass in vielen Gemeinden eine regelrechte "Goldgräberstimmung" ausgebrochen ist. Völlig unabhängig vom Regionalplan werden in vielen Gemeinden des Münsterlandes massive Zubauten von WKA geplant, so dass das Münsterland (wenn diesem Treiben nicht bald ein Ende gesetzt wird) in ein riesiges Industriegebiet verwandelt wird. Es wird wirklich langsam Zeit, dass sich auch der BUND-Landesverband diesem Industriealisierungstreiben entgegenstellt, nachdem zumindest das Münsterland alle Bedingungen der Bundes- und Landesregierung hinsichtlich der Windkraft erfüllt hat.
Und die "Kooperation" mit der LEE muss beim BUND-Landesverband endlich ein abruptes Ende haben!
Vor Wochen haben wir die Bearbeiter des Regionalplanentwurfes bei der Bezirksregierung Münster darauf hingewiesen, dass für eine Stellungnahme auch die Windkraftareale gekennzeichnet werden müssten. Ab heute stehen diese ergänzten Karten nun endlich zur Verfügung. Zur Erinnerung: Die Abt. III der Bez.-Reg. Münster hat etwa 3000 ha mehr an WKA-Flächen ausgewiesen, als sie das eigentlich nach den bundes- und landesrechtlichen Vorschriften hätten machen müssen. Da ist also noch erheblicher "Beratungsbedarf" erforderlich!
Die Versammlung der BUND-Delegierten zum Regionalen Treffen findet am 19.6.2023 wie immer im Umwelthaus Münster statt. Dabei geht es neben den Berichten aus den Kreisgruppen auch um den Kampf gegen die Ruhrkohle AG im ehemaligen Bergbaugebiet Ibbenbüren, um die geplanten Atommülltransporte nach Ahaus, um die Sitzung des Regionalrats bei der Bezirksregierung Münster ebenfalls am 19.6. usw...
Heute fand bei guter Beteiligung die 9. Grüne Artschenschutzkonferenz in Hiltrup statt. Von besonderer Bedeutung war die "Keynote" von Bernd Ulrich, dem stellv. Chefredakteur der ZEIT. Aber auch die meisten Fachvorträge waren durchweg sehr interessant, denen sich zum Teil eine lebhafte Diskussion anschloss. Jan-Niclas Gesenhues (MdB Grüne) musste sich natürlich auch Krititk insbesondere an der Abschaffung von Naturschutzaspekten beim Windkraft-Ausbau anhören, denen er auch nicht auswich. So bleibt die (vage) Hoffnung, dass sich in dieser Hinsicht in nächster Zeit noch etwas tut.
Weniger beeindruckend - um es vornehm auszudrücken - waren die Beiträge von Susanne Schulze Bockeloh, die DBV-Vizepräsidentin und WLV-Vorsitzende in Münster, die lediglich das alte Spiel von der "Freiwilligkeit" aller Agrarmaßnahmen propagierte. Wie weit wir damit gekommen sind, kann jede(r) im Münsterland sehen.
Ebenfalls nur mäßig beeindruckend war das Grußwort von Mechtild Schulze Hessing, der Vorsitzenden des Regionalrats in Münster; denn sie verschwieg dezent, dass viele Bürgermeister und Landräte im Münsterland vor dem Hintergrund des neuen Regionalplanentwurfes ständig mehr zuzubauende Flächen fordern.
Obwohl es einen im Dezember 2022 (siehe unten) verabschiedeten Regionalplanentwurf gibt, in dem etwa 3.000 ha mehr Windkraftflächen als von Bundes- und Landesregierung gefordert, ausgewiesen sind, wird dieser Umstand von etlichen Gemeinden völlig ignoriert. Sie tuen so, als müssten sie jetzt richtig "loslegen" - und zwar auf Flächen, die vom Regionalrat gar nicht vorgesehen sind! Für diese Gemeinden existiert der Regionalplanentwurf überhaupt nicht: Sie wollen nur zusammen mit den Investoren möglichst viel Geld scheffeln und hoffen darauf, ihre Neubau-Beschlüsse bis zum endgültigen Beschluss des Regionalrats im nächsten Jahr fertig zu stellen, damit die dann wegfallende Privilegierung nicht mehr greift.
Unter Federführung des Landesbüros der Naturschutzverbände wird derzeit in den Kreisgruppen intensiv über den Regionalplan-Entwurf debattiert, weil er z. B. doch sehr viele "potentielle" neue Gewerbegebiete vorsieht und mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 (!) durchweg nicht sonderlich rücksichtsvoll umgeht. Im September muss diese Stellungnahme für den Regionalrat fertig sein, damit er im Dezember 2023 (hoffentlich) endgültig beschließen kann.
Olaf Bandt läd heute alle BUND-Mitglieder zur "Abschaltfeier" der restlichen drei AKW's auch nach Lingen am 15.4.2023 ein. Die Einzelheiten sind in dem Hinweis oben enthalten.
Heute hat das Aktionsbündnis "Stop Westcastor" im Namen der Landeskonferenz der nordrhein-westfälischen Anti-Atomkraft-Initiativen eine Pressemitteilung herausgegeben, die sich strikt gegen die Atommüllverschiebung von Jülich nach Ahaus ausspricht:
"Das Verschieben von Atommüll von Zwischenlager zu Zwischenlager löst das Entsorgungsproblem nicht... Auch die Stadt Ahaus lehnt diese Transporte ab. Das dortige Lager hat eine Genehmigung bis 2036 und verfügt über keine "Heiße Zelle".
Demgegenüber gibt es in Jülich sehr wohl eine "Heiße Zelle". Derartige Transporte sind stets eine Gefahr für die Bevölkerung an den Transportwegen.
Heute hat der Regionalrat wieder getagt. Dabei wurde in mehreren Stellungnahmen aus der Bezirksregierung auch auf die EE (=Erneuerbaren Energien) im Rahmen des neuen Regionalplanentwurfes (siehe unten) eingegangen:
Wie der Regionalplaner, Herr Weidmann, mitteilte
- hat die Landesregierung den Anteil des Münsterlandes leicht angehoben auf 2,13% der Münsterland-Fläche;
- enthält der am 12.12.2022 verabschiedete Regionalplan-Entwurf statt der verlangten rund 12.000 ha rund 3.000 ha mehr ("Reservefläche");
- wenn dieser Regionalplan im Dezember 2023 verabschiedet wird (ohne nennenswerte Änderungen der Windkraftareale), dann hat der Regionalrat die Bedingungen der Bundesregierung erfüllt;
- in Kraft treten wird diese Bedingung aber erst dann, wenn die Landesregierung ihren Landesentwicklungsplan 2024 verabschiedet hat.
Erst danach verlieren die Kreise und Kommunen endlich die Möglichkeit, Windkraftareale mit Hilfe der besonderen Privilegierung nach Baugesetzbuch zu genehmigen.
Das wurde schon lange dringend Zeit! Denn die meisten Kommunen und Kreise stören sich noch weniger an den (mit Eintritt der Grünen in die Bundesregierung ohnehin weitgehend abgeschafften) Naturschutzvorschriften als die Bezirksregierung Münster.
Im Beisein des Regierungspräsidenten haben die Landräte des Münsterlandes (einschließlich Recklinghausen) und der OB von Münster diese "Regional-Initiative" gestartet. Dabei geht es in erster Linie um juristische und verwaltungstechnische Hilfen bei den zukünftigen Windkraftplanungen im Münsterland; es ist nämlich zu erwarten (siehe auch unten), dass die nahezu vollständige Abschaffung der Naturschutzregeln zu erheblichen Windkaft-Konflikten im Münsterland führen wird.
Heute hat Olaf Bandt eine Stellungnahme zum Entwurf des neuen Raumordnungsgesetzes abgegeben, die im folgenden in Teilen abgedruckt ist:
"Standardabbau statt Beschleunigung - BUND kritisiert neue Raumordnung - Rechtsunsicherheit und Ablasshandel statt effektive Energiewende"
"Augen zu und durch darf nicht das Motto für den Ausbau der Erneuerbaren sein. Die schnelle Umsetzung der Energiewende ist genauso wichtig wie deren naturverträglicher Ausbau. Beides gelingt nur, wenn hingeschaut wird, was beim Ausbau zu schützen ist und wo unvermeidliche Schäden an Biotopen und Arten konkret geheilt werden. Die jetzt für viele Energiewende-Projekte ausfallenden Artenschutz-Untersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen sind zwei zentrale Elemente für den Naturschutz, die auch weiterhin angewandt werden müssen. Ohne diese drohen zukünftig unkalkulierbare Risiken für Natur und Energiewende an Land und im Meer.
Der BUND lehnt zudem die Einführung von Geldzahlungen anstelle realer Naturschutzmaßnahmen ab. Ein solches Einfallstor für einen generellen Ablasshandel ist eine Beruhigungspille für Bauende, hilft Pflanzen und Tieren aber nicht..."
Heute hat das NRW-Wirtschaftsministerium einen großen FAQ-Katalog zum zukünftigen WKA-Ausbau vorgelegt. In ihm werden - vor allem für die Kommunen gedachte - Erläuterungen zum kommunalen WKA-Ausbau vorgestellt. Um Alles zu verstehen, ist allerdings etwas juristisches Wissen erforderlich; dennoch gehört dieses Papier zu den wichtigen Bestandteilen der naturschutzwidrigen Windkraft-Debatte.
Am 23.2.2023 hat das Landesbüro unter der Leitung von Regine Becker die für die mögliche gemeinsame Bearbeitung des Regionalplans zuständigen kreisweiten BearbeiterInnen zu einer Video-Konferenz eingeladen, an der zeitweise 21 Personen teilnahmen.
Zur Erinnerung: Am 12.12.2022 hat der Regionalrat einstimmig den Regionalplan Münsterland als Entwurf beschlossen. Die Beteiligung der drei NSV BUND, LNU und NABU wird voraussichtlich bis zum September dauern.
Nach der ersten Video-Konferenz, die im wesentlichen grob die Inhalte und Probleme des neuen Regionalplans beinhaltete, sollen in den nächsten Wochen und Monaten noch weitere Besprechungen stattfinden, möglicherweise auch separat in den vier Münsterland-Kreisen und der Stadt Münster.
Die nächste Regionalkonferenz der münsterländischen BUND-Kreisgruppen steht jetzt fest: Es ist der 20.3.2023, also wie immer ein Montag im Umwelthaus in Münster.
Nachdem bereits seit letztem Jahr am Silbersee nahe Haltern eine schwimmende Photovoltaik-Anlage installiert ist, soll nun auch an der Dhünntalsperre im Sauerland (eine Talsperre mit vielen Wasservogelarten) so etwas gebaut werden. Und wie es so "schön" beim WDR heißt: "Viele Talsperrenbetreiber denken über eine solche Nutzung nach." Und Naturschutz spielt dabei überhaupt keine Rolle (siehe 1.2.2023)!
Bereits 2021 sagte Sven Giegold, inzwischen Staatssekretär bei Robert Habeck (Wirtschaftsministerium), vorher Grüner Abgeodneter im Europaparlament, voraus, dass "eine Änderung im europäischen Naturschutzrecht notwendig sei."
Er stellte dies fest, obwohl er Ende 2016 die (letztlich ergebnislose) Prüfung der EU-Vogelschutzrichtlinie und der EU-FFH-Richtlinie noch gelobt hatte.
Währenddessen erklärte die Bundesumweltministerin Steffi Lemke z.B. am 16.2.2022: "Schon die Idee, Planungsbeschleunigung über die Novellierung einer europäischen Richtlinie hinzubekommen, ist absurd."
Ende des vergangenen Jahres war es dann soweit: Im Rahmen einer "EU-Notfallverordnung" (also am Europaparlament vorbei) wurde für 18 Monate die Berücksichtigung der beiden oben genannten EU-Naturschutzrichtlinien ausgesetzt!
Zusammen mit den sog. "Ostergesetzen" der Koalition (s. unten) sowie mit zahlreichen Änderungen in diversen anderen Gesetzen und Verordnungen sind die Koalitionäre unter Führung der "Grünen" endlich soweit, dass für neue WKA keinerlei Rücksicht auf Naturschutzbelange mehr genommen werden muss.
Man kann sich also lebhaft vorstellen, was in Zukunft auf uns zukommen dürfte.
Heute ist im Regionalrat der Entwurf des neuen Regionalplans Münsterland verabschiedet worden. Dies bedeutet, dass wir Naturschutzverbände bis September 2023 Zeit haben, dazu ausführlich Stellung zu nehmen. Denn dieser Entwurf enthält zwar die Anpassung an die zum erheblichen Teil von der IT.NRW reduzierten Freiflächen-Verbräuche für Wohnen (ASB) und Industrie (GIB), gleichzeitig aber auch größere Flächen "potentieller" neuer Gebiete (ASB-P und GIB-P).
Der Regionalplan-Entwurf beinhaltet außerdem die zukünftigen neuen Abgrabungsflächen - vor allem aber auch die Windenergie-Bereiche, deren Ausweiung zukünftig über die Bezirksregierungen laufen soll (siehe untere Meldung).
Der Regionalplan-Entwurf enthält auch manchen Unsinn, wie z.B. eine Kartendarstellung der angeblich im Münsterland vorkommenden "verkehrsarmen" unzerschnittenen Räume, ein Loblied auf "Floating" PV (also die Bedeckung von Wasserflächen mit PV-Anlagen) sowie generell einen Missbrauch des Wortes "nachhaltig".
In einem Vortrag auf der letzten Sitzung des Regionalrates am 26.9.2022 ging es auch um das zukünftige Vorgehen in Sachen Windkraft. Inzwischen ist dieser Vortrag um die Ausgangslage ergänzt worden:
Demnach gibt es im Münsterland bereits ~2,5% der Fläche, die als Windenergiebereiche ausgewiesen sind! Als Vorgabe im Gesetz steht 1,1% bis 2027 und 1,8% bis 2032 (für ganz NRW). Diese Vorgaben scheinen demnach schon jetzt im Münsterland erfüllt zu sein. Allerdings wird die Landesregierung - allein schon mit Rücksicht auf das dicht besiedelte Ruhrgebiet - eigene %-Werte für die einzelnen Regierungsbezirke festlegen (wahrscheinlich im Februar/März 2023).
Dennoch gibt es - vor allem im Kreis Steinfurt (das ohnehin schon "prächtig" ausgestattet ist) - jede Menge Investoren, die noch viel mehr Windräder hinstellen wollen. Der Vortrag kann bei mir angefordert werden (biologischestation@biostation-muenster.de).
Bekanntlich haben wir in NRW einen neuen "Umweltminister" - Oliver Krischer -, der sich schon als kurzzeitiger Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium vor allem durch die Ignorierung europäischer Naturschutzgesetzgebung hervorgetan hat.
Für NRW stehen jetzt neue Regelungen für den weiteren Ausbau der Windkraft an. Dem Vernehmen nach sollen die Bezirksregierungen wieder neue Flächen für WKA ausweisen; dafür sind 1,8% der Landesfläche vorgesehen. Es wäre für uns alle sicherlich von besonderem Interesse zu wissen, wieviel Prozent die WKA im Münsterland in Anspruch nehmen. Dies allerdings weiß offenbar niemand.
Jedenfalls wird sich am 26.9.2022 der Regionalrat mit diesem Thema erstmalig beschäftigen. Wir werden dann weiter berichten.
Seit Wochen schon tobt der "Kampf" um die Verlängerung der Laufzeiten der drei verbliebenen AKW, die laut Gesetz ihren Betrieb zum 31.12.2022 einstellen müssen.
Damit ein (kurzzeitiger) Weiterbetrieb überhaupt möglich ist, müsste das Gesetz rechtzeitig geändert werden, was nur mit Zustimmung der "Grünen" möglich wäre. Herrn Kretschmann haben wir dazu ja schon gehört, während sich die "grünen" MinisterInnen eher ablehnend darstellen.
Die Anti-Atom-Bewegung ist daher nicht ohne Grund in ziemlicher Aufregung, wie man sowohl aus Ahaus als auch aus Gronau immer wieder vernimmt. Ganz zu Recht! Denn kein einziges der zahllosen Probleme mit dieser Höchstrisiko-Technologie ist bisher gelöst (und kann auch gar nicht gelöst werden).
Die Bezirksregierungen von Münster und Detmold haben die Entnahme von Wasser aus der Ems (mit ihren extrem niedrigen Wasserstandswerten) bis zum Herbst untersagt. Dies betrifft wohl in erster Linie die nahe der Ems wirtschaftenden Landwirte.
Dies ist das erste Mal in der Geschichte der Ems, dass es eine solche Verfügung gibt.
Heute findet im Bundestag die Anhörung zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes statt. Übertragen wird die Anhörung allerdings erst morgen.
Zur Information ist der interessanteste Teil der Anhörung abrufbar, nämlich die Stellungnahme von Prof. Dr. Martin Gellermann (aus dem Kreis Steinfurt). Zwar gibt es auch Stellungnahmen von BUND und NABU, aber diese hier ist die beste von allen.
Damit entfällt auch die angekündigte Stellungnahme zum BNatSchG - hier ist sie!
Inzwischen dürfen sich alle verbliebenen Naturschützer im BUND auf den neuen Naturschutz- und Verkehrsminister in NRW "freuen" - Oliver Krischer, der zunächst im Bundeswirtschaftsministerium als Staatssekretär saß und sich als radikaler WKA-Befürworter geoutet hat.
Auf vielen Seiten ist inzwischen der Entwurf des neuen BNatSchG erschienen, das allerdings besser "Windenergie-Unterwerfungsgesetz" genannt werden sollte. Abgesehen davon, dass dieses Gesetz jedenfalls - trotz gegenteiliger Auffassung der Gesetzesgeber - nicht mit den europäischen Regelungen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie einhergeht, stellt es die Artenschutzbemühungen der Vergangenheit ins Abseits.
Erschwert wird die Situation in NRW noch dadurch, dass als neuer "Naturschutzminister" ausgerechnet einer der heftigsten Windkraftbefürworter - nämlich der "Grüne" Oliver Krischer - werden soll (der mal Vorsitzender einer Biologischen Station im Rheinland war!).
Man braucht etwas Zeit, um diesen Text zu lesen. Kommentiert wird er deswegen später.
Vor allem auf die Klagen etlicher Kommunen im Rheinland hat das OVerwG heute diesen Kommunen Recht verschafft: Die Erweiterung der Abbautätigkeiten für Sand etc. ist aufgehoben worden. Dies hatte schon in der Vergangenheit dazu geführt, dass vor allem am Niederrhein immer mehr Sandabgrabungen entstanden waren.
Inwieweit nun auch das Münsterland (hier vor allem der Teutoburger Wald) davon positiv betroffen sein wird, bleibt abzuwarten; denn in diesem Jahr sollte die Überarbeitung des Regionalplans Münsterland erfolgen.
Wir werden daher weiter berichten!
Aus der Bezirksregierung Münster kam heute eine tabellarische Übersicht über den Gesamt-Energieverbrauch im Münsterland zwischen 1990 und 2018 - aufgeteilt auf die konventionellen und erneuerbaren Energieträger.
Vor diesem Hintergrund wird erneut deutlich, dass die größten Lücken bei der Fotovoltaik klaffen. Auch ist die Differenz zwischen den konventionellen und erneuerbaren Ernergieträgern sehr hoch!
Wie sich beim Studium der Karten schnell herausstellt, ist im Münsterland vor allem der Kreis Steinfurt betroffen. Aber auch die anderen drei Landkreise sollten sich diese Karten sehr sorgfältig ansehen!
Jetzt hat die Bundesregierung ein neues sog. "Eckpunktepapier" zum "beschleunigten Ausbau der Windenergie" herausgebracht, das all die schon vorher geäußerten Befürchtungen bestätigt:
- Abkehr von den europäischen Naturschutzrichtlinien
- Deklarierung der Windkraft als unverzichtbar ("liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit"), wo und gegen wen auch immer (abgesehen von einigen wenigen Brutvogelarten und Gebieten)
- Festhalten am ominösen "2%-Ziel" - was auch immer das bedeuten mag.
Es kann an dieser Stelle nur nachdrücklich darauf hingewiesen werden, sich die sechs Seiten des ministeriellen Papiers sehr sorgfältig durchzulesen, um besser zu begreifen, dass hier eine komplette Auslieferung des Schutzes der Biodiversität an die Windkraftbetreiber vorliegt.
Relativ erfreulich ist, dass der BUND-Bundesvorsitzende Olaf Bandt sich heute deutlich anders als früher geäußert hat, in dem er von der kritiklosen "Bewunderung" der Windkraft (vor allem durch die BUND-Landesverbände Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg [mit einer früheren Windkraft-Chefin als neuer Vorsitzender]) dezent Abstand nimmt. Er sagt wörtlich:
"Die heute von Bundesumweltministerin Steffi Lemke und Bundesklimaminister Robert Habeck vorgestellten Eckpunkte zäumen das Pferd von der falschen Seite auf. Erneut wird der Schutz für bedrohte Tierarten als Begründung für zu langsame Verfahren missbraucht... Die Geschwindigkeit, mit der jetzt für den Artenschutz gesetzliche Änderungen beschlossen werden sollen, brauchen wir stattdessen für die eigentlichen Baustellen der naturverträglichen Energiewende: etwa die Solarpflicht auf Dächern und Parkplätzen, verbindliche Vorgaben zum Energiesparen ..."
Heute ist das in der Überschrift erwähnte Strategiepapier der beiden Kammern als pdf-Version herausgberacht worden. Es dürfte - bis auf den Kreis Borken - auch für alle umgebenden Landkreise von Interesse sein, was "die Wirtschaft" inzwischen so denkt.
Während der kommenden Regionalratsitzung am 21. März sollen weitere Schritte in Richtung "Anpassung des Regionalplans" an die Vorgaben der CDU/FDP-Landesregierung (siehe auch unten) erfolgen. Dies bedeutet einen weiteren Rückschritt hinsichtlich der Absichten der vorherigen Landesregierung.
In Münster, wo es ja eine "Koalition" aus SPD, Grünen und Volt gibt, die in vielen Themenbereichen von der "Linken" unterstützt wird, ist der Verbrauch von Freiflächen besonders hoch. Aber auch die übrigen Münsterland-Kreise stechen nicht gerade durch besondere Sparsamkeit beim Freiflächenverbrauch hervor.
Auch hinsichtlich der "Erneuerbaren Energien" gibt es bezüglich der Photovoltaik inzwischen münsterlandweit etliche neuere Initiativen. Dass sich diese im Wesentlichen mit Freiflächen-Photovoltaik beschäftigen - und nicht mit der viel dringenderen (weil vergleichsweise unproblematischen) Gebäude-Photovoltaik - ist sehr bedauerlich und wird den Anforderungen an die Einsparungen beim Freilandverbrauch nicht gerecht.
Wir werden über diese Entwicklungen kontinuierlich weiter berichten.
Wie aus der Pressemitteilung des BUND-Landesverbandes Schleswig-Holstein hervorgeht, hat - neben dem BUND-Landesverband Niedersachsen (siehe unten) - auch der nördlichste Landesverband inzwischen begriffen, was nicht nur die Windkraftverbände wollen (sondern auch die "Grünen"): Ungehinderten Zugriff auf nahezu alle Flächen (inclusive Wälder: siehe unten).
Es wäre daher an der Zeit, dass sich auch der BUND-Bundesverband und manche Landesverbände mal endlich auf das Thema "Biodiversität" besinnen - was allerdings in manchen Landesverbänden schwierig werden dürfte, wenn z.B. eine ehemalige Vorsitzende des Bundesverbandes Windenergie inzwischen Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg geworden ist.
Wie zum Beispiel die "taz" meldete, hat sich inzwischen auch der BUND-Landesverband Niedersachsen (und später auch Schleswig-Holstein) gegen die massivste Aufrüstung der WKA-Betreiber - die sich um Naturschutzbelange bekanntlich überwiegend nicht kümmern - ausgesprochern. Es wurde auch langsam Zeit!
Wie die Radiohörer (und Nicht-Bildzeitungsleser) sicher schon mitbekommen haben, soll nun auch der Reinhardswald in Nordhessen durch viele rund 245 m hohe Windkraftanlagen zerstört werden. Dabei wird - ähnlich wie 2020 im östlichen Teutoburger Wald - mit dem "Ausgleich" für angebliche Insektenkalamitäten von der hessischen "Umweltministerin" argumentiert.
Der Reinhardswald in Hessen ist der größte zusammenhängende Wald und wer noch nie dort war, hat etwas verpasst! Wenn die Zerstörung wie geplant weitergeht, lohnt die Fahrt aus Naturschutzsicht allerdings nicht mehr - höchstens noch als Beispiel für hemmungslose Vernichtung!
Bekanntlich versucht ja die EU-Kommission, eine sog. "Taxonomie" zu verabschieden, welche industriellen Vorgehensweisen gut für die Zukunft sind. Seit Wochen wird in den Medien (und der neuen Bundesregierung) heftig darüber gestritten, dass vor allem aufgrund französischer Initiativen in dieser Taxonomie auch die Unbedenklichkeit der weiteren Atomkraftnutzung - und des Erdgases - untergebracht werden sollen.
Dem Vernehmen nach will sich die Bundesregierung zwar gegen Atomkraftnutzung aussprechen, jedoch nicht gegen Gas als sogenannte "Übergangslösung". Dies wird aber wohl kaum reichen, um einen solchen Beschluss der EU zu verhindern, da neben Frankreich auch noch etliche weitere Mitgliedsstaaten für die Weiternutzung der Atomkraft sind.
Bemerkenswert an der mitgesandten Anfrage aus der NRW-SPD ist das Fehlen des Gas-Bezuges in dieser Anfrage! Sobald die Antwort der CDU/FDP-Landesregierung eingetroffen ist, werden wir sie ebenfalls verteilen.
In Kooperation mit der BBI (=Bürgerinitiative Bergbaubetroffener im Ibbenbürener Steinkohlenrevier e.V.) hat die Regionalgruppe Münsterland des BUND ein 51-seitiges Papier zu diesem vom Land NRW erstellten neuen "Hintergrundpapiers Steinkohle" veröffentlicht.
Dass das Grundlagenpapier vom NRW-Umweltministerium mit mehr als viermonatiger Verspätung im Rahmen der verpflichtenden Öffentlichkeitsbeteiligung ins Netz gestellt wurde, darf als unübersehbarer Hinweis auf das hohe Konfliktpotential gelten, das zwischen der von der Politik und dem Bergbau erwünschten weitestgehend unbehandelter schadstoffbelasteter Grubenwässer "auf ewig" und den dagegen stehenden gesetzlichen Anforderungen der EU-Wasserrahmen-Richtlinie an die Qualität unserer heimischen Oberflächengewässer herrscht!
Anders als noch vor sechs Jahren, wo der Umgang mit der Belastung durch schwer abbaubare Ultragifte wie PCB und PCB-Ersatzstoffe auch über das Ende des Bergbaus als grundsätzlich bewältigbar beschrieben wurde, bemüht man sich nun, mit Hilfe von "Ausnahmetatbeständen" ("Abweichende Bewirtschaftungsziele"), aus dem Dilemma auf billige Art und Weise herauszukommen!
Für Ibbenbüren gilt demnach die hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Hörsteler Aa in trockenen Sommern tagelang lediglich kontaminiertes Wasser aufweisen kann!
Angesichts der aktuellen Zunahme von wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren im Steinkohlerevier (im Zusammenhang mit den Zulassungen der Abschlussbetriebspläne Übertage kritisieren der BBI und die BUND-Regionalgruppe Münsterland außerdem die Art und Weise, mit der die Bergbehörde sich mit den von der RAG vorgelegten und mit ihren Gutachtern bekräftigen Anträgen auseinandersetzt.
Es wird jedenfalls immer offenbarer, dass das von der Politik 2014 beschlossene Grubenwasserkonzept zur Bewältigung der Ewigkeitslasten des Steinkohlebergbaus als gescheitert angesehen werden muss.
Gestern hat sich die neue Bundesumweltministerin Steffi Lemke in "Zeitonline" für mehr Artenschutz eingesetzt: "... sie hält das Artensterben für mindestens ebenso dramatisch wie die Klimakrise. Sie sieht unsere Lebensgrundlage unmittelbar bedroht." Zugleich warnte die Umweltministerin davor, die Energiewende und den Naturschutz gegeneinander auszuspielen. Hoffentlich begreifen das die Herren Habeck und Giegold rechtzeitig!
Deutlich über die unten stehende Kritik (vom 10.12.2021) hinaus hat sich jetzt das Forum "Flugbegleiter" geäußert. Hier geht es um einen massiven Konflikt mit dem "filettierten" Umweltministerium, das im Regen stehen gelassen worden ist. Dies ist vor allem auch deswegen bedeutend, weil sich 2016/17 auch die "Grünen" über den Erhalt der beiden Naturschutzrichtlinien der EU gefreut haben.
Es gab heute einen sehr interessanten Vortrag von Herrn Schäfer vom Geologischen Dienst NRW zum Thema Geothermie. Der Dienst hatte nämlich in den vergangenen Wochen systematische 2D-seismische Untersuchungen in und um Münster bis 6.000 m Tiefe durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Messungen sollen im Laufe des Jahres 2022 veröffentlicht werden. Da es sich um ausschließlich geschlossene Kreisläufe handeln soll, können möglicherweise vielfältige Nutzungen der Erdwärme im Münsterland die Konsequenz sein.
Die vier Grünen im Regionalrat haben die drei Änderungen des Regionalplans Münsterland in den Orten Coesfeld, Rhede und Senden aus Gründen des Artenschutzes und der fehlenden Flächensparsamkeit als einzige Vertreter des Regionalrats abgelehnt.
Unter www.giscloud.nrw.de/regionalplan-muensterland.html ist ein Flyer zur sog. "Aktualisierung" des Regionalplans Münsterland einzusehen, der u.a. folgende Formulierung enthält: "Bedarsfgerechte und flächensparende Entwicklung von Wohn- und gewerblichen Bauflächen."
Wie man heute sowohl der "Welt" als auch dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" entnehmen konnte, planen die "Grünen" (die Herren Habeck als Wirtschaftsminister und Giegold als Staatssekretär) einen Totalangriff auf die europäische Naturschutzgesetzgebung zugunsten der Windkraftindustrie. Dass dies so kommen würde, war schon im Koalitionsvertrag direkt und unmittelbar erkenntlich (siehe unten).
Dass der BUND-Bundesvorsitzende Olaf Bandt darauf erst heute reagierte (und nicht anläßlich des Koalitionsvertrages) ist etwas bedauerlich - aber immerhin.
Wir erinnern uns: Am 14.9.2016 hatte der BUND-Bundesverband vor dem Hintergrund der Absicht der EU-Kommission, die beiden EU-Naturschutzrichtlinien (FFH und VSG) einem "Fitnesstest" zu unterziehen, auf die zentralen Forderungen des Verbandes verwiesen, die eine Bestandsgarantie für die beiden Richtlinien bedeuteten. Nur eine Woche später, am 21.9.2016 wurde der Fitnesstest noch einmal genauer unter die Lupe genommen.
Bereits am 15.9.2016 hatten alle größeren deutschen Naturschutzverbände (BUND, NABU, DNR, WWF und BBN) den folgenden Satz gemeinsam veröffentlicht: "Darüber hinaus verlangen die Umweltverbände von der EU-Kommission eine sofortige Entscheidung zur Beibehaltung der EU-Naturschutzrichtlinien."
Nicht nur für den BUND wäre es also dringend an der Zeit, ihr allzu "herzliches" Verhältnis zu dieser "Deregulierungspartei" zu überdenken. Dazu gibt es weiter unten auf dieser Startseite noch zwei kleinere Abschnitte, nämlich am 18.11.21 und am 23.2.21 mit jeweils einem Artikel aus der "taz" zum mangelnden bis fehlenden Verständnis der "Grünen" hinsichtlich Biodiversität.

- 1. Seite des Schreibens
Bereits 2020 hat das Verwaltungsgericht Münster die Klage eines WKA-Betreibers auf Beseitigung eines Weißstorchhorstes abgelehnt. Wo das allerdings war, läßt sich aus dem Urteil nicht erkennen.
Aktuell hat der Kreis Coesfeld am 3.12.2021 eine "Anhörung gem. § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz" gegen den Eigentümer eines Storchenhorstes anberaumt. In diesem sechsseitigen Schriftsatz behauptet der Kreis Coesfeld, dass dieser Storchenhorst illegal errichtet worden sei, obwohl in einem vergleichbaren Fall im Kreis Minden-Lübbecke die Antwort des Wirtschaftsministeriums ganz eindeutig war: "Nach der NRW-Bauordnung sind Masten bis zu einer Höhe von zehn Metern verfahrensfrei, worunter auch Masten für einen Storchenhorst fallen." (Westfälischer Anzeiger vom 18.8.2021).
Aus den sechs Seiten der Kreisverwaltung Coesfeld wird ganz deutlich erkennbar, dass es auch in diesem Fall um die Privilegien von WKA-Betreibern geht. Es wird ganz klar formuliert, dass der Horst deswegen weg müsse, weil sonst die Betreiber eines geplanten WKA-Areals in unmittelbarer Nähe (wirtschaftlich) beeinträchtigt werden könnten.
Das ganze wird mit Sicherheit (siehe den Koalitionsvertrag und den Antrag der "Grünen" NRW weiter unten) auf massive Rechtsbrüche vor allem der europäischen Naturschutz-Rechtsprechung hinauslaufen!
In ihrem neuesten Antrag von heute versuchen die NRW-Grünen wiederum, die schon im Koalitionsvertrag (siehe unten) enthaltenen Verstöße gegen die europäische Naturschutzgesetzgebung nicht nur inhaltlich, sondern auch gegen die früher zu Recht verteufelten Deregulierungskampagnen wieder aufzugreifen und damit durchzusetzen. Auch diese merkwürdigen 2% der Landesfläche für WKA tauchen wiederum auf, ohne dass klar ist, wie diese Zahl überhaupt zustande gekommen ist und was sie eigentlich wirklich bedeutet.
Aber jede/r sollte diesen Antrag genauer lesen, weil er extrem naturschutzschädlich ist!
Am 2.12.2021 hat die Grosskanzlei Caemmerer Lenz ein Kurzgutachten zum Koaltionsvertrag veröffentlicht, in dem die rechtlichen Probleme vor allem des Herunterfahrens des Naturschutzes zugunsten des massiven Ausbaues der Windkraft dargelegt werden. Die meisten Divergenzen ergeben sich dabei mit dem Europarecht.
Inzwischen ist von der Bezirksregierung die Einladung zum Regionalrat Münsterland am 13.12.2021 eingegangen. In ihr ist allerdings wenig zu Natur- und Umweltschutz enthalten. Wir werden nach dem 13.12. berichten, was ggf. erwähnenswert war.
Alle werden den Koaltionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP inzwischen gelesen haben.
Empfohlen wird jedoch, die Seiten 12-14 sorgsam zu lesen! Dies deswegen, weil sich seit 1992 nicht nur der Landesverband NRW des BUND, sondern - etwas später - auch der BUND-Bundesverband besonders kritisch über die inzwischen zahllosen Versuche zur "Deregulierung" (=Planungsbeschleunigung und Abbau der Rechtsschutzmöglichkeiten) geäußert haben.
Unter dem Titel "Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung" werden auf diesen drei Seiten zahlreiche Anmerkungen zur weiteren Planungsbeschleunigung gemacht. Auf S. 12 heißt es u.a.: "Wir wollen eine auf Rechtssicherheit und gegenseitigem Vertrauen fußende Planungskultur in Deutschland verwirklichen." Dem "dienen" auch die folgenden Hinweise: "Die Einsatzmöglichkeiten für private Projektmanagerinnen und Projektmanager werden ausgedehnt." Oder: "Die Bundesregierung verstärkt ihre Kompentenz zur Unterstützung dialogischer Bürgerbeteiligungsverfahren." Was dabei herauskommen kann, haben wir alle z.B. bei der Auseinandersetzung in Schleswig-Holstein um den Minister Habeck gesehen, als es um die Verklappung von Atommaterial auf kommunalen Deponien ging.
Interessant sind auch die Anmerkungen auf S. 13 oben: "... wird mit einer Mitwirkungspflicht für die anerkannten Naturschutzverbände und für die betroffene Öffentlichkeit kombiniert." Dabei wissen die VerhandlerInnen ganz offenbar nicht, dass alle nach § 3 UmwRG anerkannten Naturschutzverbände spätestens seit 2006 bei bestimmten Verfahren EU-weit zu beteiligen sind! Und wie man die "betroffene" Öffentlichkeit zum "Mitwirken" zwingen will, dürfte selbst den Verhandlungsgruppen nicht klar sein.
Selbst das Stichwort "Genehmigungsfiktionen" taucht im Koalitionspapier auf (S. 13, 2. Absatz)! Obwohl in der (in Arbeit befindlichen) Zwischenbilanz zum Thema WKA-Ausbau sowohl der BUND-BV als auch der NABU-BV hier erhebliche Bedenken haben, gibt es andere "Umweltverbände", die das gutheißen.
Schön ist auch der folgende Satz (S. 13, 2. Absatz) im Koalitionspapier: "Wir wollen klarstellen, dass wiederholte Auslegungs-, Einwendungs- und Erwiderungsschleifen vermieden werden können, indem bei Planänderungen nach Bürgerbeteiligung nur noch neu Betroffene zu beteiligen und Einwendungen nur mehr gegen Planänderungen zulässig sind." Diesen Satz sollte man sich auf der Zunge zergehen lassen - selbst wenn er (was bezweifelt wird) von der FDP stammen sollte!
Im 3. Absatz auf S. 13 ist von "Legalplanung" die Rede. Wir alle haben z.B. im Atombereich und beim Fernstraßenausbau gesehen, wohin so etwas führt. Auch dass hier der Rechtsweg auf das Bundesverwaltungsgericht extrem verkürzt wird, ist sehr bezeichnend (siehe Standortauswahlgesetz im Atombereich).
Im letzten Absatz auf S. 13 findet sich der folgende Hinweis: "Wir streben an, Sonderregelungen für einzelne Gebiete der Fachplanung in das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht zu überführen ...". Dazu muss man wissen, dass Planfeststellungsverfahren zumindest die Möglichkeit der Enteignung privaten Besitzes beinhalten. Auch die heute noch üblichen Eilanträge wären dann gegenstandslos, denn solche Fehler im Verfahren könnten ja "geheilt" werden. Diese "Heilung" findet sich auch im 1. Absatz auf S. 14: "... durch ein effizienteres einstweiliges Rechtsschutzverfahren, in dem Fehlerheilungen maßgeblich berücksichtigt werden..."
Was vor allem Naturschützern kalt den Rücken herunterlaufen lässt, ist der 2. Absatz auf S. 14: "Wir wollen die Rechtssicherheit im Artenschutzrecht durch bundeseinheitliche gesetzliche Standardisierung (insb. Signifikanzschwellen) erhöhen, ohne das Schutzniveau insgesamt abzusenken." Man braucht nur wenig Fantasie um sich vorzustellen, was dies vor allem für die Windkraft tatsächlich bedeuten wird! Desweiteren ist schon jetzt klar, dass Deutschland dann wieder einmal vor dem EuGH landen wird - trotz dessen Urteilen in der Vergangenheit.
Aber es geht noch weiter (S. 14, 3. Absatz): "Zur Erreichung der Klimaziele liegt die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ... von Strom ... im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Dies werden wir gesetzlich festschreiben und für solche Projekte unter gewissen Voraussetzungen eine Regelvermutung für das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes schaffen... Wir werden uns für eine stärkere Ausrichtung auf den Populationsschutz, eine Klärung des Verhältnisses von Arten- und Klimaschutz ... auch im Unionsrecht einsetzen." Dies ist eine absolute Kampfansage an alle diejenigen (es sind nicht mehr viele), die sich für den Erhalt der Biodiversität einsetzen!
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass mit den heutigen WKA von 5 MW Leistung die aus Sicht der "Grünen" und einiger "Umweltverbände" erforderliche Stromproduktion der WKA bereits im Zuge des Repowerings mehr als erfüllt sein wird, sind diese Vorstellungen absolut unvereinbar! Bezeichnend ist auch, wie wenig Platz im Koalitionspapier der Fotovoltaik (im bebauten Bereich) gewidmet wird.
Wie der "Spiegel" an diesem Wochenende berichtet, gibt es einen massiven Aufschwung bei der Nutzung der Photovoltaik auf Dächern, an Wänden, auf Parkplätzen und anderen bebauten Bereichen. Er sagt sogar endlich voraus, dass die direkte Nutzung des Sonnenlichts den leider immer noch angestrebeten massiven Ausbau der Windkraft zurückdrängen würde. Und wenn es dann noch gelingt, das "Bedecken" von Seen und Teichen mit Modulen zu verhindern, wäre nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch endlich etwas für die Biodiversität gewonnen.
Anfang November wurde die NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zur neuen Präsidentin der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) gewählt. Dieser Verband ist auch in NRW vertreten, dort sogar einer der "anerkannten" Verbände (neben BUND, LNU und NABU), auch wenn man von ihm nicht viel sieht bei Stellungnahmen zu Eingriffen.
Die "Grünen" im NRW-Landtag haben diese Wahl zum Anlass genommen, mal nachzufragen, ob ein solches Amt mit der Verantwortung als NRW-Umweltministerin überhaupt zu vereinbaren ist. Dazu darf an dieser Stelle daran erinnert werden, dass auch der BUND NRW einmal den Fehler begangen hat, einen prominenten SPD-Mann zum Landesvorsitzenden zu wählen: Allerdings hat Diether Deneke damals diesen Posten erst nach seinem Ausscheiden als Landwirtschaftsminister in NRW angetreten.
Wie sowohl der Deutsche Naturschutzring als auch der NABU jetzt mitteilten, hat eine breite Studie in Europa ergeben, dass vor allem die Vogelarten der Agar-"Landschaft" seit 1980 die massivsten Rückgänge zu verzeichnen haben (z.B. Feldlerche, Kiebitz, Haussperling usw.). Auch die exzessiven Wildereien in Nordafrika, im Libanon, aber auch in EU-Mitgliedsstaaten wie Zypern tragen dazu bei.
Wegen der angespannten Corona-Lage auch in NRW wird am 13.12.2021 die normalerweise viermal jährlich stattfindende Regionalkonferenz für das Münsterland erstmalig "nur" als Telefonkonferenz durchgeführt!
In der "taz" von heute findet sich ein bemerkenswerter Beitrag zur Biodiversität bzw. ihrer Nicht-Berücksichtigung in den aktuellen Koalitionsverhandlungen. Lesenswert!
Wir erinnern uns: Die drei nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände (BUND, LNU und NABU) hatten am 16. Juli 2020 - angelehnt an die erfolgreiche Aktion in Bayern - eine Volksinitiative gestartet, die einen besseren Schutz der Biodiversität in NRW zum Ziel hatte. Diese Aktion wurde mit gut 110.000 Unterschriften im Juli dieses Jahres beendet.
Die Mehrheit von CDU und FDP in Düsseldorf hat diese Volksinitiative nun gestern abgelehnt.
Damit erfüllt sich die schon lange abzeichnende Prognose, dass mit diesen beiden Parteien weder ein wirksamer Schutz der Biodiversität noch eine Umstellung auf "Nachhaltigkeit" in den übrigen Politikfeldern in NRW möglich sein wird.

- Eines der bezeichnendsten Demo-Plakate der LEE!
Heute hat der LEE (Vorsitzender: Reinhard Priggen [Grüne!]) vor der Landesgeschäftsstelle des Naturschutzbund Deutschland (NABU) in Düsseldorf demonstriert. Es geht dabei um den Vorwurf der LEE, der NABU NRW versuche, durch Klagen den Neubau von Windkraftanlagen zu verhindern und entferne sich von der Vereinbarung, die sein Bundesverband mit den Grünen geschlossen habe.
Abgesehen davon, dass diese Vereinbarung des Bundesverbandes des NABU mit den Grünen um Oliver Krischer ohnehin Unfug (und satzungswidrig) ist, genügt eigentlich ein Foto (oben), das zeigt, wie der LEE wirklich tickt!
Der LEE ist nämlich ebenso eine reine Interessenvertretung wie das deutsche Atomforum - jetzt Kerntechnik D (https://www.kernd.de/kernd/ ) oder der "Fachverband" Biogas (https://www.kernd.de/kernd/ ).
Dem Vernehmen nach will der Rat der Gemeinde Telgte in der übernächsten Woche (11.11.) das Gemeindegebiet für die Errichtung von Windkraftanlagen komplett freigeben. Sie will sich also nicht auf bestimmte Gebiete festlegen, sondern es "dem freien Spiel der Kräfte" überlassen (und natürlich den Genehmigungsbehörden) überlassen, in welchen Teilen der Gemeinde neue Industriegebiete entstehen.
Dem müssten die auch am Natur- und Landschaftsschutz Interessierten in Telgte eigentlich etwas entgegensetzen, denn wie die Karte der Leibnitz-Universität zeigt (siehe den drittnächsten Beitrag unten), gibt es in der Gemeinde Telgte überhaupt keine "freien" Windkraftflächen mehr!
Hartmut Liebermann als Sprecher der BI Ahaus lädt ein zu einem Gespräch "Atomenergie - Klimaretter oder Klimakiller?" am 23. Oktober 2021, von 10 Uhr bis 13 Uhr auf ihrem Informationsstand in der Ahauser Fußgängerzone (Oldenkottplatz).
Dabei geht es um den wachsenden Druck aus dem In- und Ausland (Frankreich, China!), wieder vermehrt Atomkraft einzusetzen, um den Übergang zu einer angeblich CO2-freien Energieversorgung hinzubekommen.
Inzwischen liegt das "Sondierungspapier" vor. Es sollen erhebliche Verfahrensbeschleunigungen ("Unser Ziel ist es, die Verfahrensdauer mindestens zu halbieren.") stattfinden. Da sind wir mal gespannt, wie das - z.B. bei der Windkraft - mit den Urteilen des EuGH in Einklang zu bringen ist. Im Übrigen darf man gespannt sein, wie das denn diesmal gelingen soll, da die "Deregulierungsbemühungen" - oft gegen den Widerstand der Grünen - bereits seit Anfang der 1990er Jahre in zahlreichen Gesetzen versucht worden sind. So fehlt seitdem eine deutliche personelle Erhöhung der Umweltverwaltung mit optimaler Qualifizierung!
Während dem Ausbau der erneuerbaren Energien einschließlich Verkehr zehn Kapitel im Abschnitt 2 gewidmet sind, wird dem dratischen Rückgang der Biodiversität lediglich ein Kapitel mit "gemäßigt" aussagekräftigen Äußerungen vor allem zur Landwirtschaft zugebilligt.
Der gesamte Abschnitt 2 ("Klimaschutz in einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft") enthält auch eine ganze Reihe positiver Elemente, wie z.B. den Ausbau der Fotovoltaik auf Dachflächen, das Vorziehen des Kohleausstiegs und den Wunsch nach einer früheren Beendigung der Herstellung von Kraftfahrzeugen mit Benzin- oder Dieselantrieb.
Beim Windkraft-Ausbau an Land gehen die drei Parteien von 2% der jeweiligen Bundeslandflächen aus, wobei nicht deutlich wird, dass hohe Besiedlungsdichten (z.B. Ruhrgebiet) oder hohe Walddichten (z.B. Saarland und Rheinland-Pfalz) dabei irgendeine Rolle spielen sollen. Ebenso wenig wird klar, was eigentlich passieren soll, wenn dieses 2%-"Ziel" schon überschritten ist (Brandenburg).
Was fehlt, ist u.a. die politische Unterstützung von Bemühungen zur Einsparung von Energie ("Suffizienz"). Stattdessen taucht im Kapitel 6 ("Innovation fördern und neue Wettbewerbsfähigkeit erreichen") der Begriff "nachhaltiges Wachstum" auf, den es schlicht nicht gibt! Dies dürfte wohl bedeuten, dass wir auch in Zukunft stets als zentralen "Wohlstandsindikator" die Wachstums-Prozentzahl präsentiert bekommen werden - wie schon seit Bestehen der BRD 1949.
Im Kapitel 6 wird auch kurz auf den"regelbasierten" Freihandel eingegangen, ohne allerdings zu erwähnen, wie man eigentlich auf die äußerst umstrittenen Abkommen z.B. mit Kanada (CETA) oder Südamerika (Mercosur) zu reagieren gedenkt.
Wie der MDR mitteilte, hat die Leibnitz-Universität eine deutschlandweite Karte neuer potentieller Windkraft-Standorte herausgegeben, in denen auch die Kreise des Münsterlandes durch Herausvergrößerung gut darstellbar sind.
Mit diesem Hinweis soll keineswegs der Windkraft "geholfen" werden, sie soll nur unseren Kreis-Gruppen als weitere Information dienen.
Der Regionalrat bei der Bezirksregierung Münster hat heute wieder ein umfangreiches Programm abgearbeitet. Dabei fiel der Vortrag von Prof. Winter vom Batterieforschungszentrum MEET auf, der nicht nur eine ausgezeichnete Power-Point-Präsentation vorstellte, sondern in der sich anschließenden Diskussion ganz dezent vor einem allzu kraftvollen Ausbau der Wasserstoff-Technologie wegen des extrem hohen Bedarfes an "Grüner Energie" gewarnt hat.
Die äußerst umstrittene Novelle des Landesplanungsgesetzes war ebenfalls Thema, weil die CDU-FDP-Landesregierung die zarten Fortschritte gegen die Freiflächenverschwendung der vorherigen Landesregierung komplett aufgegeben hatte.
Unter Beachtung der corona-bedingten Einschränkungen findet das nächste Treffen der Regionalgruppe Münsterland wieder am 20.9.2021 ab 20.00 Uhr im Umwelthaus in Münster statt.
Zusätzlich zur ohnehin verschickten Einladung wird es auch um das neue Insektenschutzgesetz des Bundes und die "Länderübegreifende Hochwasserschutzverordnung" des Bundes gehen.
Der BUND-Landesarbeitskreis Wasser hat sich am 25.8.2021 ebenfalls intensiv mit dem Thema "Fracking" beschäftigt. Die BUND-Bundesdelegierten-Versammlung hatte 2012 die absolute Ablehnung dieser "Technologie" beschlossen.
Hierzu gibt es nun eine Stellungnahme von Claudia Baitinger, die im Folgenden vollständig abgedruckt wird:
TOP 4: Fracking
Mit der Änderung des WHG (=Wasserhaushaltsgesetz) am 11.2.2017 durch Artikel 1 des Gesetzes "zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie" vom 4.8.2016 wurde eine Expertenkommission eingesetzt, die in den drei aufeinanderfolgenden Jahren 2018 bis 2021 jeweils zum 30.6. einen Erfahrungsbericht an den Bundestag abzuliefern hatte, der der Öffentlichkeit zuvor zur Stellungnahme vorgelegt werden musste - ein Vorgang, der praktisch unbemerkt von genau dieser Öffentlichkeit einschließlich der meisten Umweltverbände über die Bühne ging. Nähere Infos siehe https://expkom-fracking-whg.de/start.
Leider hat es der BUND-Bundesverband trotz Bitten aus dem Kreis des LAK Wasser wissentlich versäumt, sich zumindest am Schluss dieses 3-jährigen Procederes mit einem kritischen Beitrag zu Wort zu melden. Anlass dazu gab es nämlich: Die Expertenkommission legte in der Tat wiederum einen "Erfahrungsbericht" vor, der nicht auf die im § 13a WHG vorgesehenen vier Erprobungsmaßnahmen zur wissenschaftlichen Erforschung der "Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt" beruhte, sondern nur auf Berichte ausländischer Vorhaben zurückgriff, da in Deutschland keine der vier Probebohrungen stattfanden - eine geschickte Taktik der Fracking-Lobby?
Das Fatale: Genau diese drei Berichte nebst den dazu erstellten Studien zu Methanemissionen, Grundwasser und Oberflächengewässer und induzierter Seismizität (https://expkom-fracking-whg.de/bericht) dienen dem Bundestag demnächst zur Entscheidungsfindung beim Umgang mit dieser Technologie. Das gutgemeinte Vorhaben des Gesetzgebers in 2016 - dem massiven Protest der Öffentlichkeit, vornehmlich des BUND, geschuldet - kann als gescheitert angesehen werden - weitgehend unbemerkt von denjenigen, die vorher so massiv protestiert haben.
Es bleibt zu hoffen, dass, sollte im nächsten Jahr der Korken gezogen werden und der Frackinggeist aus der Flasche wabert, der Widerstand wieder anschwillt. Es gibt nichts zu verhandeln, abzuwägen oder zu relativieren: Der BDV-Beschluss von 20212 mit seiner ultimativen Ablehnung dieser Technologie muss weiter Bestand haben.
Weitere Infos siehe auch unter https://www.gegen-gasbohren.de/
Am 1. September 2021 ist eine neue Bundes-Verordnung in Kraft getreten, die den länderüberschreitenden Hochwasserschutz behandelt. Dies betrifft im Regierungsbezirk Münster die Kreise Steinfurt und Warendorf, die an das Land Niedersachsen angrenzen.
Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die umfangreiche Anlage zur Verordnung, in der die ganzen Details geregelt sind. Sie ist 35 Seiten lang und enthält etliche Bestimmungen, die über den bisher gewohnten laxen Standard in Überschwemmungsgebieten deutlich hinausgeht.
Am 30.8.2021 ist das neue Insektenschutzgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Dieses betrachtet allerdings nicht nur die Insekten (z.B. durch Anwendungseinschränkungen für bestimmte Pestizide in Schutzgebieten), sondern beschäftigt sich auch mit der sogenannten "Lichtverschmutzung", die ja nicht nur Insekten, sondern auch viele Vogelarten und weitere Tiergruppen betrifft.
Wir sind alle mal gespannt, ob und wann das neue Gesetz wirklich greift!
Die vielseitige Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Grünen zum Bereich "Atomwirtschaft" ist durchaus lesenswert. Denn es wird einerseits deutlich, wieviel Atommüll durch NRW transportiert (und auch ausgeführt) wird; andererseits macht die Landesregierung mehr oder weniger deutlich, dass ihr zur Schließung der Urananreicherungsanlage in Gronau (die Anfang der 2000er Jahre von der damaligen SPD/Grünen-Landesregierung eine unbefristete Genehmigung bekommen hatte!) keine brauchbaren Verfahren einfallen.
Auch das Zwischenlager Ahaus, dessen Betriebsgenehmigungen in einigen Jahren auslaufen (und gegen dessen Weiterbetrieb vor allem die Stadt Ahaus klagt), wird in dieser Antwort der LReg mit vielen Detailangaben "bedacht".
Die seit Jahrzehnten äußerst aktive Bürgerinitiative in Ahaus lädt zum kommenden Sonntag, den 8.8.2021 zu einer Fahrrad-Demo anläßlich der Jahrerstage von Hiroshima und Nagasaki am Bahnhof Gronau um 12.00 Uhr ein. Veranstalter ist das "Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen".
Details sind zu finden unter https://ostermarsch-gronau.de/.
Am 8.6.2021 haben die beiden regierenden Parteien einen "kleinen" Entwurf zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes vorgelegt (Drs. 17/14066). Darin wird u.a. das Widerspruchsrecht der Unteren Beiräte deutlich eingschränkt (und die Höhere Naturschutzbehörde faktisch ausgeblendet). All dies dient im wesentlichen dem "Schutz" der konventionellen Landwirtschaft.
Dabei wird jedoch gerne übersehen, dass es ausgerechnet die schwarz-gelbe Landesregierung ist, die durch Erleichterungen beim Bau neuer Wohn- und Gewerbegebiete den Verlust weiterer landwirtschaftlicher Nutzflächen beschleunigt (siehe untenstehenden Vermerk).
Deshalb hat die Grüne Fraktion im Landtag NRW heute in einem Antrag gefordert, den Flächenverbrauch bis 2025 auf 5 ha/Tag zu verringern und bis 2035 auf Null ha herunter zu fahren.
Die Anpassung des Regionalplans Münsterland an den Landesentwicklungsplan (LEP) geht langsam weiter: Die Bezirksregierung Münster hat für alle Kreise des Münsterlandes sowie für die Stadt Münster in einem Konzeptvorschlag ausgerechnet, wieviel Hektar in den nächsten 25 Jahren für Wohnen und Gewerbe (also ohne Straßenbau etc.!) neu versiegelt werden könnten.
In diesem Zusammenhang muss an die - inzwischen ja gescheiterten - Versuche der rot-grünen Landesregierung erinnert werden, den maximalen Flächenverbrauch in NRW auf täglich 5 ha zu begrenzen - mit dem Ziel, in den nächsten rund 30 Jahren auf Null Hektar zu kommen! Allerdings gelang es der vorherigen Landesregierung nicht, diese Absicht in einem verbindlichen Ziel festzuhalten; sie wurde nur als unverbindlicher Grundsatz formuliert.
All dies hat dann die neue Landesregierung aus CDU und FDP wieder aufgehoben. Anfang Juni wurden nun von der Bezirksregierung in einem Entwurf die beabsichtigten Freiflächenverbräuche vorgestellt.
Bis 2045 ergeben sich daraus 6.928 ha Freiflächenverbräuche im Münsterland - allerdings ohne Straßenneubau, ohne Ver- und Entsorgungsanlagen, ohne landwirtschaftliche Hofstellen, ohne Erweiterung von Camping-Plätzen usw. Für die vergangenen Jahre 2016 bis 2019 hat die Bez.-Reg. Münster 8,1 ha/Tag Freiflächen-Verbrauch berechnet, also deutlich mehr als die von rot-grün damals angestrebten 5 ha/Tag. Was ebenfalls in der neuen Berechnung fehlt, ist der damals angestrebte Rückgang der Freiflächenverbräuche auf Null Hektar!
Als Ersatz für die RDV, die corona-bedingt im April ausgefallen ist, soll die nächste Versammlung am Mittwoch, den 30.6., wieder im Umwelthaus Münster stattfinden. Alle Kreisgruppen haben die entsprechende Einladung bekommen.
Heute haben knapp 50 Bürgerinitiativen und Nichtregierungsorganisationen (NGO) einen "offenen" Brief" an den Bundesfinanzminister und die Bundesumweltministerin geschickt:
Komplettes Fracking-Verbot als wirksame Maßnahme zur Reduzierung von Treibhausgasen -> Urteil des BVerfG zum Klimaschutz.
Die Unterzeichner - darunter auch etliche BUND-Kreis- und Regionalgruppen - fordern darin auch die Abkehr von der angeblichen "Brückentechnologie" Erdgas. Deshalb lautet die zentrale Forderung: Ein komplettes Fracking-Verbot in allen geologischen Schichten.
Zum Schluss heißt es: "Darüber hinaus sind direkte und indirekte staatliche Investitionen in fossile Infrastrukturmaßnahmen gesetzlich zu verbieten".
Aufgrund von Klagen zum Beispiel von "Frydays for Future", BUND-Aktivisten und etlichen Anderen hat das BVerfG gestern die Bundesregierung dazu verurteilt, schon in dieser Legislaturperiode Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes nach 2030 konkret zu planen, damit diese Zukunftsaufgabe nicht ausschließlich auf der dann lebenden Generation lasten muss.
Für die derzeitige (und natürlich die nachfolgende) Bundesregierung bedeutet das, dass sie sich unverzüglich auf den Weg begeben muss, schon kurzfristig nennenswerte Projekte zum Klimaschutz auf den Weg zu bringen, also beipielsweise:
- Deutliche Änderungen in der Agrarpolitik: weg von riesigen Monokulturen einschließlich drastischer Änderungen in der EU-Agrarförderung (keine reinen Flächenprämien mehr in der 1. Säule der GAP!);
- Deutlich vorgezogenes Ende des Braunkohlenbergbaues (statt erst 2038);
- Ende der Herstellung von diesel- oder benzinbetriebenen Kraftfahrzeugen;
- Massive Förderung der Fotovoltaik - vor allem auf Dächern in den Städten;
- Förderung der Wiedervernässung von - größtenteils inzwischen zerstörten - ehemaligen Moorflächen;
- Unterstützung der naturnahen Entwicklung von Laubwäldern mit einheimischen Baumarten;
- Beschleunigung der Isolierung unseres Gebäudebestandes;
- Ende des Ausbaues von Bundesfernstraßen.
P.S.: Es wäre schön, wenn es solch ein Urteil unserer höchsten Gerichtsinstanz auch für den Schutz der Biodiversität geben würde!
Heute hat der für das Münsterland zuständige Regionalrat für mehrere Orte im Münsterland deren Vorstellungen für neue Gewerbe- und Wohnbaulandflächen insofern erfüllt, als er die Einleitung des entsprechenden Verfahrens geöffnet hat. Dabei handelte es sich um die Orte Reken (Kreis Borken), Nordwalde (Kreis Steinfurt) und Senden (Kreis Warendorf). Im Falle von Reken ging es um den "Ausgleich", der dadurch entstanden war, dass aufgrung einer Klage der LNU (=Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt) das (auch damals schon äußerst umstrittene) riesige "interkommunale" Gewerbegebiet an der A31 vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit gescheitert war.
In all diesen Fällen haben die vier Vertreter der Grünen im Regionalrat gegen die Beschlussvorlage der Bezirksregierung gestimmt!
In dieser Woche hat die Bezirksregierung in Münster die "ersten Ergebnisse für Wohnbau- und Wirtschaftsflächenbedarfe" im Münsterland übermittelt. Je nach Art der Berechnung kommen dabei leicht unterschiedliche Ansätze heraus - die aber in jedem Fall "furchterregend" sind:
Weitere Einzelheiten sind unter "Regionalplan - Aktuelle Änderungen enthalten.
Wirtschafts- (links) und Wohnbauflächenbedarfe bis 2045Münster | 259 ha 857 ha | | | |
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Borken
| 1.133 ha 589 ha
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Coesfeld
| 665 ha 401 ha
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Steinfurt
| 1.655 ha 871 ha
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Warendorf
| 719 ha 465 ha
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Münsterland | 4.432 ha 3.184 ha
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In der Zeitschrift "Natur und Recht" (S. 182-185) ist jetzt ein vierseitiger Kommentar der beiden Anwälte Martin Gellermann und Jochen Schumacher erschienen, in denen sie das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum aus Schweden stammenden Verfahren "Skydda Skogen" (="Schützt den Wald") erörtern. Dieses EuGH-Urteil, das schon viel Wirbel vor allem in der Windkraftbranche ausgelöst hat, macht deutlich, dass alles Geschwätz - von der Umweltministerkonferenz im letzten Dezember, den landesspezifischen Umgangsregeln mancher Bundesländer mit den Windkraftansiedlungen, das Bundesnaturschutzgesetz bis hin zu den Versuchen mancher "Naturschutzverbände", die Vogelschutzrichtlinie (V-RL) auszuhebeln - nichtig ist.
Der EuGH hält sich also seit Jahrzehnten - und in diesem Falle sogar gegen die Aussagen der Generalanwältin - an die beiden Naturschutzrichtlinien der Europäischen Union!
Wie wir erst jetzt erfahren haben, hat ausgerechnet eine CDU-Ministerin in NRW massive Kritik an der Massentierhaltung im Schweinebereich vorgenommen: In einem Bericht für den Landtag NRW vom 20.1.2021 (17/4568) berichtet Ministerin Heinen-Esser auf sechs Seiten über die Ergebnisse der vor allem 2019 durchgeführten Kontrollen, die auch aufgrund von Hinweisen aus dem Deutschen Tierschutzbüro durchgeführt worden sind.
Während sich der Regionalrat im Münsterland mehr und mehr auf die Anpassung des erst vor wenigen Jahren beschlossenen neuen Regionalplans Münsterland an den neueren Landesentwicklungsplan (LEP) konzentriert, machen etliche Kommunen von ihren neuen "Freiraum-Vernichtungsmöglichkeiten" inzwischen Gebrauch. Damit ist nicht nur die Stadt Münster mit rund 80 Hektar gemeint, sondern auch etliche kleinere Städte und Gemeinden, wie z.B. Nordwalde, Reken und Senden mit jeweils kleineren Flächen; dabei ist insbesondere Nordwalde in die Kritik geraten, weil eine außerörtliche Straße (L555) zum ersten Mal überschritten werden soll. In diese Kritik steigt aus Naturschutzsicht sogar der Kreis Steinfurt mit ein, auch wenn er ansonsten gegen die Planung keine Bedenken hat.
Nachdem nun in Münster - wenn auch lediglich mit einer Stimme Mehrheit - eine neue Koalition aus Volt, SPD und Grünen die "Macht" übernommen hat, gibt es Hoffnung auf einer Änderung der Verkehrspolitik. So beschloss die neue Koalition eine von CDU und FDP heftig attackierte Sperrung eines Straßenstückes im Bereich des Europäischen Vogelschutzgebietes "Rieselfelder Münster", die vor 22 Jahren schon einmal für kurze Zeit unter der damaligen SPD-Oberbürgermeisterin Tüns durchgeführt worden war.
Außerdem besteht - auch wenn hier der Bund der entscheidende "Mitspieler" ist - Hoffnung, dass die B51 von Münster Richtung Telgte nicht 4-spurig ausgebaut wird. Die Stadt hat jedenfalls ein entsprechendes Gutachten beschlossen.
Das Rechtsanwaltsbüro Maslaton in Sachsen hat eine vernichtende Kritik über das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) geschrieben (siehe unten die Meldung vom 9.3.2021!), in dem es um den Schutz der europäischen Arten ging. Wir erinnern uns an die Kampagnen von BUND, NABU, DNR und weiteren vor rund vier Jahren um den Erhalt der Europäischen Artenschutzrichtlinien - mit Erfolg!
Der Herr Maslaton sitzt außerdem im LEE Sachsen, ist also direkt betroffen.
Es bleibt zu hoffen, dass diese Kritik endlich dazu führt, dass der BUND seine einseitige Haltung pro Windkraft in eine ebenso einheitliche Haltung pro Solarenergie auf den viele km² großen Dachflächen in den heimischen Städten ändert!
In ihrem 12-Punkte-Papier verdeutlicht die Bundesumweltministerin nicht nur den Atomausstieg an sich, sondern fordert gleichzeitig auch die Schließung der bisher vom sog. "Ausstiegsszenario" nicht erfassten Nuklearanlagen in Gronau und Lingen, an denen ja neben dem französischen Atomkonzern auch die deutschen Firmen RWE und EON beteiligt sind.
Frau Schulze hat ihr Papier (Link in der Kapitelüberschrift) sicher nicht zufällig am 10. Jahrestag der Fukushima-Atomkatastrophe herausgegeben. Es bleibt nun abzuwarten, was daraus wirklich wird. Die Anti-Atom-Initiativen sind jedenfalls sehr skeptisch.
Wie der DNR (Deutscher Naturschutzring) heute berichtete, hat sich der Eropäische Gerichtshof (EuGH) bei seinem Urteil über die Anwendung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie nicht an das Votum der "Generalanwältin" gehalten, sondern stattdessen die beiden EU-Naturschutzrichtlinien nochmals weiter gestärkt. Es ging nämlich um eine Aufweichung des Individuenschutzes, den das EuGH abgelehnt hat. Darüber ist die Windenergie-Branche sehr enttäuscht.
Der Link zum EuGH-Urteil durch den DNR ist in der Überschrift enthalten.
In der Ausgabe von heute steht wohl zum ersten Mal überhaupt endlich ein längerer Artikel ("Die Natur der Grünen"), der sich nicht nur ebenso kritisch wie kenntnisreich mit dem "Windkraftfetischismus" eines leider sehr erheblichen Teils der "Grünen" befasst, sondern daraus auch auf die sträfliche Vernachlässigung des Schutzes der Biodiversität eingeht. Der Link ist in der Überschrift dieses Absatzes enthalten. Lesenswert!
Die EU-Kommission hat heute mitgeteilt (siehe Link im Titel dieses Abschnitts), dass sie nach vielen Jahren dauernden Mahnungen die Bundesrepublik Deutschland wegen völlig unzureichender Umsetzung der FFH-Richtlinie verklagt. Von den 4606 FFH-Gebieten wird kein einziges richtlinienkonform geschützt (u.a. wegen der "Freiwilligkeit" vieler Maßnahmen!). Dabei kann die Schuld an dieser desaströsen Entwicklung nicht primär der Bundes-Umweltministerin Svenja Schulze zugeschoben werden, sondern in erster Linie der Bundes-Agrarministerin Julia Klöckner, die seit Jahren erwähnenswerte Verbesserungen der Agrarpolitik verhindert. Dass ihr dabei etliche Landes-AgrarministerInnen noch zuarbeiten, ist in Naturschutzkreisen hinlänglich bekannt.
Hoffen wir also, dass der Europäische Gerichtshof der deutschen Bundesregierung (und den betroffenen Landesregierungen) endlich mal den seit Jahrzehnten geforderten Marsch bläst!
Wie das Verwaltungsgericht in Frankfurt/Main jetzt entschieden hat (siehe den Link in der Überschrift), haben weder Umweltverbände noch Privatpersonen ein Klagerecht gegen Entscheidungen des BAFA (=Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) habe: "Die deutsche Rechtsordnung sehe im Hinblick auf atomrechtliche Exportgenehmigungen kein Verbandsklagerecht vor".
Der BUND prüft derzeit, ob er Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof erheben soll.
Es hat uns (d.h. die Grubenwasser-Arbeitsgruppe in Ibbenbüren) zwar nicht weiter gewundert, aber die Abt. VI der Bezirksregierung in Arnsberg (zuständig für alle Kohle-Gewinnungsanlagen in NRW) hat heute eine umfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung für das Einleiten des Grubenwassers in die Hörsteler Aa und letztlich in die Ems als "nicht erforderlich" abgelehnt.
Der Erlass ist in der Überschrift dieses Kapitels verlinkt.
Für erhebliche Empörung innerhalb vieler NABU-Landesverbände (und Kreisgruppen) hat der "Deal" gesorgt, den der NABU-Bundesvorsitzende Krüger im Januar mit den "Grünen" in deren Bundesvorstand ausgeheckt hat.
Dabei will der Bundesvorsitzende (und sein "Naturschutz-Fachmann") nicht nur das EU-Naturschutzrecht teilweise aushebeln, sondern hat auch keinerlei Berührungsängste mit den finanzkräftigen großen WKA-Unternehmen. Auch ignoriert er völlig die zahlreichen Sauereien, die über sogenannte "Sachverständige" bei den Windkraftplanungen immer wieder deutschlandweit begangen werden.
In dem Link zu diesem Abschnitt könnt Ihr das Statement des NABU-Bundesvorsitzenden lesen.
Seit gestern sind die vier Termine 2021 für die Sitzungen des Regionalrats von der Bezirksregierung Münster bekannt gegeben worden:
26.4.2021, 28.6.2021, 20.9.2021 und 13.12.2021.
Je nach "Corona-Situation" finden diese Sitzungen entweder am Domplatz statt oder in der ehemaligen englischen Kaserne in Coerde.
Für die Regionalversammlung der BUND-Kreisgruppen im Reg.-Bez. Münster richten wir uns normalerweise nach den Sitzungsterminen des Regionalrats. Je nach Corona-Situation sollte aber die erste Sitzung dieses Jahres möglichst schon in der zweiten Märzhälfte stattfinden!
Wie die drei NRW-Naturschutzverbände gestern abend mitteilten, hat die "Volksinitiative Artenschutz" inzwischen die erste Hürde geonommen: Es wurden mehr als die erforderlichen 66.000 Unterschriften in NRW gesammelt! Dies geschah im Wesentlichen durch den unermüdlichen Einsatz ehrenamtlicher Kräfte aus der LNU (=Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt), dem NABU NRW (=Naturschutzbund Deutschland) und dem BUND NRW. Diese hatten dabei noch mit den durch die Pandemie verursachten Problemen zu kämpfen.
Im Sommer 2021 soll die Initiative förmlich in den Landtag eingebracht werden, um die anhaltende Untätigkeit der Landesregierung zum Beispiel beim Insektenschutz, beim Freiflächenfraß, beim Straßenneubau usw. endlich zu beenden.
Am 27.1.2021 hat die Landesregierung einen Teil des Lärmschutzes am Flugplatz Münster-Osnabrück wieder aufgehoben. Dies bedeutet, dass jetzt deutlich mehr Lärm auf die Bewohner von Ladbergen und der weiteren Umgebung hinzukommt - wenn auch erst nach Ende der Corona-Epidemie.
Wir erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass die Umweltverbände schon vor Monaten die endgültigte Schließung dieses "Millionengrabes" vor allem für die kommunalen Anteilseigner gefordert hatten.
Diese letzte Sitzung des Regionalrates der inzwischen vergangenen Wahlperiode war gekennzeichnet von der Zustimmung sowohl zu den Erweiterungsplänen für Gewerbe und Industrie in Lengerich (gegen die Stimmen der Grünen) sowie die immerhin 40 ha umfassende Erweiterung von Siedlungsflächen in Münster. All dies ist auch auf die massive Aufweichung des ursprünglich zumindest in Ansätzen vorhandenen Konzeptes der Vorgänger-Landesregierung (rot-grün) zur Freiflächeneinsparung durch die aktuelle CDU-FDP-Landesregierung zurück zu führen.
Verabschiedet wurde heute auch der seit mehr als 20 Jahren tätige Vorsitzende des Regionalrats, Engelbert Rauen, der in den (politischen) Ruhestand wechseln wird.
Am 22.2.2021 - also schon in drei Wochen - soll die konstituierende Sitzung des neuen Regionalrats stattfinden. Wir werden dann darüber berichten.
Wie die Bezirksregierung heute mitteilte, wird es am kommenden Montag, den 1.2.2021, eine "zusätzliche" Regionalratssitzung als Ersatz für die im Dezember 2020 corona-bedingt ausgefallene Sitzung geben. Thematisch geht es im wesentlichen um dieselben Inhalte wie sie zur Dezember-Sitzung geplant waren: Die extreme Ausdehnung von Siedlungsflächen in Münster sowie ca. 13 ha im "Tausch" erreichte Siedlungsflächenerweiterung in Lengerich. Nicht mit Vorlagen versehen ist als vorletzter Tagesordnungspunkt die Stellungnahme des Regionalrats zu den Abständen von Windlkraftanlagen von der Bebauung.
Heute hat die Bezirksregierung Münster eine neue Internet-Seite geschaltet, die über den Verlauf der Anpassung des "Regionalplans Münsterland" einschließlich der "Erneuerbaren Energien" an den neuen Landesentwicklungsplan (LEP) fortlaufend berichten soll. Sie ist ab sofort erreichbar unter der angegebenen Adresse.
Zur Erinnerung: Die Landesregierung hatte Ende 2016 einen neuen LEP aufgestellt, der 2019 noch einmal verändert worden ist. Er erleichtert das Bauen in den Kommunen und begünstigt die Abgrabungsindustrie für nicht-energetische Rohstoffe - also insgesamt das Gegenteil dessen, was die Naturschutzverbände wollen.
Vor allem im Jahr 2021 soll nun der Regionalplan Münsterland einschließlich der Pläne für "Erneuerbare Energien" und Rohstoffsicherung angepasst werden. Je nach Verlauf der diversen Beratungen wird eine Beschlussfassung über den Gesamt-Regionalplan frühestens Ende 2021, wahrscheinlich aber erst 2022 stattfinden.
Wir werden über den Fortgang der Bemühungen weiter berichten!
Am 11.12.2020 hat die Sondersitzung der Umweltministerkonferenz (UMK) etwas abartig anmutende Beschlüsse zur besseren Förderung der Windkraft zulasten des Schutzes der Biodiversität verabschiedet. Auch wenn in einem "Sondervotum" die Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen von der "Gleichrangigkeit" von Klima und Biodiversitätsschutz sprachen, so fehlt auch in der UMK der eigentlich nahe liegende Beschluss zu einer massiven Förderung der Dachflächen-Fotovoltaik, die in Deutschland aus diversen Gründen (dezentral, kaum beeinflussbar durch Korruption, belastet mit großem bürokratischen und steuerlichen Aufwand) in den vergangenen Jahrzehnten stets vernachlässigt wurde. Die Einzelheiten können dem in der Kopfzeile dieses Vermerks enthaltenen Link nachgelesen werden.
Am 16. November 2020 hat das Landesbüro der Naturschutzverbände für alle in NRW tätigen anerkannten Naturschutzverbände eine umfassende Stellungnahme zum wasserrechtlichen Antrag der RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH abgegeben. Diese kam durch vielfältige Zuarbeit der ibbenbürener Grubenwasser-AG aus VertreterInnen aller drei anerkannten Verbände sowie der lokalen Vertreter der Bergbaubetroffenen zustande.
In der Zusammenfassung stellt das Landesbüro folgendes fest: "Der vorliegende Antrag ist nicht genehmigungsfähig! Die Naturschutzverbände lehnen das beantragte Vorhaben zur Einleitung salzhaltiger Grubenwässer in das Flusssystem Ibbenbürener Aa, Hörsteler Aa und Ems entschieden ab, insbesondere ist das Vorhaben unvereinbar mit den Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die beantragten Schmutzfrachten weichen gravierend von den Zielwerten der amtlichen Bewirtschaftungsplanung ab... Aus Sicht der Naturschutzverbände sind insbesondere die von der RAG beantragten Chlorid- und Sulfatfrachten unverantwortlich. Die Entkoppelung des Wasserrechtsantrags vom Abschluss-Betriebsplan führt dazu, dass kausale Zusammenhänge nicht ausreichend berücksichtigt werden und die erforderliche Einbeziehung der erheblichen Auswirkungen des gesamten Vorhabens auf die Umwelt ganz oder teilweise nicht betrachtet werden... Die vorliegenden Unterlagen sind für eine umfassende Prüfung und fachliche Beurteilung der Maßnahmen unzureichend und teilweise auch ungeeignet. Die für das Vorhaben erforderliche UVP fehlt ebenso wie eine FFH-Vorprüfung für die niedersächsische Ems.
Mit einem Antrag an den Landtag haben die CDU- und FDP-Fraktion für die Anwendung der relativ neuen gentechnischen Methode CRISPR/cas geworben, obwohl der Europäische Gerichtshof diese Methode - weil unter Gentechnik fallend - verboten hat. Auch im Münsterland könnte das irgendwann relevant werden. Zu finden ist der Antrag der beiden Fraktionen unter
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dkumentenarchiv/Dokument/MMD17-11658.pdf
Wie die beiden münsterschen Zeitungen heute mitteilten, will die Umweltministerin Heinen-Esser das Landeswassergesetz sowohl zugunsten der (konventionellen) Landwirtschaft als auch der Abgrabungsindustrie ändern. Diese neuen Änderungswünsche der Koalition sind vor allem auf den Druck der FDP zurückzuführen.
So ist z.B. geplant, die ohnehin kleine Distanz zwischen Wasserläufen und landwirtschaftlicher Bodennutzung von 10 m auf 5 m zu halbieren. Außerdem soll innerorts das Bauverbot an Ufern wieder aufgehoben werden.
Scharfe Kritik kommt dazu nicht nur von den Umweltverbänden, sondern auch vom Verband der NRW-Wasserversorger und sogar vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft.
Ebenfalls stark in der Kritik steht die Absicht der NRW-Landesregierung, Bodenschätze auch in Wasserschutzgebieten zu heben; dafür haben weder die kommunalen Spitzenverbände noch die Gelsenwasser AG Verständnis.
Rückenwind für die Pläne der Landesregierung kommt von "Unternehmer NRW", von den Industrie- und Handelskammern sowie der Baustoffindustrie.
Der BUND-Bundesverband hat inzwischen gefordert, dass die ohnehin wirtschaftlich nicht tragfähigen Regionalflughäfen - wie sich im Zuge der sog. "Corona-Krise" herausgestellt hat - zu schließen sind. Dies trifft auch für den FMO zu, der zwar von der Landesregierung nicht als "Regionalflughafen" betrachtet wird, faktisch aber ein solcher ist. Mehrere Verbände aus dem Münsterland haben eine entsprechende Resolution verfasst.
Am 7.11.2020 wurde in der "Münsterschen Zeitung" bekannt gegeben, dass die Stadt Osnabrück offenbar so reich ist, dass sie die Nachforderung des FMO über 10 Millionen € anteilig begleichen wolle. Aber vielleicht bricht ja bei anderen Anteilseignern die Vernunft durch ...
Schon Ende September 2020 hat die "Große Koalition" im Berlin einen Gesetzentwurf zur EEG-Novelle 2021 (BT-Drs. 19/23482) verabschiedet. Im Rahmen der seit Anfang der 1990er Jahre üblichen Deregulierungsoffensiven kommt darin in §1 Abs. 5 die Absicht vor, das europäische Naturschutzrecht zugunsten der Windkraft auszuhebeln.
Wir werden uns auch gegen dieses Deregulierungsgesetz stemmen!
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat jetzt ihre erste bundesweite Karte vorgelegt, in der mögliche Endlagerstandorte für den hochradioaktiven Atommüll der letzten mehr als 60 Jahre dargestellt werden. Davon ist das Münsterland in erheblichem Ausmaß betroffen. Die Westfälischen Nachrichten und die Münstersche Zeitung haben eine entsprechende Münsterland-Karte am 14.10. abgebildet. Demnach wäre theoretisch ein Areal zwischen dem Teutoburger Wald im Norden und der Gegend bis etwa Hamm im Süden mit erheblichen Teilen Ostwestfalens betroffen.
Bei dem Gestein handelt es sich um Tonmergel, der hier in einer Stärke bis zu 1.000 m in einer Tiefe von 300 bis 1.500 m vorkommt.
Dies ist allerdings der erste konkrete Schritt hin zur Suche eines atomaren Endlagers. Die Karte der BGE erfasst ca. 50% der bundesdeutschen Fläche, weshalb man mit ihr nicht viel anfangen kann. Außerdem hat das Geologie-Datengesetz nicht das erfüllt, was zuvor versprochen worden war, nämlich umfassende geologische Übersichten, weil viele Daten in den Händen von Projektiereren sind, die nicht veröffentlichungsfähig seien.
Davon ganz abgesehen, hat das sog. "Standortauswahlgesetz" (Stand-AG) keineswegs die Voraussetzungen erfüllt, die ursprünglich von der Bundesregierung versprochen worden sind, nämlich Transparenz und Rechtssicherheit auch für die irgendwann betroffenen Menschen im Bereich des zu suchenden Endlagerstandortes. Positiv ist zwar, dass nach jahrzehntelangen "Diskussionen" endlich Gorleben aus dem Suchverfahren herausgefallen ist, das heißt aber noch lange nicht, dass die die Nutzung der Atomkraft begleiteten staatlichen Verfahren inzwischen die Ansprüche eines demokratischen Rechtsstaates erfüllen würden. Man denke dabei nur an das "Sammellager" für Atommüll, das ausgerechnet in Würgassen (auf dem Gelände des dort früher tätigen AKW an der Grenze zu Niedersachsen und Hessen) geplant ist, obwohl im Zuge der Regionalplanänderung dort normales Gewerbe vorgesehen ist.
Also: Lotta continua!
In einem Erlass vom 11.9.2020, heute angekommen, gibt das Umweltministerium Hinweise zum offenbar vermehrten Einsatz von "Bremsenfallen" im Bereich der Landwirtschaft. Aufgrund von Untersuchungen vor allem in Ostwestfalen wird darin festgestellt, dass die meisten Bremsenfallen nicht selektiv wirken, so dass auch viele geschützte Arten gefangen und damit getötet werden.
Das Umweltministerium verbietet in diesem Runderlass an die Unteren Naturschutzbehörden den Einsatz dieser Geräte in FFH- und Vogelschutzgebieten sowie in allen Naturschutzgebieten. Den kompletten Erlass können Sie durch Klicken auf die Kopfzeile als pdf-Datei aufrufen: MULNV-Erlass_vom_11.9.2020-p.pdf
Am Montag, den 21.9.2020 findet die Regionalversammlung der münsterländischen BUND-Kreisgruppen wie geplant im Umweltzentrum Münster ab 20.00 Uhr statt. Die Einladung hat jede Kreisgruppe erhalten.
Leider trifft es auch auf manche Windkraftplanungen im Münsterland zu: Das "Gemauschel" bei der Beantragung der Genehmigungen! Der Beginn des ganzen Theaters liegt schon etliche Jahre zurück, als die Landesgrünen in ihrer Koalition mit der SPD in NRW die Aufhebung der verbindlichen Regionalpläne durchsetzten, so dass seitdem jeder Kreis und jede Gemeinde machen können, was sie wollen. Wie sich danach schnell zeigen sollte, steigt dadurch die Gefahr der Korruption.
Sowohl der BUND-Bundesverband als auch in dem gemeinsamen Papier von BUND, Greenpeace und anderen vom 30.1.2020 haben die Naturschutzverbände (auf S. 1) die Ausweisung von Windkraft-Vorranggebieten über Regionalpläne als "Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung" gefordert. Dies ist jedoch nicht nur in Nordrhein-Westfalen mittlerweile nicht mehr der Fall.
Am heutigen Tag war die Anhörung der Betroffenen und der Betreiber gemäß BImSchG zum Verfahren "Herkentrup" im Kreis Coesfeld. Zur Erinnerung: Der Gemeinderat hatte die dort geplanten drei Anlagen mit rund 200 m Gesamthöhe bereits abglehnt. "Gutachter" für die Vogelwelt und die Fledermäuse war (wieder einmal) der Herr Denz aus dem Rheinland. Mehrere Fachleute hatten seine beiden "Gutachten" durchgesehen und für absolut unbrauchbar erklärt. Dies war im übrigen nicht das erste Mal, dass Herr Denz völlig unzureichende Stellungnahmen abgegeben hat, die nur einen Zweck hatten: die Investoren zu unterstützen.
Bedauerlicherweise gibt es außerdem in Münster eine Firma mit dem Namen "enveco GmbH", in der zum Beispiel der ehemalige Aufsichtsratschef der Stadtwerke, der grüne Ratsherr Gerhard Joksch tätig ist. Heute hat ein Rechtsanwalt der Gegner der Anlage Herkentrup einen Auszug aus den Unterlagen des Amtsgerichts über die "enveco GmbH" vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass diese Firma sich inzwischen auch wirtschaftlich an Windenergieanlagen beteiligt. Gleichzeitig liefert sie Gutachtenbestandteile für die planenden Windkraftunternehmen und bedient sich dabei ausgerechnet des Herrn Denz für die artenschutzrechtlichen Prüfungen! Das kann und darf nicht funktionieren, denn hier ist - wie nicht nur der Fall Herkentrup zeigt - der Manipulation zugunsten einzelner Investoren Tür und Tor geöffnet.
Heute hat das Bundeskabinett das "Investitionsbeschleunigungsgesetz" beschlossen. Wir erinnern uns: Vor knapp 30 Jahren wurde mit dem "Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz" das erste sogenannte "Beschleunigungsgesetz" beschlossen, dem im Laufe der Zeit viele weitere folgten. Geändert hat sich dadurch nicht viel: Manches wurde wegen übergeordneter Gesetze (z.B. Arhus-Konvention) wieder "eingestampft", andere vom EuGH einkassiert.
Bei diesem neuen Versuch geht es z.B. um Windkraftanlagen: Hier sollen nicht mehr die Verwaltungsgerichte die erste Instanz bilden, sondern gleich die Oberverwaltungsgerichte; außerdem soll die aufschiebende Wirkung von Klagen beseitigt werden. Dies soll dann auch für den Landesstraßenbau und das Bundesberggesetz gelten. Für "überregional wichtige Infrastrukturprojekte" soll der "Sofortvollzug" angeordnet werden können.
Der BUND-Bundesverband hat diese Gesetzesinitiatifve sofort an den Pranger gestellt. Warten wir also mal ab, was der Bundestag daraus macht. Im Zweifelsfall ist das sicher auch ein schönes Thema für den 2021er Bundestagswahlkampf. Denn die wirklichen Probleme werden mit diesem Gesetzentwurf nicht erfasst, nämlich die immer stärker fehlende Legitimation für noch mehr Straßen, noch mehr Windkraftanlagen usw.
Heute ist die "Volksinitiative Artenvielfalt NRW" an den Start gegangen. Alle drei in NRW anerkannten Naturschutzverbände, also neben dem BUND NRW auch der Naturschutzbund Deutschland - Landesverband NRW (NABU-NRW) sowie die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU) haben am 24.7.2020 diese Volksinitiative gestartet.
Dabei geht es um gut 66.000 Unterschriften von in NRW lebenden Bürgern mit Wahlberechtigung, die diese "VI" unterschreiben müssten, damit sich der Landtag NRW mit den Problemen befasst.
Es handelt sich dabei um mehrere Bereiche, wie den Stop des Flächenfraßes durch immer neue Straßen, Gewerbegebiete und Einfamlienhaussiedlungen, mehr Waldflächen ohne Nutzung, die Ausweitung des Biotopverbundes, die Ausweisung des seit mehr als 30 Jahren geforderten Nationalparks Senne, eine deutliche Förderung des ökologischen Landbaues und ein striktes Verbot chemisch-synthetischer Pestizide in Naturschutzgebieten.
Wo bei den einzelnen Kreis- und Ortsgruppen des BUND die Unterschriftsblätter ausliegen, können Sie über die auf dieser Seite angegebenen Hinweise leicht feststellen. Außerdem liegen ab kommenden Sonntag (und jeden weiteren Sonntag) auch in der großen Innen-Ausstellung der Biologischen Station "Rieselfelder Münster" (Coermühle 100 in 48157 Münster) die Unterschriftbögen aus, ebenso wie ab Donnerstag, den 6.8.2020 auch in der Biologischen Station, Coermühle 181 (danach immer von Montag bis Freitag, jeweils von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr).
Weitere Informationen können Sie unter www.artenvielfalt-nrw.de nachlesen!
In Bayern und Baden-Württemberg ist man schon deutlich weiter: Beide Volksbegehren dort wurden durch entsprechende Gesetze bereits abgesichert!
Gestern haben drei BUND-VertreterInnen eine Pressekonferenz zum sog. "Beach" in Greven sowie zu der Vereinbarung mit der Bezirksregierung Münster über den Wegfall der Planungen zu den sog. "Erdkollektoren" im FFH-Gebiet Emsaue durchgeführt. Während der WDR bereits am 14.7. berichtete, erschien heute in der Grevener Ausgabe der "Westfälischen Nachrichten" ein umfangreicher Artikel. Darin wird die Absurdität der beendeten "Erdkollektoren"-Planungen ebenso erläutert wie die Absicht der EU-Kommission, die Bundesrepublik Deutschland endlich dazu zu zwingen, die FFH-Richtlinie der EU ordnungsgemäß anzuwenden. Denn auch das FFH-Gebiet Emsaue steht in der von der EU-Kommission veröffentlichten Liste von fast 90% aller gemeldeten deutschen Gebiete, in denen es an verbindlichen Zielvorgaben und -maßnahmen mangele.
Denn am "Beach" im FFH-Gebiet Emsaue wird seit Jahren ohne nachvollziehbare Genehmigungen ein wahrer "Rummelplatz" durchgeführt, der lediglich corona-bedingt 2020 bisher etwas weniger lautstark und mit geringeren Bevölkerungsanteilen durchgeführt wird.
Heute haben die drei Naturschutzverbände im Kreis Steinfurt (BUND-Kreisgruppe, NABU-Kreisgruppe uind die Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Tecklenbruger Land=ANTL) eine gemeinsame Pressemitteilung zum Fall "Greven" herausgegeben:
"Die Berichte über die Aktivitäten sowie Ankündigungen der "Beach"-Betreiber in der Emsaue Greven geben uns Anlass für eine schriftliche Reaktion. Mittlerweile müsste jedem in Greven bekannt sein: Die Emsaue bei Greven ist in ihrer Gesamtheit Schutzgebiet von europäischem Rang. Zumindest die Verwaltung der Stadt und auch des Kreises, eigentlich auch die entsprechenden Politiker müssten um die Bedeutung eines FFH-Gebietes wissen und sich ihrer Verantwortung für ein solches Schutzgebiet bewusst sein, das heißt, schnellstens die laut Gesetz erforderliche Verbesserung des Zustandes in die Wege leiten."
Sieben Fragen und sieben Antworten erläutern das Anliegen der Naturschutzverbände ANTL, BUND und NABU.
1. Frage: Warum ist der Bereich am "Beach" überhaupt schützenswert?
Er ist Teil eines durchgehenden Biotopverbundkorridors und genießt als Naturschutzgebiet den höchsten nationalen Schutz und als FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) den höchsten europäischen Schutz. Zu den Schutzzielen gehören der Erhalt und die Wiederherstellung einer Sandfluss-Auenlandschaft des Flachlandes mit ihrer typischen Tier- und Pflanzenwelt und ihrer Vielfalt an Lebensraumtypen.
2. Frage: Hat die Stadt Greven – wie behauptet - mit den Naturschutzverbänden gesprochen?
Tatsächlich hat sie im Dezember des Jahres 2019 den NABU bezüglich der geplanten Veranstaltungen „Greven an die Ems 2020“ um einen Gesprächstermin gebeten. Wegen der Terminfülle vor den Weihnachtstagen sollte diese Anfrage im Frühjahr 2020 von der Stadt Greven wiederholt werden, um gemeinsam mit den Naturschutzverbänden BUND und ANTL einen Termin zu finden. Ohne einen neuen Gesprächstermin zu vereinbaren hat die Stadt Greven dann am 18.02.2020 bei der Unteren Naturschutzbehörde den Antrag auf die Befreiung gem. § 67 BNatschG von den Verboten des Land-schaftsplanes für das Naturschutz- und FFH-Gebiet „Emsaue“ gestellt.
3. Frage: Hatte der Naturschutzbeirat die Möglichkeit zum Meinungsaustausch?
Nein, denn die Stadt Greven stellte den Antrag exakt am ersten Sitzungstag des Naturschutzbeirats in 2020, sodass er in der Sitzung nicht vorlag und behandelt werden konnte. Der Kreis Steinfurt lud "aufgrund der Eilbedürftigkeit" zu einer Sondersitzung des Naturschutzbeirates am 16.03.2020, die wegen der Coronavirus-Krise kurzfristig abgesagt werden musste. Der Vorsitzende des Naturschutz-beirats reichte daraufhin in einer Eilentscheidung seine Ablehnung beim Kreis Steinfurt ein. Gemäß Landesnaturschutzgesetz NRW musste der Fall nun dem Kreisausschuss vorgelegt werden.
4. Frage: Auf welcher Grundlage lehnen alle drei im Kreis Steinfurt anhörungsberechtigten Natur-schutzverbände den Antrag der Stadt Greven ab?
Naturschutz-/ FFH-Gebiete sind Bereiche, die aufgrund von landesweiter, regionaler und / oder loka-ler Expertise ausgewiesen wurden, weil sie wichtige und unersetzbare Funktionen im Naturhaushalt erfüllen. Sie dürfen nicht durch naturschutzfremde Vorhaben wie Bauwerke, Großveranstaltungen und die damit zwangsläufig verbundenen Einschränkungen entwertet werden. Der massive Rückgang an Insekten, Wiesenvögeln und vielen anderen Arten macht deutlich, wie wichtig störungsarme Rückzugsräume und Verbundkorridore für die Erhaltung der Biodiversität sind.
Aus Sicht der Naturschutzverbände ist durch das Projekt „Greven an die Ems“ mittlerweile eine Situa-tion entstanden, die den Schutzzielen des Gebietes diametral entgegensteht. Diese Auffassung wird - das lassen die Antragsunterlagen erkennen - auch von der Stadt Greven geteilt. Nahezu grotesk wirkt es, wenn die Flächen eines Schutzgebietes zunächst erheblich entwertet werden und dies dann an-
schließend als Begründung für eine weiterhin naturschutzschädliche Nutzung herangezogen werden soll. Vielmehr müsste der Status quo ante von vor 2007 wiederhergestellt werden.
5. Frage: Wie entschied der Kreisausschuss?
Der Kreisausschuss überstimmte die Beiratsentscheidung am 7.04.2020 mit der Folge, dass gemäß § 75 Abs. 1 S. 4 LNatSchG die Bezirksregierung über den Befreiungsantrag entscheiden musste. Dabei ist unklar, ob die Mitglieder des Kreisausschusses mit einem Tag und 20 Stunden hinreichend Zeit hatten, sich in die detaillierte 18-seitige Stellungnahme einzuarbeiten, in der die Naturschutzverbän-de ihre Bedenken ausführlich begründen.
6. Frage: Wie entschied die Bezirksregierung?
Gar nicht, denn: „Die Stadt Greven [hat] ihren Antrag auf Befreiung zurückgezogen […]“, wurde dem Naturschutzbeirat am 29.05.2020 vom Kreis Steinfurt mitgeteilt. Das Verfahren sei beendet.
7. Frage: Wie ist die aktuelle Situation zu beurteilen?
Erstens: Sowohl die Untere Naturschutzbehörde als auch die Stadt Greven wissen um eine jährliche einzuholende erneute Befreiung durch den Naturschutzbeirat.
Zweitens: Es gab seit 2008 keine und es gibt auch jetzt keine Befreiung für Aktivitäten des Formats „Greven an die Ems“.
Und drittens: Die – folglich illegale - Öffnung der Strandbar am Donnerstag, den 11.06.2020 mag man als Nutznießer beurteilen, wie man möchte.
Aber niemand kann erwarten geschweige denn verlangen, dass die Naturschutzverbände ANTL, BUND und NABU vor diesem gesetzeswidrigen Treiben die Augen verschließen.
Es kann nicht sein, dass eine Kommune versucht, europäisches FFH-Recht und deutsches Natur-schutzrecht auszuhebeln, wenn diese Gesetze ihren Interessen entgegenstehen.
ANTL, BUND und NABU werden einer nachträglichen Legalisierung und damit einem „Weiter So“ keinesfalls zustimmen.
Nach dem Corona-bedingten Ausfall der Regionalversammlung im März findet die turnusgemäße Sitzung am Montag, den 22.6. wieder an gewohnter Stelle und zur gewohnten Uhrzeit statt. Genügend Platz ist in dem Raum zur Einhaltung der Abstände.
Wie die Pressestelle des Europäischen Gerichtshofes heute mitteilte, hat der EuGH eine im Sinne der FFH-Richtlinie und des Wolfes wegweisendes Urteil beschlossen: Demnach sei es für den Schutz des Wolfes völlig unerheblich, ob er auch in vom Menschen besiedelte Bereiche vordringe!
In der Überschrift dieses Absatzes ist der Link enthalten, denn das Urteil fasst mehrere Seiten.
In einer Stellungnahme zum Statement des BfN (=Bundesamt für Naturschutz) stellen der Bundesverband Windenergie, der Verband kommunaler Unternehmen und der Bundesverband neue Energiewirtschaft vom 4. Mai 2020 zum Beispiel fest (auf S. 3 unten):
"In der vorliegenden Form sind die Anforderungen kontraproduktiv. Sie beinhalten bereits Bestimmungen, welche die weitere Ausgestaltung auf einen Weg festlegen, der für die Windenergiebranche keineswegs Erleichterungen in Form rechtssicherer schneller Genehmigungen bringen würde. Insbesondere der Verweis auf das sog. Helgoländer Papier der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten 2015 als "einschlägigem etabliertem Standard" (2. "Festlegung und Benennung der kollisionsgefährdeten Vogelarten") ist in keiner Weise nachvollziehbar und akzeptabel."
Des weiteren heißt es auf S. 4 oben: "Die unterzeichnenden Verbände kritisieren, dass über die Anforderungen der Beschluss der UMK aus 2015, das Helgoländer Papier lediglich zur Kenntnis zu nehmen, umgangen wird. Damit würde ihm ein Status verliehen, welcher ihm weder verwaltungsrechtlich noch fachlich zusteht."
Abgesehen davon, dass es mehrere (positive!) verwaltungsgerichtliche Bezugnahmen auf das "Helgoländer Papier" der Vogelschutzwarten der Bundesrepublik Deutschland gibt, ist diese Argumentation der Windenergie-Lobby ein klares Indiz dafür, dass diese Verbände sich eindeutig aus einer sachlichen Diskussion um das Verhältnis Windkraft ./. Naturschutz verabschiedet haben!
Die für morgen angesagten Demonstrationen auch anläßlich des 34. Jahrestages der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl (Ukraine) konnte nur mit einem Eilverfahren der Vereinigung "Sofa" (="sofortiger Atomausstieg") aus Münster vor dem Verwaltungsgericht Münster am vergangenen Samstag durchgesetzt werden! Daraufhin nahm noch am Samstag die Stadt Münster ihre Demo-Ablehnung zurück.
Einzelheiten zu den morgigen Demos sind zu finden unter: www.sofa-ms.de und www.urantransport.de
Wie der "Informationsdienst Umweltrecht e.V." (=IDUR) in seinem Schnellbrief 219 vom März/April 2020 auf den Seiten 21/22 meldet, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 20.2.2020 (Az. 6 L 62/20) unter dem IDUR-Titel "Umsetzung der Aarhus-Konvention - Verbandsklage gegen Baumfällung erfolgreich"einen geradezu wegweisenden rechtskräftigen Beschluss gefasst: Anerkannte Umweltverbände können demnach auch gegen Baumfällgenehmigungen vorgehen. Investor und Gemeinde hatten in diesem Fall die Klagebefugnis eines Umweltverbandes bestritten, da sie aufgrund einer kommunalen Baumschutzsatzung ergangen sei.
Diesen Einwand hatte das Verwaltungsgericht in vollem Umfang zurückgewiesen. Kommunale Satzungen gehörten nämlich rechtlich zum Landesrecht im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 5 Umweltrechtshilfegesetz (=UmwRG).
Mit diesem Beschluss eröffnen sich für die Umweltverbände völlig neue Einflussmöglichkeiten!
Wie die "Münstersche Zeitung" heute berichtete, hat sich der "Bauernpräsident" Joachim Ruckwied über die neue Düngeverordnung echauffiert.
Zur Erinnerung: Aufgrund des wachsenden Drucks der EU-Kommission wegen der gerade auch in Teilen Nordrhein-Westfalens viel zu hohen Nitratwerte im Grundwasser (Maximum nach EU-Recht: 50 mg/l) war der Bundesregierung (und den Landesregierungen) gar nichts anderes übrig geblieben,als eine Novellierung der Dünge-Verordnung, die in den hochbelasteten Gebieten eine Reduktion um 20% festschreibt.
Dagegen wendet sich nun Herr Ruckwied, indem er behauptet, dies seien "Methoden aus dem vorigen Jahrhundert". Man würde nun "20% unter Bedarf düngen".
Die Genehmigung der Fa. ExxonMobil, über die Fracking-Methode Erdgas im Münsterland zu fürdern, ist - wie der WDR heute meldete - abgelaufen. Dies teilte die Bezirksregierung Arnsberg mit. Nach ihren Angaben ist die Genehmigung für das Suchfeld "Nordrhein-Westfalen-Nord", in der ExxonMobil Probebohrungen u.a. nahe Nordwalde und Drensteinfurt beendet. Im Zuge der Diskussionen um das äußerst umstrittene Fracking-Bohrverfahren hatte der Konzern seine Pläne auf Eis gelegt.
Auch wenn es - wegen der sog. "Corona-Krise" - derzeit etwas ruhiger geworden ist, gehen die Auseinandersetzungen um die Windkraft weiter. So ist der öffentliche Bürgertermin in Havixbeck um die dort äußerst umstrittenen Anlagenpläne inzwischen abgesagt worden - aber Terminabsage heißt nicht Bauverzicht!
In einem öffentlichen Termin der Grünen in Münster am 10.3.2020 beklagte sich ein Vertreter des Kreises Steinfurt, dass es in seinem Kreis hervorragend gelaufen sei mit der Windkraft - mit Ausnahme von Greven. Dabei wird allerdings völlig verkannt, dass sich die Gemeinden im Kreis Steinfurt nur gelegentlich nach der Karte gerichtet haben, die die Biologische Station im Kreis Steinfurt schon vor etlichen Jahren angefertigt hatte, in der die möglicherweise geeigneten Bereiche für WKA deutlich von den dafür völlig ungeeigneten abgegrenzt wurden.
In Münster gibt es weiterhin Auseinandersetzungen um das 230 m hohe Windrad östlich von Gelmer, dem womöglich noch ein zweites hinzugestellt werden soll. Außerdem geht es gegen die Pläne, auf dem Gelände von Remondis südöstlich Gelmer und östlich des EU-Vogelschutzgebietes "Rieselfelder Münster", ein Windrad aufzubauen, das annähernd genauso nah liegt wie der Bereich, der 2016 wenige hundert Meter weiter südlich von der Stadt Münster völlig zu Recht aus "Naturschutzgründen" abgelehnt worden ist.
Es ist schon merkwürdig, wenn man die einschlägigen Kommentare von diversen Einrichtungen vergleicht: Einerseits heißt es dort, es seien kaum neue WKA erforderlich, wenn man einen Teil der alten "aufrüsten" würde und gleichzeitig vor allem in den Städten die Photovoltaik verstärkt ausbaut. Andererseits spricht die WKA-Lobby vom Zusammenbruch der WKA-Industrie.
Der BUND-Bundesverband hat schon vor etlichen Jahren ein striktes Plädoyer dafür abgegeben, verbindliche WKA-Planungen nur auf regionaler Ebene zu veranstalten; allerdings hat er es bis heute versäumt, Antworten zu geben auf die Frage, wie man sich verhalten soll, wenn Landesregierungen (wie z. B. die in NRW vor etwa acht Jahren) die verbindliche Regionalplanung abschaffen zugunsten der Planung auf Gemeindeebene. Merke: Je tiefer man in der behördlichen Hierarchie sinkt, desto größer wird das Korruptionsproblem!
Seit der ersten Märzhälfte gelten nach und nach verschärfte Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens nicht nur in Deutschland. Diese Maßnahmen haben dazu geführt, dass zum Beispiel die Regionalversammlung des BUND Münsterland am 23.3.2020 ausgefallen ist. Dies gilt ebenso für die Delegiertenversammlung des BUND NRW, die vom Mai in den Herbst 2020 umgelegt worden ist, ebenso für die Versammlungen der "Grubenwasser-AG" in Ibbenbüren, die normalerweise monatlich stattfinden.
Statt der am 23.3. anberaumten Sitzung des Regionalrats wurde eine "Fernabstimmung" der stimmberechtigen Mitglieder über einige wenige Einzelpunkte durchgeführt.
Abgesagt wurde übrigens auch die geplante systematische Kiebitz-Brutbestandserfassung im Kreis Borken, was völliger Unsinn ist, weil weder das Fahren in diesem Kreis verboten ist, noch braucht man dafür mehr als zwei Leute in einem Auto: einer schaut links raus, der andere rechts.
Dem Vernehmen nach soll es nach dem Ende der Osterferien - also ab dem 20.4.2020 - wieder zu einer allmählichen Rückkehr des "normalen" Lebens kommen. Das würde auch langsam Zeit.
Mit einer "Begründeten Stellungnahme" (dies ist ein Schritt vor dem formalen Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof!) hat sich die EU-Kommission heute ein weiteres Mal mit den Versäumnissen der Bundesländer hinsichtlich der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie beschäftigt. Damit hat Deutschland nun Zeit bis Mitte April 2020 für eine Antwort an die EU-Kommission.
Bemängelt wird an etlichen Beispielen aus mehreren Bundesländern in erster Linie die Unverbindlichkeit vieler Festlegungen der Bewirtschaftungs-/Managementpläne. So heißt es auf S. 14: "Die in Deutschland verabschiedeten Bewirtschaftungspläne erfüllen diese Anforderungen (der FFH-RL) nicht. Sie sind nicht bindend, richten sich nicht gegenüber Dritten und können somit nicht durchgesetzt werden."
Es folgen einzelne Beispiele aus mehreren Bundesländern, in denen es stets um die "Freiwilligkeit" der in den Management-Plänen festgelegten Erhaltungsziele geht, was vor allem die privaten Grundstückseigentümer - oft Landwirte - beträfe. Für NRW wurden von der Kommssion beispielhaft die Aussagen der Landesregierung zu drei Natura-2000-Gebieten analysiert.
Das Lesen dieser "begründeten Stellungnahme" der EU-Kommission lohnt sich für jeden heimischen Naturschützer, der schon länger an der Übermacht der Bauernverbände verzweifelt!
Heute hat die Grubenwasser-AG in Ibbenbüren einstimmig durch alle vier beteiligten Verbände (Verband Bergbaubetroffener, NABU Kreisgruppe Steinfurt, ANTL, BUND Kreisgruppe Steinfurt und Regionalgruppe Münsterland; Details siehe den Vermerk vom 8.11.2019 weiter unten) den via Wirtschaftsministerium NRW von der Ruhrkohle AG (RAG) gemachten Vorschlag abgelehnt, an den geplanten "Beteiligungsgruppen" im Ruhrgebiet und in Ibbenbüren zum Thema "Grubenwasseranstieg" teilzunehmen!
Hintergrund ist der Umstand, dass lediglich die schon seit Jahren geforderte und im Saarland inzwischen realisierte Vorgehensweise (siehe 8.11.2019) einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung der Bevölkerung eine Chance des nicht nur formalen Mitredens ermöglicht. Denn nach den Ergebnissen der von der RAG geplanten Beteiligungsgruppen brauchen sich die Verursacher nicht zu richten!
Am 26.3.2019 hatte der BUND NRW Klage gegen die Bezirksregierung Münster wegen des wasserrechtlichen Plangenehmigungsbescheides vom 22.2.2019 zum Bau des "Erdwärmeverbunds Emsaue" bei Greven erhoben. Nach Überzeugung des BUND NRW liegen Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz, das Landesnaturschutzgesetz, das Verwaltungsverfahrensgesetz, das UVP-Gesetz, das Bundesbodenschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz vor.
Vertreten wird der BUND NRW durch Herrn Prof. Dr. Martin Gellermann aus dem Kreis Steinfurt. Dieser hat seinen ersten Schriftsatz am 7. Mai 2019 beim zuständigen Verwaltungsgericht Münster eingereicht. Dem folgten noch mehrere weitere, derweil die Bezirksregierung Münster um Fristverlängerungen für Rückäußerungen gebeten hatte. Bis Mitte Januar 2020 hat das Gericht der Behörde die nunmehr 3. Fristverlängerung eingeräumt.
Zur Vorgeschichte:
Es ging der Stadt Greven um 14 Millionen €, die sie für dieses Projekt glaubte, vom Land NRW erhalten zu können, indem sie die ohnehin anstehenden Renaturierungsarbeiten am FFH-Gebiet "Emsaue" mit dem von ihr sogenannten "Erdwärmeverbund Emsaue" kombinieren wollte. Mit Hilfe dieser Erdwärme sollten dann u.a. die Martinischule und vor allem das 2018 unter Denkmalschutz gestellte Rathaus - ein Betonbau aus den 1970er Jahren - beheizt werden.
Die Naturschutzverbände des Kreises Steinfurt wurden im Rahmen des von der Genehmigungsbehörde durchgeführten Plangenehmigungsverfahrens zu einem Besprechungstermin am 9.4.2018 eingeladen, an dem auch beauftragte Planungs- und Gutachterfirmen, die Stadtverwaltung Greven, die Kreisverwaltung Steinfurt und Dezernate der Bezirksregierung teilnahmen - insgesamt 21 Personen. Statt des Plangenehmigungsverfahrens forderten die Naturschutzverbände ein Planfestellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung angesichts der naturschutzrechtlichen Relevanz des geplanten Eingriffes! Sie haben außerdem in dieser Besprechung unisono den Einbau der Kollektoren in die Aue abgelehnt und eine Verbandsklage in Aussicht gestellt. Über das Landesbüro der Naturschutzverbände in Oberhausen wurden für alle drei anerkannten Verbände zwei ablehnende Stellungnahmen mit Datum vom 25.6.2018 und 18.1.2019 abgegeben.
Hiermit stand allerdings die Stadt Greven vor einem Problem, dass sie nämlich bis zum 30.6.2019 die aus ihrer Sicht notwendigen Finanzmittel von 14 Mio € beim Land NRW hätte endgültig beantragen müssen. Dem lag noch aus der Zeit des Umweltministers Johannes Remmel ein entsprechendes Förderprogramm aus dem Jahr 2016 zugrunde.
Die entsprechenden Ratsbeschlüsse in Greven waren dazu gefasst worden (2017/2018), und am 22.2.2019 erhielt die Stadt Greven den oben erwähnten Plangenehmigungsbescheid der Bezirksregierung.
Die Reaktionen auf die Klageerhebung:
Abgesehen von den zum Teil völlig unsachlichen "Wutausbrüchen" des (zu den Kommunalwahlen 2020 nicht mehr erneut antretenden) grevener Bürgermeisters Peter Vennemeyer gab es noch eine von der Regierungspräsidentin Frau Feller erbetene zweistündige Besprechung in ihrem Hause am 6.6.2019, bei der neben vier VertreterInnen aus dem Bereich des ehrenamtlichen Naturschutzes (BUND NRW) Frau Feller selbst sowie die AbteilungsleiterInnen III und V sowie einige DezernentInnen verteten waren. Eine Annäherung der Positionen wurde jedoch nicht erzielt.
In den "Westfälischen Nachrichten" - Ausgabe Greven - erschienen zahlreiche negative und positive Stellungnahmen zur Verbandsklage gegen das sog. "Erdwärmeprojekt" sowohl von Parteivertretern als auch in Form von Leserbriefen durch Privatpersonen.
Die wesentlichen Einwände gegen das "Erdwärmeprojekt":
- Die europäische Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-RL) stellt - zusammen mit der EU-Vogelschutzrichtlinie - die höchstmögliche naturschutzrechtliche Einstufung in der EU und damit auch in Deutschland dar. Eingriffe in solche FFH-Gebiete müssen besonderen Bedingungen unterliegen, die in diesem Fall überhaupt nicht gegeben waren. Außerdem hätte das "Erdwärmeprojekt" ohnehin eine naturnahe Entwicklung dieses Auenabschnittes für Jahrzehnte verhindert. Dass die Stadt Greven die FFH-Richtlinie ohnehin nicht sonderlich ernst zu nehmen scheint, kann man regelmäßig an dem Trubel in der Emsaue einige Meter weiter nördlich erkennen, wo die Stadt im FFH-Gebiet schon vor mehr als 12 Jahren eine Art "Rummelplatz" aufgebaut hat.
- Eine etwas detailliertere Analyse des "Erdwärmeprojekts" ergibt, dass es sich in Wirklichkeit eher um eine "Elektroheizung" und nicht um ein Erdwärmeprojekt im Sinne der Ausnutzung erneuerbarer Energien handelt; erschwerend kommt hinzu, dass durch die Unterschutzstellung des Rathauses viele Möglichkeiten zur Wärmedämmung nicht mehr durchführbar sein werden.
- Schließlich sollte das Projekt eine Art "Vorzeigecharakter" haben und damit Vorbild für die Möglichkeit von Eingriffen in FFH- und Vogelschutzgebiete an anderen Stellen in NRW sein - für die NRW-Naturschutzverbände völlig ausgeschlossen: Wehret den Anfängen!
Heute erschien nun ein Artikel in der grevener Ausgabe der "WN", in dem das Ende des Erdwärmeprojekts festgestellt wird. Damit haben die NRW-Naturschutzverbände ihr Ziel erreicht.
Verfahrenstechnisch geht es allerdings noch weiter; angestrebt wird nun eine gerichtliche Vereinbarung zwischen Beklagtem und Kläger, bis das Verfahren auch formal beendet ist.
Zur Erinnerung: 1998 hatten die drei NRW-Naturschutzverbände unter Führung der Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Tecklenburger Land (=ANTL unter dem Dach der LNU) einem Kompromiss zugestimmt, in dem als letzter Schritt des Kalkabbaus im westlichen Teutoburger Wald für die beiden noch heute tätigen Firmen Dyckerhoff und Calcis einvernehmlich Flächen festgelegt wurden.
Als dann trotz dieses für die Naturschutzverbände äußerst schwierigen Kompromisses von 1998 die Kalk-Abbaufirmen 2012 neue Abbauflächen im FFH-Gebiet Teutoburger Wald beantragten, begannen der Regionalrat Münster und die Bezirksregierung ein umfangreiches Verfahren zur Beurteilung des neuerlichen Kalkabbau-Ansinnens. Es endete (überraschenderweise) im Juni 2018 mit dem "sachlichen Teilplan Kalk", der keine neuen Abbauflächen im unmittelbaren Umfeld der beiden Firmen mehr vorsah! Zur Sicherstellung der Versorgung mit Kalk wurden stattdessen andere, nicht unter europäischem Naturschutzrecht stehende Flächen ausgewiesen.
Im Sachlichen Teilplan Kalk sind allerdings Ausnahmen für "kleinere Abgrabungen" bis 10 Hektar vorgesehen.
Daraufhin beantragte die Fa. Calcis im Herbst 2019 den weiteren Kalkabbau auf 9,9 ha (!) Fläche. Die Unterlagen zu diesem Vorhaben sind im Internet auf den Seiten der Bez.-Reg. Münster zu finden. Bsi zum 3.2.2020 können noch Einwendungen gegen dieses Vorhaben vorgebracht werden.
Der für den 24.3.2020 vorgesehene Erörterungstermin wurde schon vor dem Ausbruch der sog. "Corona-Krise" wegen der Vielzahl der Einwendungen abgesagt.
Die Fa. Calcis hat es im Übrigen öffentlich abgelehnt, einen geregelten Ausstieg aus dem Kalkabbau im westlichen Teutoburger Wald zu vollziehen, obwohl ihre Vorräte angeblich schon 2017 nach eigener Aussage beendet sein sollten!
Weitere Details kann man auf der Internet-Seite der Bürgerinitiative "Pro Teuto" (ebenfalls Mitglied der LNU) nachlesen: https://www.pro-teuto.de
Schon längere Zeit hält sich die Wölfin Gloria im Gebiet des Kreises Wesel auf, also nahe der Grenze zum Münsterland. Sie war, wie die "Dorstener Zeitung" heute berichtete, bislang von den zuständigen Behörden (Kreis Wesel, Landesumweltamt, Umweltministerium)n nicht als "Problemwolf" eingestuft worden. Nun hat ein Schäfer beantragt, die Wölfin abzuschießen, weil sie nachweislich 18 Schafe gerissen habe. Dies sei jedoch vermutlich auf nicht ausreichende Schutzmaßnahmen des Schäfers zurückzuführen, wird von den Behörden vermutet.
Die jetzt behördlicherseits angelaufene Prüfung werde vermutlich längere Zeit dauern, da der Wolf eine nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der EU "streng geschützte" Art sei.
Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 10. Oktober 2019 gegen Finnland (Az.: C 674/17), welches umfangreiche Prüfaufgaben für eine Abschussbewilligung festlegt. Auf der Basis diese EuGH-Urteils müsste auch im Falle der Schermbecker Wölfin entschieden werden.
Abgesehen von ganz wenigen Einzelbeobachtungen ist das Münsterland auch wegen seiner Waldarmut (weniger als 15%) noch frei von Wölfen.
Heute hat in Laggenbeck bei Ibbenbüren eine Veranstaltung der "Grubenwasser-Arbeitsgruppe" (bestehend aus Vertretern der im Kreis Steinfurt handelnden Umweltverbände LNU, hier vertreten durch die ANTL=Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Tecklenburger Land, Naturschutzbund Deutschland, hier vertreten durch die Kreisgruppe Steinfurt, BUND, hier vertreten durch die Kreisgruppe Steinfurt und die Regionalgruppe Münsterland sowie dem Verband Bergbaubetroffener) stattgefunden. Die Grubenwasser-AG hatte dazu Herrn Peter Lehnert, Bürgermeister der Gemeinde Nalbach im Saarland eingeladen.
Zur Erinnerung I: Im Saarland findet hinsichtlich des von der Ruhrkohle AG geplanten Anstiegs des Wasserspiegels in den aufgegebenen Steinkohle-Gruben eine ordnungsgemäße Planfeststellung mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Ein solches Verfahren wird auch von den NRW-Naturschutzverbänden für unser Bundesland gefordert, aber sowohl von der Ruhrkohle AG (RAG) als auch von der Landesregierung abgelehnt.
Zur Erinnerung II: Mit dem Anstieg des Grubenwassers und dessen anschließender Ableitung z.B. in die Ibbenbürener Aa sind vielfältige Probleme verbunden: Extrem hohe Salzkonzentrationen (mehr als im Meerwasser!), Radon (=radioaktives Metall), Polychlorierte Biphenyle (PSB) usw...
Jedenfalls hat Peter Lehnert die NRW-Umweltverbände am 8.11.2019 dazu aufgerufen, zusammen mit den saarländischen Initiativen zusammen zu arbeiten, um der vermeintlichen "Allmacht" der RAG wirksamer begegnen zu können.
Auch 2019 fand zum wiederholten Male die jährliche Großdemo für eine zukünftsfähige Agrarpolitik in Berlin statt. Am 19.1. kamen mehr als 30.000 Teilnhehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Deutschland dort zusammen - begleitet von mehr als 100 Schleppern.
Auch das Münsterland war wieder mit zahlreichen BUNDlerInnen in Berlin vertreten, wie die beiden Bilder von Dirk Jansen verdeutlichen.
Die Stadt Greven plant ernsthaft, im FFH-Gebiet Ems am Stadtrand von Greven für einige Millionen Euro Fernwärmerohre zu verlegen, um mit diesen demnächst das alte Rathaus und weitere städtische Gebäude zu heizen. Den entsprechenden Ratsbeschluss zeigen wir hier.
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Schon die Vorgängerin der jetzten NRW-Umweltministerin plante eine "Neuauflage" des Kormoran-Abschusses ihres Vorvorgängers Eckhard Uhlenberg, der damit seinerzeit gescheitert war.
Die neue Verordnung ist zwar etwas weniger drastisch als die von der damaligen Ministerin Schulze Föcking geplante, geht aber immer noch von der völlig widersinnigen Vorstellung aus, man könne dem Kormoran mit Abschüssen und Maßnahmen zur Verhinderung von Neuansiedlungen rechtskonform beikommen. Wir sind mal gespannt, wie lange diese Verordnung "hält".
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Die CDU-FDP-Landesregierung will den noch von der rot-grünen Vorgängerregierung verabschiedeten Landesentwicklungsplan zu einem erheblichen Teil wieder zurückführen.
So ist z. B. geplant, das ursprünglich geplante 5 ha-Ziel (=verbindlich), das noch von Rot-Grün in lediglich einen 5 ha-Grundsatz (=unterliegt der Abwägung) zurückgeführt worden ist, komplett zu streichen. Damit würden die ohnehin nur sehr schwachen Versuche, das weitere Zubauen des Landes mit Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen langsam zurückzufahren, vorläufig beendet.
Außerdem wird der Versuch, kleineren Ortsteilen vor allem im ländlichen Raum die Entwicklungsmöglichkeiten über den Bedarf der ortsteileigenen Bevölkerung hinaus zu beschneiden, beendet.
Darüberhinaus gibt es weitere Versuche, die freiraumschonende Gewinnung von Bodenschätzen zu beenden.
Das Landesbüro der Naturschutzverbände bemüht sich derzeit um eine gemeinsame Stellungnahme aller anerkannten Naturschutzverbände gegen diesen Rückfall in die "Freiraumbarbarei".
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Nach jahrelangen "Verhandlungen" mit den beiden kalkabbauenden Firmen im Teutoburger Wald hat der Regionalrat heute den Beschluss gefasst, den Kalkabbau zwischen Lienen und Lengerich nach Ablaufen der aktuellen Abgrabungsgenehmgungen endlich zu beenden.
Man muss dabei aber bedenken, dass kleinere "Türen" durch den ebenfalls mehrheitlich beschlossenen CDU-FDP-Antrag offen gehalten werden: Kleinere Erweiterungen sollen u. U. möglich bleiben. Man darf gespannt sein!
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Inzwischen ist - endlich! - die nur etwa ein Jahr amtierende NRW-"Umweltministerin" Schulze Föcking zurückgetreten; vom Ministerpräsidenten Armin Laschet wurde stattdessen Frau Ursula Heinen-Esser als neue NRW-Umweltministerin berufen. Da Frau Heinen-Esser unverdächtig ist hinsichtlich des WLV steht zu erwarten, dass sie einen besseren "Job" machen wird als ihre kurzzeitige Vorgängerin.
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Rund vier Wochen später fand auch die inzwischen traditionelle Artenschutztagung der Grünen Kreisverbände des Münsterlandes statt. Die meisten Vorträge waren deutlich besser als diejenigen der NABU-Insektentagung vor vier Wochen, jedoch war das daraus resultierende Manifest vergleichsweise schwach.
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Im Geographischen Institut der Universität Münster hat der NABU heute seine Insektentagung abgehalten. Während das Vortragsprogramm eher mäßig war (so sprach z. B. ein Vertreter des BAYER-Konzerns) hat der NABU-Landesvorstand einen durchaus ansprechenden "Münsteraner Appell" daraus gemacht.
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Wie schon in den vergangenen acht Jahren fand auch 2018 wieder eine große Demonstration anläßlich der "Grünen Woche" in Berlin statt. Mehr dazu!
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Mehr als zwei Jahre lang hat die EU-Kommission die beiden großen Naturschutzrichtlinien (EU-Vogelschutzrichtlinie von 1979 und Fauna-Flora-Richtlinie von 1992) "geprüft", weil vor allem aus der Wirtschaft immer massivere Bedenken gegen die Wirksamkeit dieser Richtlinien kamen.
Und es ist ja tatsächlich so: Diese beiden EU-Richtlinien sind im Konfliktfall besser zu bewerten als das BNatSchG (=Bundesnaturschutzgesetz) oder die Ländernaturschutzgesetze!
Inzwischen - verbunden mit intensiven Bemühungen der Europäischen Umweltverbände - hat die EU-Kommission beschlossen, diese beiden Naturschutz-Richtlinien nicht zu verändern!
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Die von der im Mai gewählten CDU-FDP-Landesregierung berufene neue "Umweltministerin" Christina Schulze Föcking gerät gleich zu Anfang ihrer Dienstzeit in Schwierigkeiten: Sie will die "Stabsstelle Umweltkriminalität" in ihrem Ministerium abschaffen.
Im übrigen steht zu erwarten, dass diese dem WLV (=Westfälisch Lippischen Landwirtschaftsverband) nahestehende Dame noch viel mehr der kleineren Verbesserungen zum Beispiel im Jagdrecht zu schleifen versuchen wird.
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Zusammen mit der IHK und der HWK hat sich der WLV gegen die "normalen" Kompensationsmaßnahmen beim Freiflächenverbrauch ausgesprochen. Mehr ...
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Thorsten Sterk von "Mehr Demokratie" e.V., die ja die Volksinitiative - gemeinsam auch mit dem BUND NRW und vielen weiteren Verbänden - gegen CETA und TTIP in NRW angestoßen haben, hat die Aussagen der NRW-Parteien zu CETA und TTIP durchgesehen. Seine Analyse ist klar: Grüne, Linke und Piraten sind unzweifelhaft gegen diese sog. "Freihandelsverträge" und befürworten stattdessen einen fairen Handel weltweit, der auch die Belange der sogenannten "Entwicklungsländer" nicht vergisst. Die Analyse kann hier eingesehen werden.
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- Landw. Wochenblatt vom 30.3.2017
Die Grüne Artenschutzkonferenz war gut besucht und bot ein breites Programm. Es wurde durch mehrere RednerInnnen verdeutlicht, dass die Intensiv-Landwirtschaft die Hauptverursacherin der Artenverarmung im Münsterland ist. Daran ändert auch nichts, dass dem ebenfalls anwesenden Umweltminister im vergangenen Jahr mit der Novellierung des Landschaftsgesetzes zum neuen Landesnaturschutzgesetz eine Stärkung der Umsetzung vor allem auf Landkreisebene gelungen ist.
Einige Vertreter des WLV waren ebenfalls anwesend und empörten sich vor allem an der Kritik am Deutschen und Westfälisch-Lippischen Bauernverband, wie man sehr schön im "Landwirtschaftlichen Wochenblatt" vom 30.3. lesen konnte!
In fünf Wochen ist es soweit, dass die 5. Grüne Artenschutzkonferenz abgehalten wird. Dabei geht es schwerpunktmäßig um die "Sünden" der Landwirtschaft, aber auch um den Kampf um das FFH-Gebiet Teutoburger Wald gegen den weiteren Kalkabbau.
Aber sehen Sie selbst in dem jetzt von Wilhelm Kraneburg zusammen mit den heimischen Naturschutzverbänden und Biologischen Stationen aufgestellten Tagungsprogramm. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, einfach kommen!
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Auch wenn das wieder von Wilhelm Kraneburg vorbereitete Programm noch nicht endgültig fertig ist, wird hier auf die Artenschutzkonferenz der Grünen wieder wie stets im großen Tagungssaal der Stadtwerke Münster am Samstag, den 25. März, hingewiesen. Auch diesmal hat sich Umweltminister Remmel für die Mittagszeit angekündigt.
Sobald das Programm fertig ist, werden wir es hier veröffentlichen.
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Alle Münsterland-Kreisgruppen waren auf der diesjährigen Großdemo gegen die herrschende Agrarpolitik während der sogenannten "Grünen Woche" in Berlin vertreten. Nachdem inzwischen sogar der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband zugegeben hat, dass einiges mit der "offiziellen" Agrarpolitik nicht richtig läuft, besteht ja sogar ein wenig Hoffnung, dass sich tatsächlich etwas ändert, wenn wir "dranbleiben".

- Fotos: Harry Wagner (BUND Kreis Warendorf)

Die Vorlage der Bezirksregierung für die letzte Sitzung des Regionalrats heute war schon eine Überraschung, weil sie keine neuen Abgrabungen im FFH-Gebiet mehr vorsah.
Mehr ...
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Wie der Westfalen-Anzeiger heute berichtet, haben die Stadtwerke Hamm als 30%-Eigner das Grundstück, das für das ohnehin umstrittene "Tektomechanik"-Verfahren vorgesehen war, nicht mehr für eine zweite Probebohrung zur Verfügung gestellt.
Damit ist - jedenfalls vorläufig - das äußerst umstrittene Gas-Abenteuer in Hamm und Umgebung beendet.
Gratulation auch an die äußerst aktive BI in Hamm, die seit Jahren zusammen mit anderen Organisationen gegen die Gasförderung in dieser Region protestiert hat.
Zur Erinnerung: Mitte der 1990er Jahre hatte es schon mal - damals durch die US-Firma CONOCO - den Versuch einer Gasbohrung gegeben, der aber auch wegen zu geringer Mengen nicht weiter verfolgt wurde.
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Es war ein jahrelanges Stück Arbeit für den BUND: 2009 hatte der inzwischen verstorbene Ingo Gödecke die erste Stellungnahme gegen den Deponie-Antrag der Fa. Remex geschrieben und danach hatte sich vor allem Claudia Baitinger intensiv um die Festigung der Ablehnungsargumentation - auch zusammen mit der inzwischen gegründeten BI - gekümmert.
Nun gilt es, diesen Erfolg gegen die wahrscheinlich kommenden Klagen des Antragstellers mit zu verteidigen. Man darf weiterhin gespannt sein ...
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Soll der Regionalrat die Kalkabbaupläne im Teuto verhindern?
Es war ein langes und "gewundenes" Verfahren: Bereits vor den Beratungen zum Regionalplan Münsterland hatten die Firmen Schenking und Calcis große weitere Abbaubereiche für Kalkstein im FFH-Gebiet "Teutoburger Wald" auf den Weg gebracht, obwohl in den damaligen Beratungen 1998 ("Kalkgutachten") festgestellt worden war, dass es mit dem Kompromiss vor 18 Jahren ein Ende haben müsse.
Über mehrere Schritte in den Jahren 2012-2015 waren immer wieder "Rückschritte" aus Sicht der beiden Zementfirmen entstanden, denn der Regionalrat beschloss, einen separaten Teilplan "Kalk" aufzustellen.
Dieser liegt nun zur Beschlussfassung für die Sitzung am 12. Dezember vor. Er sieht tatsächlich die Zurückweisung der Anträge beider Firmen vor. Dies soll vom Regionalrat im Rahmen des nach dem 12.12. beginnenden Erarbeitungsverfahrens beschlossen werden.
Man darf gespannt sein!
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- MZ 22.11.2016
"Kampagne für mehr Akzeptanz" ist der Untertitel des nebenstehenden Berichtes von der Münsterschen Zeitung von heute. Demnach scheint tatsächlich nach der immer massiver werdenden Kritik der letzten Jahre in der Öffentlichkeit an der "modernen" Landwirtschaft ein vorsichtiges Umdenken eingesetzt zu haben.
Ob dies allerdings ausreicht, zum Beispiel "Grüne Gentechnik" endlich zu verdammen, für das Verbot von Glyphosat sich einzusetzen, die Verseuchung zahlreicher Bäche und Flüüse im Münsterland durch Sickerwässer aus Agrargasanlagen zu beenden, den Maisanbau wieder zu reduzieren, keine neuen Mastställe für die Massentierhaltung mehr zu bauen und mehr Brach- und Blühflächen zuzulassen, bleibt abzuwarten. Auch die Beendigung des "Bündnisses für den ländlichen Raum" durch den WLV steht oben auf der Agenda.
Man darf gespannt sein ...
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Nachdem die bewunderswerten Wallonen nun doch mit etlichen besonders schweren Einwändungen und Änderungs- bzw. Ergänzungsforderungen die vorläufige Zustimmung zu CETA gegeben haben, konzentrieren wir uns in Deutschland auf den Bundesrat und damit auf die schon recht erfolgreich angelaufene Volksinitiative (siehe dazu auch: https://nrw-gegen-ceta.de/2016/11/03/so-stoppen-wir-ceta-im-winter/).
Es gibt - nicht nur in Münster! - ja in Kürze jede Menge Weihnachtsmärkte, an denen sich das Sammeln von Unterschriften für die Volksinitiative auf jeden Fall lohnen dürfte.
Und für die Rentner*innen, Pensionär*innen und Student*innen gibt es auch noch einen besonderen Termin: Am Dienstag, dem 6.12. (Nikolaus!) beginnt in der Gruga-Halle in Essen der CDU-Bundesparteitag. Diese Gelegenheit sollten wir uns nicht entgehen lassen, den Delegierten bei ihrem Eintreffen ein paar unangenehme Wahrheiten über CETA/TTIP/TiSA zu unterbreiten.
Wir kommen auf die Einzelheiten zu diesem Ereignis in Bälde zurück. Auf jeden Fall: Termin vormerken!
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Diese Aussage war in der Titelzeile der PM des BVerfG enthalten, das heute um 10.00 Uhr die Entscheidung im Eilverfahren verkündet hat. Aber man sollte nicht allzu sehr enttäuscht sein, sondern weiterlesen, was das BVerfG sonst noch festgelegt hat! Mehr dazu ...
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Das Bündnis aus BUND, Mehr Demokratie, Greenpeace, Campact usw. hat heute im Regen vor dem Bundeskanleramt die 333.700 Unterschriften gegen CETA überreicht, nachdem sich der Herr Wirtschaftsminister Gabriel geweigert hatte, den Empfang selbst vorzunehmen.
Dazu gibt es auch eine schöne Bildergalerie!
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In drei Wochen werden alle Orts- und Kreisgruppen auch des BUND NRW darum gebeten, einen Aktionstag zur Sammlung von Unterschriften für die Volksinitiative gegen CETA durchzuführen. Mehr ...
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Auf dem Sonderparteitag in Wolfsburg ist die SPD heute wieder einmal vor den multinationalen Konzernen und der vagabundierenden Großfinanz eingeknickt und hat die schwammigen "Kompromissformeln" von Gabriel abgenickt. Man kann mühelos prognostizieren, dass alle diese Ankündigungen von "substanziellen" Verbesserungen des CETA-Textes sich sehr schnell in Rauch auflösen werden. Für Detailinteressierte ist hier der (allerdings schwafelig lange) Beschlusstext der SPD von heute nachzulesen.
Mit Empörung haben viele Teilnehmer*innen der Samstags-Demonstrationen auch auf die überwiegend abwertenden Berichte der ARD und mancher großen Tageszeitungen reagiert, die völlig ungeprüft die ersten (falschen) Zahlen der Polizei übernommen hatten. So hatte die Kölner Polizei beispielsweise zu einem frühen Zeitpunkt von 18.000 Demonstrant*innen in Köln berichtet und sich erst sehr viel später auf 40.000 festgelegt. In Wirklichkeit waren es 55.000.
Besonders unbeliebt gemacht hat sich heute auch der SPD-Landesvorsitzende von Hessen, ein Herr Schäfer-Gümbel, der äußerst gehässig ausgerechnet über die Greenpeace-Proteste und Campact hergezogen ist: Für diese Gruppen seien "solche Kampagnen wie gegen Ceta ein Geschäftsmodell", sagte Schäfer-Gümbel laut Teilnehmern. Womit dieser Herr dieselben Töne anschlägt wie der CDU-Wirtschaftsrat oder Bertelsmann oder Bayer.
Wir werden aber keineswegs aufgeben! Wir haben sicherlich eine Schlacht verloren, aber noch längst nicht den Krieg gegen die neoliberale und auf rücksichtslose Menschen- und Naturausbeutung ausgerichtete Weltwirtschaftsordnung.
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Obwohl sowohl in Berlin als auch in München zum Teil Regenwetter herrschte, sind unsere Erwartungen an die 7 Demonstrationen bei weitem übertroffen worden! Mit 320.000 Teilnehmer*innen haben wir alle ein mehr als deutliches Signal an die Bundespolitik - und hier vor allem an die SPD für ihren Konvent am Montag in Wolfburg - gesandt: Ihr seid (hoffentlich) nicht die Erfüllungsgehilfen des vagabundierenden Großkapitals und der internationalen Konzerne, sondern die Vertreter der Bevölkerung.
In Köln hatten wir mit 30.000 gerechnet, gekommen sind mit 55.000 fast doppelt so viel. Und: "Keine besonderen Vorkommnisse"! Also weder das Eindringen von Gruppen Rechtsradikaler noch sonstige Störungen.
Und vor allem für diejenigen, die nicht kommen konnten: Ein paar Bilder aus Köln, die Dirk Jansen als "Hoffotograf" im Verlaufe der mehr als vier Stunden gemacht hat. Mehr Fotos von allen 7 Standorten gibt es auch der Homepage des Bundes- und Landesverbandes.
Jedoch: Ausruhen gilt nicht! Egal wie die SPD-Parteiveranstaltung am Montag ausgeht, neben CETA droht auch noch TiSA ("Trade in Services Agreement"), das in aller Stille in der Schweiz fast ausverhandelt worden ist und im Bereich der Dienstleistungen mindestens genau so gefährlich ist wie TTIP und CETA.
Lotta continua!
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Bei einem Gespräch der Demo-Organisatoren mit der Polizei heute morgen mussten wir wohl oder übel eine leicht veränderte (verkürzte) Demoroute akzeptieren.
Die neue Demoroute, die Redner*innen der Auftakt- und Abschlusskundgebung und weitere Einzelheiten sind jetzt auf der aktualisierten Homepage des Bündnisses nachzulesen:
http://ttip-demo.de/bundesweiter-demo-tag/koeln/.
Noch bis in die letzten Tage laufen landes- wie bundesweit die Mobilisierungsaktionen. Für die BUND-Teilnehmer*innen: Treffpunkt ist ab 11.30 Uhr unser kaum zu übersehender BUND-Bus, wo auch Fotos der BUND-Leute gemacht werden sollen.
Ach ja: Auch in Österreich finden am selben Tag mehrere Großdemonstrationen gegen CETA/TTIP/TiSA in verschiedenen Städten statt!
Man sieht sich am 17.9. in Köln!
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Heute hat das letzte Vorbereitungstreffen des "Kölner Bündnisses" für die Demo am 17.9. in Köln stattgefunden. Wir rechnen mit deutlich mehr als 30.000 Teilnehmer*innen. Mehr ...
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Heute ist in den "WN" Greven ein Artikel erschienen, der die Stellungnahme der Naturschutzverbände gegen die Absicht der Grevener Stadtverwaltung widergibt, ganz auf eine Planung von Windkraft-Vorrangzonen zu verzichten. Mehr ...
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Wir erinnern uns, dass der Deutsche Bauernverband zusammen mit größeren Einzelhandelskonzernen die Aktion "Tierwohl" gegründet hatte, in der Bauern für ein paar cm² mehr Aufstellfläche für die Tiere mit Geld der Konzerne belohnt wurde. Wie der Deutsche Tierschutzbund jetzt aufgedeckt hat, ist das Ganze - erwartungsgemäß - ein reines Täuschungsmanöver der Verbraucher*innen.
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Nachdem das Bundesamt für Strahlenschutz den Transport der 288.161 Brennelemente-Kugeln nach Ahaus im Grundsatz genehmigt hat, schlagen die Wellen in Ahaus hoch. Mehr ...
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Aus dem Organisationsteam der Anti CETA-TTIP-Demo am 17.9. in Köln wurde ein relativ kurzes Video hergestellt, das von der Pressekonferenz zur Vorbereitung der Demo vor dem Kölner Dom am 29.7. handelt.
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Am 17.9.2016 gibt es 7 parallele Demonstrationen gegen CETA und TTIP in 7 deutschen Städten. Denn inzwischen hat - nach hartem Kampf vor und hinter den Kulissen - die EU-Kommission zähneknirschend anerkannt, dass CETA (fertig verhandelt und auf knapp 2.400 Seiten auch auf deutsch vorliegend) doch ein "gemischtes" Abkommen ist, das von allen Parlamenten der EU-Staaten ratifiziert werden muss. Deshalb müssen wir den Druck weiter erhöhen - vor allem auf CDU und FDP, aber leider eben auch auf Teile der SPD und der Grünen.
Alle derzeit schon bekannten Details zum 17.9. sowie weitere Hinweise sind hier zu finden!
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- Quelle: Münstersche Zeitung vom 15.6.2016
Nach ziemlich genau einem Jahr harter Auseinandersetzungen ist jetzt endlich der Beschluss gefallen, das geplante Windkraftgebiet Nr. 4a - nur knapp 400 m von den Rieselfeldern der Stadt Münster entfernt - nicht im Flächennutzungsplan auszuweisen. Fast 7.000 MünsteranerInnen und auch viele Auswärtige hatten entsprechende Unterschriftenlisten gegen dieses unmögliche Vorhaben gefüllt.
Es fällt schwer, die Schuld für diesen planerischen Unsinn nur bei der schwarz-grünen Koalition in Münster zu suchen; das Hauptproblem sind die Vorgaben aus dem Hause des Umweltministers Remmel: Vor mehr als drei Jahren haben die Grünen in Düsseldorf durchgesetzt, dass es keine verbindliche Regionalplanung für Windräder mehr geben solle (wie wir sie erfolgreich im Münsterland ab 1998 durchgeführt hatten); außerdem sieht der Windkrafterlass nur einen generellen Abstand auch zwischen europäischen Vogelschutzgebieten und Windkraftanlagen von 300 m vor, anstatt die erst 2015 neu erschienenen Vorschläge der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten ("Helgoländer Papier") zu übernehmen, die einen generellen Abstand von solchen VSG von 1.200 m fordern.
Damit wären die Rieselfelder Münster das zweite Windkraft-Projekt, das zu Fall gebracht wurde, weil die Projektierer keinerlei Rücksicht auf Naturschutzbelange nehmen wollten; das erste war die Fläche zwischen dem FFH- und EU-Vogelschutzgebiet "Weißes Venn und Lavesumer Bruch" im Süden und der Gemeinde Merfeld im Norden. Hier hatte die BUND-Ortsgruppe Dülmen zusammen mit weiteren Mitstreitern sogar ein 12.000 € teures Gutachten anfertigen müssen ...
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Mehrere Kreistage - darunter auch Coesfeld - scheinen jetzt gemeinsame Sache mit den Gegnern des ohnehin nur sehr gemäßigt fortschrittlichen Entwurfs des neuen Landesnaturschutzgesetzes machen zu wollen. Näheres - wie den Resolutionsentwurf der CDU Coesfeld und eine Stellungnahme der NRW-Naturschutzverbände - ist hier zu finden.
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Die Bundesverbände aus dem Bündnis "Unfairhandelbar" haben sich darauf verständigt, am Samstag, den 17.9.2016 in mehreren deutschen Großstädten dezentrale Demonstrationen gegen die immer mehr in Verruf gekommenen sogenannten "Freihandelsverträge" zu veranstalten.
Für NRW wird dies Köln sein, wo bereits mit tätiger Unterstützung der BUND-Kreisgruppe und vieler anderer MitstreiterInnen die ersten Vorbereitungen getroffen wurden.
Von zentraler Bedeutung wird sein, dass wir viele Gruppen aus anderen Orten in NRW für die Demo in Köln gewinnen. Über die weiteren Vorbereitungen werden wir hier aktuell berichten.
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Am Freitag tagten der Bundesarbeitskreis Atom und Strahlenschutz ("BAK Atom") und am Samstag der Gesamtrat des BUND-Bundesverbandes; sie beschäftigten sich einzig mit der Frage, ob der BUND den inzwischen in großen Teilen vorliegenden Endbericht der Kommission des Standortauswahlgesetzes für vor allem hochradioaktiven Atommüll akzeptieren sollte.
Zur Erinnerung: Der BUND-Bundesverband war im April 2014 trotz gegenteiliger Beschlüsse sowohl der Bundesdelegiertenversammlung 2013 als auch der großen Atommülltagung des DNR (=Deutscher Naturschutzring) Ende März 2014 mit einem Vertreter in diese Kommission gegangen - übrigens im Gegensatz zur gesamten sonstigen Anti-AKW-Bewegung.
Das Ergebnis am Freitag/Samstag in Fulda war jedenfalls eindeutig: Sowohl der BAK Atom als auch der Gesamtrat lehnten den Endbericht der Kommission ab!
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Zur gestrigen Landtagsanhörung findet sich hier ein etwas längerer Bericht.
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Der "GEO-Tag der Artenvielfalt" findet in diesem Jahr am 18. und 19. Juni statt und wird zusammen mit dem BUND-Landesverband NRW zum Thema "Biotopvernetzung" durchgeführt. Alle regionalen und lokalen Naturschutzorganisationen sind aufgerufen, an diesen beiden Tagen eigene Veranstaltungen zum "Tag der Artenvielfalt" durchzuführen. Mehr ...
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Die Landesdelegiertenversammlung des BUND NRW, die heute in Gelsenkirchen tagte, hat zwei wichtige Beschlüsse zum "Gasbohren" und zum Verhältnis zur LEE (= Landesverband Erneuerbarer Energien) gefasst.
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- Foto: Martin Groß
Offenbar haben jetzt ein Jäger und ein Bauer ein Massaker an Küken von Weißwangengänsen im NSG Welter Bach westlich von Dülmen angerichtet. Mehr
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Auch heute waren die Meinungsunterschiede innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten so groß, dass die Entscheidung über die Verlängerung der Glyphosat-Zulassung ein weiteres Mal verschoben wurde. Damit hat der immer massiver werdende Widerstand aus den Umweltverbänden, der ökologischen Landwirtschaft und vielen weiteren zivilgesellschaftlichen Gruppen ein weiteres Mal einen Zwischenerfolg erzielt.
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Am kommenden Samstag, den 21.5.2016, findet eine Fahrt von Ahaus nach Jülich statt, um die unsinnigen Transportabsichten des Jülicher Atommülls ins BEZ Ahaus zu verdeutlichen. Mehr ...
Wer von Ahaus bzw. Jülich aus nach Gelsenkirchen zur 40 Jahr-Feier des BUND NRW mitfahren will, möge sich bitte melden (0175/5657490)!
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Inzwischen gibt es weitere Einzelheiten zum landesweiten Protesttag am Bohrturm der Hamm-Gas bei Herbern. Die örtliche Initiative hat eine entsprechende Internet-Seite für den 22.5. eingerichtet:
http://www.klimabuendnis-hamm.de/?p=3582
Hier kann sich jede(r) aktuell informieren!
P.S.: Dass am selben Tag die Landesdelegiertenversammlung des BUND NRW stattfindet, mag man bedauern, ist aber nicht zu ändern.
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Der Verwaltungsgerichtshof München hat ein bemerkenswertes Urteil zur sog. "Landwirtschaftsklausel" in den Naturschutzgesetzen des Bundes und der Länder gefällt. Mehr...
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Am 22.5.2016 findet am Bohrturm in Ascheberg-Nordick ab 14.00 Uhr ein landesweiter Aktionstag unter dem Motto statt: „Sonne, Wind und Speicher statt Kohle, Gas, Atom“. Dabei geht es vor allem um die nicht-endenwollende Auseinandersetzung um das Gasbohren. Einzelheiten erfahrt Ihr hier.
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Nachdem die Atommüll-Kommission - gegen die sich vor allem der BUND NRW immer wieder ausgesprochen hatte - auf ganzer Linie gescheitert ist, hat eine breite Palette von Anti-Atom-Initiativen und -verbänden inzwischen eine Stellungnahme auf den Weg gebracht, die Ihr hier abrufen könnt.
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Wenn auch nur mit knapper Mehrheit hat der Bauausschuss der Stadt Lüdinghausen jetzt aufgrund eines Antrages des BUND ein Verbot des Einsatzes von Glyphosat beschlossen. Es wäre sehr zu wünschen, dass sich der Rat als Ganzes diesem Beschluss anschließen würde!

- Quelle: Westfälische Nachrichten Lüdinghausen
Der BUND-Landesverband Niedersachsen hat heute noch mal etliche Informationen zum "Großkampftag" in Hannover am kommenden Samstag herausgegeben. Details findet Ihr hier.
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Am 22.5.2016 qab 14.00 Uhr wird am Bohrturm in Nordick bei Ascheberg-Hävern ein Aktionstag "Sonne, Wind und Speicher statt Kohle, Gas, Atom" stattfinden. Details dazu findet Ihr hier.
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Unsere Freunde aus Niedersachsen haben noch einmal mehrere detaillierte Hinweise auf das Geschehen am 23.4. in Niedersachsen zusammengestellt: Mehr ...
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Übermorgen findet auf Einladung des MdL Norwich Rüße (B90/Die Grünen) ein Fachgespräch zum Thema "Genehmigung von Massentierhaltungsanlagen" in Greven statt. Die Einzelheiten können dem Einladungstext entnommen werden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
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Heute hat 3Sat ein Interview mit einem Wirtschaftsprofessor gesendet, der sowohl die deutsche wie die US-amerikanische Staatsbügerschaft hat: https://youtu.be/P_FBjYZBWH0
Diese kurze Sendung ist sehr sehenswert - ebenso wie weitere 3Sat-Beiträge, die beim Aurfruf dieses Links sichtbar werden.
Ebenfalls - sozusagen als Einstimmung auf den 23.4. in Hannover - sehr sehenswert sind die Fotos, die gestern auf einem "Motivationstrip" von einigen TTIP-Gegnern in Hannover gemacht worden sind: https://www.flickr.com/photos/uwehiksch/albums/72157666887283936
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Wie der WDR berichtet, ist der NRW-Landtag offenbar nur höchst unvollkommen über die Mengen an niedersächsischen Gasbohrschlämmen unterrichtet, die nach NRW (Hünxe, Ochtrup) verbracht worden sind. Hier bahnt sich nach "bewährter" Tradition ein weiterer Skandal an: Die Unternehmen können ganz offensichtlich machen, was sie wollen, die Politik (egal aus welcher Partei) schaut weg.
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Wie u. a. das Münsteraner Bündnis gegen TTIP bekannt gab, sind noch Busplätze nach Hannover am 23.4.2016 frei! Mehr: http://ttip-demo.de/anreise/mitfahrboerse/
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Am 8.4.2016 gibt es wieder eine Veranstaltung zum Thema "Gasbohren" in Nordwalde (siehe Plakat). Dabei wird es auch um das Gasbohren ohne Fracking gehen, das ebenfalls zunehmend unter Verruf gerät wegen der vielen giftigen und radioaktiven Bohrschlämme (siehe separate Meldung).
Also: Auf nach Nordwalde!
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Aus der "normalen" Gasbohrung (also ohne Fracking) stammen vor allem aus Niedersachsen riesige Mengen giftiger und radioaktiver Borschlämme, von denen rund 200.000 t nach NRW gegangen sind. Der NRW-Umweltminister gab sich nach Bekanntwerden dieser Meldungen zunächst recht uninformiert und scheint sich inzwischen bei seinem grünen Kabinettskollegen Wenzel aus Nds. informiert zu haben. Hoffentlich zieht er auch Konsequenzen, da diese Schlämme ja wohl kaum als "Wertstoffe" (wie die Gülle aus den Niederlanden!) bezeichnet werden können und deshalb besser der Regulierung zugänglich sind.
Aber unabhängig davon wird natürlich die Forderung immer dringender, auch diese ganz offensichtlich extrem belastende Form der Gasgewinnung einzustellen!
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Nachdem zur Überraschung Vieler die für den 8. März 2016 von der Kommission eigentlich vorgesehene Abstimmung über die weitere Glyphosat-Zulassung von der Tagesordnung abgesetzt worden war (weil sich die Kommission der Zustimmung nicht sicher sein konnte), hat der BUND-Bundesvorstand nun eine bundesweite Anti-Glyphosat-Kampagne beschlossen. Denn ein möglicher nächster Abstimmungstermin könnte bereits Ende Mai sein: Bis dahin muss noch viel Überzeugungsarbeit geleistet werden. Unter diesem Link könnt Ihr die BUND-Kampagne in den nächsten Wochen unterstützen.
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- Quelle: IVZ 15. bis 19.3.2016
Nachdem vorgestern im Regionalrat das Thema "Ende des Steinkohlenbergbaues" in Ibbenbüren 2018 breiten Raum einnahm, wurde das seit Jahrzehnten bestehende Problem des über die Ibbenbürener Aa abgeleitete extrem salzhaltige Wasser aus den Steinkohlegruben mit keinem Wort erwähnt.
Angeblich soll die Salzfracht mit dem Ende des Steinkohlenabbaues deutlich weniger werden, weil man offenbar auch in Ibbenbüren (ähnlich wie im Ruhrgebiet) plant, die Schächte langsam volllaufen zu lassen.
Dies geht aber wegen der in den ausgekohlten Schächten untergebrachten PCB-haltigen Rückstände nicht, denn diese lösen sich durch das Salzwasser langsam auf. PCB ist ein Ultragift und seit Jahrzehnten verboten.
Vor Monaten schon hat der BUND Landesverband NRW wegen der PCB-Gehalte in den Grubenabwässern, die weiter abgepumpt werden, Strafanzeige gestellt; aber dies hat sich anscheinend noch nicht bis nach Ibbenbüren herumgesprochen.
Auch die Zeitungsberichte der letzten Wochen - einschließlich eines Berichtes im "Spiegel" vom 18.3. - sprechen eigentlich eine deutliche Sprache, so dass man sich fragt, wann denn der Kreis hier endlich aktiv wird.
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- Quelle: WN vom 21.3.2016
Es ist fast eine Sensation für das massentierhaltungsverliebte Münsterland: Erstmals hat sich eine Kreisverwaltung - in diesem Fall die in Steinfurt - gegen eine Genehmigung eines neuen Stalls ausgesprochen!
Hoffen wir mal, dass sich an dieser Haltung nichts mehr ändert und sie sich auch ggf. vor Gericht durchsetzen kann.
Und natürlich hoffen wir desweiteren, dass eine solche Haltung, die ja schon seit Jahren überfällig ist, auch Nachahmer in den anderen Münsterlandkreisen finden wird. Die Möglichkeit dafür ist im Kreis Coesfeld am größten und im Kreis Borken am nötigsten.
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Zum ersten Mal in der Geschichte der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans können sich BürgerInnen über das Internet vor der Bundestagsentscheidung beteiligen. Die Internetadresse lautet: www.bvwp2030.de
Außerdem informiert der BUND Landesverband NRW laufend über die Arbeit gegen die allermeisten Projekte, die ja für NRW (und auch für das Münsterland!) besonders "reichhaltig" geworden sind, unter www.bund-nrw.de/bvwp
Bitte beteiligt Euch, damit das ohnehin mit Straßen bestens gefüllte Münsterland nicht noch viel mehr Straßen bekommt!
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Die Deponie Rödder (siehe auch hier) scheint nun endgültig gescheitert zu sein, nachdem der Kreistag Coesfeld gestern den Landschaftsplan für diesen Bereich beschlossen hat. Der sieht für den Deponiestandort einen generellen Baustopp vor. REMEX kann zwar klagen; dem werden aber keine nennenswerten Chancen eingeräumt.
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Es gibt inzwischen detailliertere Informationen zur Großdemo am Rande der Hannover-Messe, die Präsident Obama besuchen möchte. Mehr ...
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Heute hat der Stadtrat in Hamm mit den Stimmen von CDU/SPD/FDP/Grünen dem Antrag der "HammGas" zugestimmt. Mehr ...
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Inzwischen hat die Biologische Station in Münster auch eine Internet-Kampagne gegen die beabsichtigte Aufstellung von mehreren Windkraftanlagen im unmittelbaren Einzugsbereich dieses Europäischen Vogelschutzgebietes gestartet. Mehr ...
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- Quelle: Westf. Nachrichten 12.3.2016
Die Glyphosat-Debatte erfasst auch die ländlichen Räume des Münsterlandes. So gab es an diesem Wochenende eine Auseinandersetzung zwischen dem Sprecher der BUND-Kreisgruppe Coesfeld, Bernd Brüning und dem WLV-Kreisverband zum Thema Glyphosat (siehe nebenstehenden WN-Artikel).
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Die gegen alle früheren Absichten seit einigen Jahren von der Firma REMEX geplante Deponie "Rödder" (Kreis Coesfeld) ist im Kreisumweltausschuss abgelehnt worden! Mehr...
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Auf ihrer Landesdelegiertenkonferenz am 23./24. April 2016 sollen die Grünen einen Antrag beschließen, der sich nicht nur auf Gasgewinnung durch Fracking bezieht, sondern jegliches Gasbohren ablehnt. Der Grund dafür ist ganz einfach: Auch beim Gasbohren ohne Fracking (wie es zunächst von Hamm-Gas im südlichen Teil des Kreises Coesfeld geplant und genehmigt ist) kommen giftige und zum Teil mit radioaktiven Stoffen belastete Bohrschlämme nach oben, mit denen an diversen Stellen im Bundesgebiet offenbar unüberwindliche Entsorgungsprobleme entstehen - von der Verschandelung unserer Kulturlandschaft durch die Bohrtürme mal ganz abgesehen. Den Antrag für die LDK der "Grünen" findet Ihr hier.
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Nachdem in dieser Woche der erste Versuch der EU-Kommission gescheitert ist, Glyphosat für die nächste Periode wieder zuzulassen, müssen wir unsere Kräfte verstärken, dass dieses "Totschlagmittel" auf keinen Fall wieder zugelassen wird. Hierzu bitten wir, folgende Adresse aufzurufen: https://aktion.bund.net/keine-glyphosat-wiederzulassung.
Dort könnt Ihr einen entsprechenden Aufruf des BUND-Bundesverbandes unterschreiben.
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Am Samstag, den 23. April, wird es wieder eine Großdemo in Hannover anläßlich des Besuches von Präsident Obama bei der Hannover-Messe gebe. Bitte der Termin unbedingt vormerken. Sobald klar ist, welche Bus- oder Zugverbindungen angeboten werden, melden wir uns wieder.
Weitere Einzelheiten findet Ihr unter: http://ttip-demo.de/home/aufruf/
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Da Herr Asbrand vom Landwirtschaftlichen Wochenblatt auf der Tagung anwesend war, hat er auch eine Stellungnahme in der Ausgabe von heute gebracht:
Die Bürgerinitiativen aus dem südlichen Münsterland haben für eine Demo gegen Gasbohren in Hamm aufgerufen. Der BUND Münsterland unterstützt diese Aktion nachdrücklich. Näheres siehe untenstehenden Flyer.
Mit mehr als 300 TeilnehmerInnen aus dem Münsterland und Ostwestfalen war die diesjährige Artenschutzkonferenz der Grünen Kreisverbände des Münsterlandes ein großer Erfolg. Mehr ...
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Ab sofort können Sie sich an den Sammeleinsprüchen gegen den illegalen geplanten Atommüllexport in die USA ganz einfach beteiligen. Hier geht es zum Formular...
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Etwa 35 AktivistInnen haben heute abend in Nottuln ein münsterlandweites Netzwerk gegen die sog. "Freihandelsabkommen" gegründet. Mehr ...
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Mit großer Mehrheit hat sich jetzt das Europäische Parlament für die Beibehaltung der beiden EU-Naturschutzrichtlinien ausgesprochen. Mehr ...
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Das Vortrags- und Diskussionsprogramm der 4., von den Grünen Kreisverbänden Warendorf, Coesfeld, Borken, Münster und Steinfurt durchgeführten Artenschutzkonferenz am Samstag, dem 27.2.2016, steht mittlerweile fest. Einzelheiten lesen Sie hier.
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Am 19.8.2015 war ein Jagdfunktionär des LJV mit einer illegalen Greifvogelfalle erwischt worden. Nun endlich hat die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Mann eingeleitet.
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Heute haben mehr als 20.000 TeilnehmerInnen für eine Änderungen der Agrarpolitik, gegen TTIP und CETA sowie die sog. "Grüne" Gentechnik in Berlin demonstriert. Die Fotos zeigen einige Akteure aus dem Münsterland und geben weitere Eindrücke vom Demonstrationszug, der vom Potsdamer Platz zum Bundeskanzleramt zog.
Letzte Woche schrieb der NRW-Umweltminister Remmel an das "Aktionsbündnis ländlicher Raum". In diesem "Bündnis" haben sich die (konventionellen) Bauern, Waldbauern usw. zusammengetan, um z. B. gegen das im Entstehen begriffene neue Landesnaturschutzgesetz zu agieren.
In seinem Schreiben geht Herr Remmel auf etliche Wünsche der Bauern usw. ein, nicht hingegen auf die Vorstellungen der Naturschutzverbände. Aber lesen Sie selbst!
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Auf Betreiben des grünen EU-Parlamentsabgeordneten Häusling ist eine Broschüre entstanden, in der auf Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt im ländlichen Raum eingegangen wird. Dabei stehen die Insekten einerseits und das Rebhuhn als schwerst geschädigte Art andererseits im Mittelpunkt der Betrachtungen. Eine Lektüre empfiehlt sich.
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Am 27.2. wird wiederum eine "Grüne Artenschutzkonferenz" stattfinden - voraussichtlich wieder im großen Vortragssaal der Stadtwerke Münster. Minister Remmel hat seine Teilnahme - jedenfalls für die erste Zeitspanne - zugesagt.
Sobald das Programm vorliegt, werden wir wieder berichten.
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Bereits seit 2014 versucht die Hamm-Gas, eine Genehmigung zum Gasbohren zu bekommen. Jetzt ist es offensichtlich so weit. Mehr ...
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Nachdem schon der erste "Runde Tisch" zur Umsetzung der "Biodiversitätsvereinbarung" mit der Landwirtschaft (siehe hier) für einige Irritationen (auch) im Kreis Borken gesorgt hatte, nahm der Kreisgruppensprecher Henry Tünte den zweiten Termin zum Anlass, seiner Verärgerung Luft zu machen. Seine Pressemitteilung dazu lesen Sie hier.
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Der LEE NRW (=Landesverband erneuerbare Energien) hat Ende November eine Stellungnahme zur Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes abgegeben, die es in sich hat: Sie hätte so oder ähnlich auch vom Rheinischen oder Westfälischen Bauernverband stammen können. Aber lesen Sie selbst, damit Sie sich über die Seriösität dieses Vereins keine Illusionen mehr machen müssen.
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Viele Zeitungen und andere Medien berichteten heute über die Einleitung eines weiteren Vertragsverletzungsverfahrens (bezogen auf die WRRL) gegen Deutschland wegen der Nitratproblematik im Grundwasser. "Haupttäter" ist die Landwirtschaft vor allem in NRW und Niedersachsen.
So richtig diese Maßnahme der Kommission auch ist - man sollte dennoch nicht vergessen, dass die "politischen" Verursacher auch in Brüssel (und in Paris, London, Berlin ...) sitzen, weil die EU-Agrarpolitik die entscheidenden Hebel für eine industrialisierte Landwirtschaft mit Massentierhaltung liefert.
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In Emsdetten fand heute eine gut besuchte Veranstaltung zum Freiflächenschutz statt, an der nicht nur die Verantwortlichen des Kreises Steinfurt teilnahmen, sondern zum Beispiel auch der Regionalplaner der Bezirksregierung, Herr Weidmann sowie Fachleute aus den Nachbarkreisen und der Kreislandwirt.
Es ging u. a. um den Entwurf der "Steinfurter Erklärung für einen verbesserten Flächen- und Bodenschutz" mit 10 Punkten. Diese kann man eigentlich unbesehen unterschreiben, es fehlt jedoch ein entscheidender 11. Punkt, nämlich so etwas wie eine verbindliche Zielvereinbarung über konkrete Reduktionen des Freiflächenverbrauchs bis 2020. Denn die anderen 10 Punkte haben alle etwas Gutes, aber eben Unverbindliches.
Mit Herrn Prümers vom WLV kam es zu einer kleinen Auseinandersetzung um den Widerstand der Landwirte gegen den Flächenverbrauch. An einigen Beispielen (3. Autobahnzubringer des FMO, Westumfahrung Emsdetten ...) machte Herr Prümers deutlich, dass der WLV inzwischen sehr wohl Kritik an solchen Projekten übe. Andererseits fordern sie einen anderen Umgang mit den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Hinsichtlich der Nitratproblematik versuchte er abzuwiegeln, was aber auf wenig Verständnis stieß.
Thematisiert wurde auch das Einknicken der Landesregierung bei der ursprünglich als "Ziel" im Entwurf des LEP enthaltenen "5-ha-Verbrauchsmaximums", das neuerdings nur noch als "Grundsatz" geführt wird. Regionalplaner Weidmann verwies auf das seiner Ansicht nach bestehende Problem, diese 5 ha Maximalverbrauch an Freifläche pro Tag auf die einzelnen Regionen, Städte und Gemeinden des Landes NRW herunterzubrechen.
Das Kernproblem scheint zu sein, dass jede Gemeinde, jede Stadt, jeder Kreis grundsätzlich davon ausgeht, dass "Entwicklung" nur mit Freiflächenverbrauch einhergehen könne (auch wenn die Innenentwicklung als wichtiger Baustein mehrfach thematisiert wurde).
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Das Fraunhofer-Institut Oberhausen hat ein neues Kartenwerk über die Verteilung und Leistung Erneuerbarer Energien in Deutschland und allen Bundesländern begonnen. Mehr...
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Es kamen gleich zwei Dinge zusammen: Der Beschluss, die Reserven (Pensionskasse) der Stadt neu aufzustellen, also die Investitionen vor allem in Kohlefirmen (RWE, E.on!) zugunsten "nachhaltigerer" Anlageformen zu beenden (22 Mio €) und gleichzeitig beim Pleiteunternehmen "GEKKO" (Gemeinschaftskohlekraftwerk Hamm) mit einem "Wertberichtigungsbedarf" von wahrscheinlich 40 Mio € auszusteigen. Letzteres war sicher eine schmerzhafte, aber notwendige Entscheidung (... besser ein Ende mit Schrecken, als Schrecken ohne Ende).
Mit ihrer Deinvestment-Entscheidung ist Münster die erste Stadt in Deutschland, die diesen wichtigen Schritt vollzieht. Mit den meisten Ruhrgebietsstädten (und dem Landschaftsverband), die es verpasst haben, sich rechtzeitig vor allem von ihren RWE-Anlagen zu trennen, kann man bestenfalls noch Mitleid haben ...
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Nicht nur der Landesjagdverband ist von Extremisten durchsetzt, sondern auch die Kreisverwaltung Steinfurt. Mehr...
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Das kommt einem doch sehr bekannt wurde: Wie heute das "Tageblatt für den Kreis Steinfurt" berichtet, hat der Betreiber der Sondermülldeponie Ochtrup, die "Gesellschaft für Materialrückgewinnung und Umweltschutz" (GMU), Insolvenzantrag gestellt. Da es vorab versäumt worden war, die erforderlichen "Ewigkeitskosten" für die schon seit vielen Jahren geschlossene Sondermüll-Deponie insolvenzsicher einzutreiben, wird nun wohl der Steuerzahler auf diesen Kosten sitzen bleiben. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird das auch mit dem Atommüll so kommen...
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Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein gerade auch wegen der z. T. unsäglichen Verhältnisse in Deutschland wichtiges Urteil gesprochen. Der bekannte Umweltanwalt Dirk Tessmer hat einige wichtige Punkte herausgestellt:
- Abschaffung der Präklusion (das bedeutet, dass man in der Vergangenheit als Kläger nur diejenigen Argumente im Gerichtsverfahren bringen konnte, die man schon vorher im Beteiligungsverfahren eingebracht hatte);
- die vor deutschen Gerichten gängige "Fehlerheilungspraxis" ist ebenfalls europarechtwidrig: jeder Verfahrensfehler kann zukünftig beachtlich sein.
Der vollständige Text des heutigen Urteils ist unter der folgenden URL abrufbar:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=169823&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=600816
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... unter diesem Titel hat der WDR heute über die erheblichen Mängel berichtet, die die Kreisverwaltungen in allen vier Münsterlandkreisen bei der ersten systematischen Kontrolle der Agro-Gasanlagen festgestellt haben; in einem Fall (Coesfeld) seien sogar sämtliche kontrollierten Anlagen mängelbehaftet gewesen.
Diese Überprüfungen sind offenbar nur deswegen erfolgt, weil das MKULNV die Landkreise dazu angewiesen hatte! Wir dürfen nun mal gespannt sei, ob (und wie) das Landwirtschaftliche Wochenblatt sowie die "gleichgeschaltete" Tagespresse des Münsterlandes darüber berichten werden.
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Völlig zu Recht sorgt sich der Deutsche Bauernverband (DBV) um das permanent schlechter werdende Image der "modernen" Landwirtschaft in der Öffentlichkeit - trotz in etlichen Regionen Deutschlands quasi gleichgeschalteter bauernfreundlicher Tageszeitungen (Westniedersachsen, Münsterland, nordwestliches Rheinland), die aber auch jeden Unfug propagieren, der aus den Propaganda-Abteilungen von WLV (Westfälischer) oder RLV (Rheinischer Landwirtschaftsverband) kommt.
Keinen Einfluss hat der DBV jedoch offenbar auf das Umweltbundesamt und den Sachverständigenrat für Umweltfragen, die heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz der Öffentlichkeit einen schockierenden Einblick in die Auswirkungen der "modernen" Landwirtschaft ermöglichten. Mehr ...
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Für die eine oder andere Gemeinde im Münsterland sicherlich nicht ohne Interesse: Der Text des neuen Ziels im Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) liegt jetzt vor, ebenso die Begründung. Mehr...
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- Es gab viele selbstgemachte Plakate ...
50.000 waren erwartet worden, mehr als 200.000 sind gekommen: Bei strahlendem Sonnenschein wurde die größte Protestveranstaltung seit Jahren zu einem regelrechten Familienfest gegen TTIP, CETA und TiSA, und damit auch gegen die international operierenden Großkonzerne. Aber auch viele Anti-Atom-Initiativen, das gen-ethische Netzwerk, die Anti-Fracking-Gemeinde und "Wir haben es satt" reihten sich in die Protestschar ein, die länger war als der Abstand zwischen dem Startpunkt Hauptbahnhof und der Bühne der Schlusskundgebung an der Siegessäule...
Ein in dieser Breite noch nie dagewesenes Bündnis von den Gewerkschaften über die Umweltverbände, die AbL, die deutschen Kulturschaffenden, Naturfreunde, Campact und viele andere mehr zeigte denjenigen, die eigentlich Garanten für den Bestand und die Fortentwicklung einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sein sollten, dass nun breiteste Bevölkerungsschichten gezwungen sind, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen. Mehr Berichte und Fotos findet Ihr hier.
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Das feiern wir am 10.10. - den Abschluss der Europäischen Bürgerinitiative gegen TTIP etc. mit deutlich mehr als 3 Millionen Unterschriften. Mehr ...
Und damit es so weit nicht kommen muss:

- Quelle: Attac
Duin will auch die in NRW ansässigen EVU (E.on, RWE) von den "Ewigkeitslasten" der Atomindustrie freistellen. Mehr ...
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Im Zuge der Beratungen des Landeskabinetts zum Landesentwicklungsplan-Entwurf (LEP-E) soll nach Angaben des WDR auch ein allgemeines Fracking-Verbot für das ganze Bundesland als landesplanerische Zielformulierung (Ziel = verbindlich, keine Abwägung möglich) beschlossen worden sein. Mehr...
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Unter dieser URL sind Mitfahrmöglichkeiten nach Berlin zur großen Anti-"Frei"handels-Demo aus dem Münsterland zu finden. Außerdem können über die folgende Telefon-Nummer Busfahrscheine für 17,50 € nach und von Berlin gebucht werden: 0176/50619034. Näheres unter ...
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Vielleicht schreibt der Regionalrat Münster noch Rechtsgeschichte: Er hat heute ein allgemeines "Fracking"-Verbot im gesamten Münsterland beschlossen. Mehr ...
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In Fortsetzung der letztjährigen Veranstaltung findet am 5.12.2015 an gewohnter Stelle (Auslandsgesellschaft in Dortmund) wieder eine vom BUND-LAK Atom organisierte Veranstaltung der NUA (Natur- und Umweltakademie NRW) statt. Den Einladungsflyer findet man hier und auf der Atomseite.
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Ein gelungenes Motivationsvideo zur ANTI-TTIP/CETA/TiSA-Großdemo in Berlin gibt es unter dieser URL.
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Auch wenn man ansonsten über Entscheidungen aus dem Kreistag Coesfeld nicht immer glücklich sein kann: Im Falle des Antrages der Hamm-Gas auf "Nichtfracking" im Süden des Kreises war man konsequent: Der Umweltausschuss des Kreistages hat den Antrag einstimmig (!) rundweg abgelehnt. Das muss allerdings noch nicht das Ende dieses ebenso dreisten wie zweifelhaften Unterfangens sein, weil letztlich die Bergbehörde in Arnsberg (früher: Landesoberbergamt) entscheidet (und da gilt immer noch: "Bergrecht bricht Grundrecht").
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In diesen Tagen haben alle Landräte/Landrätinnen Deutschlands Post von der "Entsorgungskommission" des Standortauswahlgesetzes für ein Atommüll-"End"-Lager bekommen.
Fragt doch einfach mal nach! Details sind hier zu finden.
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Am kommenden Samstag (19.9.) findet eine weitere Anti-"Freihandels"-Abkommen-Demo in Münster statt.
Übrigens: Mitfahrkarten für die Busfahrt aus Münster am 10.10. nach Berlin (ab 4.00 Uhr) können im Büro der "Linken", Achtermannstr. in Münster (nahe Hauptbahnhof/Windhorststr.) abgeholt werden.
Wir haben berichtet, dass am 8.12.2014 NRW-Umweltminister Remmel ausgerechnet mit den Hauptverursachern des Artenschwundes im agrarisch geprägten Raum eine Rahmenvereinbarung zur Förderung der Biodiversität abgeschlossen hat, in der auch "Runde Tische" festgeschrieben sind. Mehr ...
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Am kommenden Donnerstag, den 17.9., findet im Franz-Hitze-Haus eine vielleicht ganz interessant werdende Veranstaltung zur päpstlichen "Ökologie-Enzyklika" statt - u. a. mit dem früheren bundesdeutschen Umweltminister Klaus Töpfer. Anmeldungen unter diesem Link.
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Nach jahrelangen intensiven Vorbereitungen soll lt. Tagesordnung der Regionalrat Münster am Montag, den 21.9., über den Teilabschnitt "Energie" des neuen Regionalplans beschließen. Mehr ...
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Noch 6 Wochen:
Seit heute kann jeder selbst auf dieser Internetseite eine Zugfahrtkarte (60 €) für die zwei Sonderzüge erwerben, die am 10.10. zur großen Anti-TTIP-Demo nach Berlin fahren und durch NRW kommen. Für die Münsterländer bietet sich am ehesten noch der Zustieg in Hamm oder Dortmund an. Noch nicht genau bekannt sind allerdings die Abfahrtszeiten an diesen beiden Bahnhöfen.
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Sowohl ein Vorstandsmitglied des Landesjagdverbandes als auch der Oberste "Staatsförster" des Landes NRW sind bei illegalen Jagdaktionen erwischt worden. Details zum ersten Fall ...
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Inzwischen hat das Westmünsterland - jedenfalls was die Anzahl der Schweine pro 100 ha angeht - sogar den berüchtigten Kreis Vechta überholt! Die Folgen sind bekannt: Verödung der Landschaft, Zunahme der Gülle, Verschlechterung der Grundwasser-Situation usw.
Am kommenden Donnerstag wird es dazu eine Veranstaltung in Emsdetten geben, am 9.9. in Schermbeck. Mehr ...
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Bis zu 100% (!) sogenannte "Sekundärbrennstoffe" (vulgo Müll) will die Zementfirma Dyckerhoff im Bereich des FFH-Gebietes westl. Teutoburger Wald einsetzen. Am 3.9. ist der Scoping-Termin. Mehr ...
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Die ARD bringt morgen (Mittwoch) in der Sendereihe "Plus minus" einen wahrscheinlich nicht nur schmeichelhaften Bericht über das Thema "BUND und Windkraft" unter dem Untertitel "Für oder gegen Windkraft". Als ob das so simpel wäre ...
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Der BUND-Bundesverband hat zwei Karten ins Netz gestellt, die eine Übersicht über diejenigen Kommunen (und die Parteien!) geben, die sich gegen TTIP ausgesprochen haben. Diese Übersicht ist auch für NRW nicht ganz vollständig, wird aber laufend aktualisiert.
Auch von dieser Stelle aus ergeht die Bitte mitzuteilen, falls in NRW eine Kommune entweder neuerdings sich gegen TTIP/CETA etc. ausgesprochen hat oder in der Bundesverbandskarte noch fehlt.
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Recherchen in den USA haben ergeben, dass - wieder einmal - Bundes- und Landesregierung die Bevölkerung getäuscht haben! Mehr ...
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Als Reaktion auf das Vorpreschen von ExxonMobile hat sich jetzt auch in Ibbenbüren eine BI gegründet. Mehr...
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Nachdem nun auch der DGB beigetreten ist, wird ein breites Bündnis vieler gesellschaftlicher Gruppen am Samstag, den 10. Oktober, ab 12.00 Uhr vor dem Hauptbahnhof Berlin einen "Anti-TTIP"-Demonstrationszug veranstalten, der hoffentlich die Dimension der großen Anti-Atomdemos der letzten Jahre erreichen wird.
Denn mit den derzeit aktuellen sogenannten "Freihandelsabkommen", die mit Freihandel nur wenig, mit der weiteren Verfestigung einer "marktkonformen Demokratie" (zit. Angela Merkel) aber alles zu tun haben, soll das (jedenfalls transatlantisch) vollendet werden, was im Rahmen der OECD 1998 als "MAI" (=Multilateral Agreement of Investments) schon einmal gescheitert war: Die Beschneidung der Freiheit demokratischer Staaten zur Setzung von Regeln und die Erleichterung der Erpressbarkeit durch transnationale Konzerne.
Deshalb noch mal auf "Neudeutsch": Save the date!
Sicher werden die Vereinigungen und Verbände beizeiten wieder Mitfahrangebote vorlegen. Wir bleiben am Ball.
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Während das "Fracking-Erlaubnisgesetz" in der Großen Koalition in Berlin für zum Teil heftige Auseinandersetzungen sorgt, macht ExxonMobile im Münsterland (nach Drensteinfurt und Nordwalde) einen weiteren Versuch, wie die "Ibbenbürener Volkszeitung" berichtete. Heute abend soll dazu eine Versammlung stattfinden.
Am 3.7. will der BUND-Bundesverband mit Hilfe betroffener BürgermeisterInnen aus ganz Deutschland in Berlin einen weiteren Protest gegen die "unkonventionelle" Erdgasgewinnung und den o. g. Gesetzentwurf durchführen.
Der seit vergangenem Jahr in der Erarbeitung befindliche Landesentwicklungsplan (LEP-E) wird weiter gelockert, wie Herr Epping aus der Staatskanzlei vor dem Regionalrat heute erläuterte. Mehr ...
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Mit wüsten Angriffen gegen Grüne und SPD - einschließlich der Ministerpräsidentin - verlässt der LJV nun endgültig die für ihn schon längst immer schmaler gewordene Linie der Seriosität. Mehr ...
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Dank einiger aufrechter Europa-Parlamentsmitglieder aus den sozialdemokratischen Parteien hat Parlamentspräsident Schulz die "Notbremse" gezogen und eine Beschlussfassung verschoben. Mehr...
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Seit einigen Tagen sind die betriebsbezogenen Subventionen der EU wieder einsehbar. Zur Erinnerung: Nach massiven Protesten der Bauernverbände und datenschutzrechtlichen Bedenken war diese Möglichkeit 2014 gestrichen worden.
Unter der folgenden Internet-Adresse kann nun wieder jedermann zum Beispiel durch die Eingabe der Postleitzahl die Subventionen für jeden Betrieb einer Region, aber auch für bestimmte Einzelbetriebe erfahren: http://www.agrar-fischerei-zahlungen.de/Suche. Vieles mag sicher seine Berechtigung haben, aber wenn man in bestimmten Gegenden und in bestimmten Fällen mal genauer nachschaut ...?
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Im Handelsausschuss des Europaparlaments ist über die sog. Streitschlichtungsverfahren (ISDS) im Rahmen von TTIP abgestimmt worden. Mehr ...
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Friedel Hesseling (AG Naturschutzverbände Emsdetten) lädt ein. Mehr ...
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Die selbstorganisierte "Europäische Bürgerinitiative" (EBI) gegen das sogenannte "Freihandelsabkommen" TTIP hat fast die Zwei-Millionen-Marke erreicht. Mehr ...
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Obwohl das neue Landesjagdgesetz überwiegend lediglich aus Tierschutzsicht einige Verbesserungen enthält, will der LJV dagegen klagen und eine "Volksinitiative starten. Mehr ...
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Heute haben einige "Landschafts-Paten" an einem möglichen Bohrplatz protestiert. Mehr ...
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- Bild: D. Damschen BUND
Schon vor Monaten haben wir darüber berichtet, dass die EU-Kommission einen Angriff auf die beiden Naturschutzrichtlinien plant. Nun haben sich vier große deutsche Naturschutzverbände darauf verständigt, gemeinsam diese Attacke abzuwehren.
Mehr ...
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- Pressemitteilung der VSMK
Auf der Konferenz der Verbraucherschutzminister der Länder (in NRW: Umweltminister Johannes Remmel) haben die Minister sich für ein rasches Verbot des Pestizids "Glyphosat" ausgesprochen. Als erstes sollten Hausgärten und Anlagen der Öffentlichen Hand geschützt werden. Dieses ist ein wichtiges Signal an die Bundesregierung (und die EU-Kommission), da ja in Kürze eine Verlängerung der Zulassung dieses Totalherbizids (bekanntestes Produkt: Roundup) ansteht.
Darüberhinaus gibt es einen Appell an die Baumärkte, nicht mehr für Roundup zu werben. Hintergrund all dieser Aktionen ist eine Verlautbarung der WHO (Weltgesundheitsorganisation), wonach Glyphosat im Verdacht steht, krebsauslösend zu sein. Monsanto und Bayer werden nicht begeistert sein - und das ist auch gut so.
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Glyphosat - Hauptbestandteil des Ultrapestizids "Round Up" - ist ja schon länger in Verruf geraten, auch bei der WHO. Am Donnerstag, 7. Mai ab 19.30 findet nun im Hotel Stegemann (Westladbergen 71) eine Veranstaltung mit dem Titel "Krebs durch Unkraut-Vernichtungsmittel?" statt. Einzelheiten können dem nebenstehenden Programm entnommen werden.
Am 9. Mai findet eine von Sven Giegold (MdEP) organisierte TTIP-Veranstaltung in Dortmund statt. Mehr... (Hoffentlich gehen die Grünen dann auch auf die Verlautbarungen "ihres" MP Kretschmann ein)
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Nach jahrelangem juristischen Tauziehen hat heute der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Münster den Bebauungsplan für das von Anfang an höchst umstrittene interkommunale Gewerbegebiet "Borken-Heiden-Reken" an der A31 für unwirksam erklärt. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Geklagt hatte die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU), einer der vier ankannten Naturschutzverbände in NRW.
Gegen die Ausweisung dieses Gebietes hatten sich die Naturschutzverbände stets gewehrt, weil das immerhin 72 ha große Areal völlig losgelöst von weiterer Bebauung "auf der grünen Wiese" liegt und damit die immer wieder groß auch von der Landesregierung verkündeten Absichten zur Reduzierung des Freiflächenverbrauchs konterkariert.
Aktenzeichen der Gerichtsentscheidung: 10 D 21/12.
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- Attac- und BUND-AktivistInnen in Dülmen
Wie im weltweiten Netz angekündigt, fanden heute in Borken, Dülmen und Münster Aktionen gegen die sog. "Freihandelsabkommen" TTIP, CETA und TiSA statt. Einige Impressionen dazu finden sich hier.
Insgesamt hat es in Europa in mehr als 500 Städten Protestveranstaltungen gegeben - aber auch in den USA, Kanada und Südostasien. Immer mehr Menschen wachen auf!
In Borken, Dülmen und Münster finden am kommenden Samstag verschiedene Aktionen gegen die sog. "Freihandelsabkommen" CETA, TTIP und TiSA statt. Details sind hier zu finden.

- Übersicht über die Orte der Protestveranstaltungen
Heute beginn die sogenannten "Meinungsausgleichstermine" in den Räumen der Bezirksregierung: Mehrere tausend "Anregungen und Bedenken" zum Entwurf des sachlichen Teilabschnitts Energie (STE) werden in den kommenden zwei Wochen erörtert. Dabei geht es überwiegend um die Windenergie-Eignungsbereiche, aber auch um Agrargasanlagen, Fotovoltaik in der freien Landschaft und andere raumbedeutsame Aspekte der Erneuerbaren Energien.
Solche Veranstaltungen können sehr "quälend" sein, zumal - wie wir ja vor genau einem Jahr bei den entsprechenden Terminen zum ersten Teilabschnitt des Regionalplans erleben mussten - sie weitestgehend konsequenzenlos bleiben. Stellvertretend für die anerkannten Naturschutzverbände wird das Landesbüro vertreten sein, unterstützt von Verbandsmitgliedern aus dem Münsterland.
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Die Westfälischen Nachrichten haben heute auf ihrer Titelseite und im Innenteil verbale Amokläufe von Waldbesitzerverbänden und Forstleuten gegen die Pläne des NRW-Umweltministers, einen Teil der Staatswaldflächen zur Förderung der Biodiversität dauerhaft stillzulegen, abgedruckt, mit wüsten Spekulationen angereichert und auch noch entsprechend kommentiert. Zu diesem journalistischen "Rohrkrepierer" ist hier Klartext zu finden!
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Am 29.4.2015 findet in Dortmund wieder eine Veranstaltung (der ev. Akademie Iserlohn) zu den sog. "Freihandelsabkommen" statt. Das Einladungsfaltblatt kann hier heruntergeladen werden.
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Mit mehr als 300 TeilnehmerInnen, vielen Transparenten und RednerInnen auch aus Russland fand heute ab 11.57 Uhr ("es ist 3 vor 12") der Ostermarsch in Gronau statt. Zahlreiche Medien - von WN, WDR bis hin zur "Welt" - berichteten über die skandalösen Vorgänge im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Verkauf der Urenco.
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Der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion zum Fracking-Gesetzentwurf der Bundesregierung hat heute zusammen mit seinem örtlichen Bundestagskollegen Michael Groß eine kurzweilige Veranstaltung in Recklinghausen durchgeführt. Mehr...
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Wegen der Osterferien musste die Sitzung des LAK Atom am kommenden Montag verlegt werden:
Wir tagen jetzt im Umwelthaus Münster, Zumsandestr. 15 (10 min Fußweg vom Hbf).
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Am 18.4. ist bekanntlich der transatlantische Widerstandstag gegen die sog. "Freihandelsabkommen". Dazu gibt es ganz aktuell eine im Moment noch nur auf englisch abgefasste globale Aktionsseite mit einer Weltkarte, wo jede Gruppe ihre Aktion an ihrem Ort eintragen kann (sollte!). Das Münsterland ist bisher noch frei, obwohl dort etliche Aktionen laufen werden. Bitte eintragen!
Außerdem gibt es stets aktuelle Informationen (auf Deutsch) zum 18.4. über diese Internetseite.
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Bei einem Pressegespräch heute in Hausdülmen hat der BUND NRW das Leitbild für die zukünftige Entwicklung des am 1.6.2015 wieder vollständig in die Verfügbarkeit der Bundesrepublik Deutschland zurückfallenden Truppenübungsplatzes Haltern vorgestellt. Näheres ...
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Jetzt sollen nach den Absichten der Bundesregierung auch die deutschen Bergbauregionen "frackingfrei" bleiben. Es muss wieder einmal an das Versprechen der NRW-Ministerpräsidentin Kraft erinnert werden: "So lange ich Ministerpräsidentin bin, wird es in NRW kein Fracking geben." Wohlgemerkt: In ganz NRW!
Mehr...
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Mit zum Teil ausgesprochen "unappetitlichen" Bezügen zur NS-Zeit macht der Landesjagdverband NRW weiter mobil gegen die Novellierung des Landesgesetzes. Mehr ...
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Der neue Termin für die nächste Sitzung des LAK Atom ist Montag, der 30. März, ab 18.00 Uhr im Umwelthaus Münster, Zumsandestr. 15 (10 min Fußweg vom Bahnhof).
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Bei seiner ersten Sitzung in diesem Jahr wird sich der Regionalrat u. a. mit der Zukunft des ehemaligen Militärflugplatzes bei Dreierwalde sowie mit dem Fortgang des Regionalplans - Teilabschnitt erneuerbare Energien - beschäftigen. Details...
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Die von der EU-Kommission bekanntlich nicht anerkannte "Europäische Bürgerinitiative" (Klage beim EU-GH läuft) hat jetzt die 1.500.000 - Marke überschritten. Auch die EU-Quoren für mindestens sieben Mitgliedsstaaten sind längst erreicht.
Das nächste international wichtige Datum ist der 18. April. Zusammen mit unseren nordamerikanischen Freundinnen und Freunden findet dann der internationale Anti-TTIP-Aktionstag statt. Wir berichten aktuell weiter.
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- aus: Der Tagesspiegel (Berlin) vom 12.1.2015
Manch einer der mehr als 20 Teilnehmer aus BUND, attac, NABU usw. äußerte nach der äußerst informativen Veranstaltung in Dortmund den Wunsch, eine solche Tagung vor dem Hintergrund der Bedeutung des Themas nicht nur für den Natur- und Umweltschutz zu wiederholen. Wir denken darüber nach ...
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Mit der ebenso sachfremden wie für einen "Umweltminister" unpassenden Feststellung: "Artenschutz und Windenergie sind keine Gegensätze" in einer heutigen Pressemitteilung hat sich Herr Remmel aus jeder ernsthaften Debatte über die Möglichkeiten einer Verbesserung der Gewinnung alternativer Energien verabschiedet. Mehr ...
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Die Auseinandersetzungen um die völlig wirklichkeitsfremde Geschäftsführung beim Grevener Flugfeld eskalieren. Mehr...
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Da sich der zivilgesellschaftliche Widerstand gegen die sogenannten "Freihandelsabkommen" CETA, TTIP und TiSA europaweit immer mehr verstärkt (Deutschland steht dabei sehr weit vorne) und auch der Deutsche Kulturrat unter seinem mutigen Geschäftsführer Olaf Zimmermann sehr aktiv im Bündnis "Unfairhandelbar" mitwirkt, hat sich die CDU zu einer "Gegenoffensive" entschlossen. Mehr....
Heute ist ein sehr bemerkenswertes Statement zu TTIP erschienen, veröffentlicht von einem Teil der Mitglieder in dem vom Bundeswirtschaftsministerium eingerichteten Beratergremium. Bemerkenswert dabei ist vor allem die "Koalition" der Gutwilligen: Wann hat es das schon mal gegeben - eine gemeinsame Stellungnahme von DGB, Deutscher Kulturrat, Deutscher Städte- und Gemeindebund, BUND, DNR, diversen Einzelgewerkschaften und etlichen weiteren Organisationen? Sie alle drücken - selbstverständlich vornehm zurückhaltend - ihre massiven Bedenken gegen eine Vielzahl der schon aus CETA bekannten und damit auch für TTIP vorgesehenen Deregulierungen aus. Das Papier kann hier heruntergeladen werden.
In diesem Zusammenhang: Es sind noch Plätze frei in dem vom BUND NRW organisierten Workshop zu den Freihandelsabkommen am 20.2. in Dortmund! Mehr...
Ein ziemlich langer Artikel ist am letzten Wochenende in der Ausgabe Heek/Nienborg (Kreis Borken) der "Westfälischen Nachrichten" erschienen. Dort macht sich der Redakteur tiefschürfende Gedanken um das Problem des Image-Verlustes der industrialisierten Landwirtschaft. Enthält zwar auch Polemik gegen die "selbsternannten" Naturschützer, aber wir sind da ja einiges gewohnt und halten auch einiges aus ("Was stört es die Eichen, wenn sich die Säue an ihnen reiben"). Mehr...
Deutlich mehr TeilnehmerInnen als 2014 - fast 50.000 - kamen heute nach Berlin, um gegen die sog. "Freihandelsabkommen" und die Landwirtschaftsindustrie ("Wir haben es satt") zu protestieren. Eine kleine Bildergalerie zur Demo findet sich hier.
Was lustiges am Rande: Der Deutsche Bauernverband hatte in den Stunden vor der Großdemo zu einer Gegendemo ("Wir machen euch satt") aufgerufen, die allerdings kaum Beachtung fand.
Am Freitag, den 20.2.2015 findet eine vom BUND NRW organisierte Informationsveranstaltung zu TTIP/CETA/TiSA in Dortmund statt. Beteiligt sind auch der DGB und die evangelische Kirche. Details finden sich hier.
Die ursprünglich als reine "Agrardemo" konzipierte Veranstaltung auf der sog. "Grünen Woche" stets im Januar in Berlin hat sich im Laufe der Jahre mit immer mehr Themenfeldern beschäftigt. In diesem Jahr stehen am 17.1. neben den Agrarthemen vor allem die "Freihandelsabkommen" TTIP, CETA und das Dienstleistungsabkommen TiSA im Mittelpunkt der Demonstration.
Deshalb: Sofort anmelden für einen der aus dem Münsterland fahrenden Busse! Das Wetter wird auch bestimmt nicht so schlecht wie in den nächsten Tagen sein. Mehr...
Die von etlichen Landesregierungen seit Mai 2014 zurückgehaltene Studie der "Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten" (LAG VSW) über die erforderlichen Abstände zwischen Windkraftanlagen und Schutzgebieten bzw. bestimmten Vogelarten steht zum Download zur Verfügung. Mehr...
Mit breiter Mehrheit hat eine Kammer des niederländischen Parlaments in den Haag ein Fracking-Verbot auf den Weg gebracht. Mehr ...
Neben den schon weiter unten angegebenen Informationsmöglichkeiten über die Fahrt nach Berlin am 17.1. hat nun Daniel Kebschull (NABU Warendorf) mehrere Möglichkeiten angeboten, die von Interessierten möglichst bald genutzt werden sollten. Details finden sich hier.
In einem Runderlass an die Bezirksregierungen hat inzwischen das NRW-Innenministerium das Rundschreiben des NRW-Städte- und Gemeindebundes korrigiert: Die Räte der Kommunen dürfen sehr wohl Resolutionen gegen die sog. "Frei"handelsabkommen beschließen, wenn ein lokaler Bezug hergestellt wird. Und das dürfte kein Problem sein: Jede Gemeinde ist betroffen, die in irgendeiner Weise Daseinsvorsorge für ihre Bevölkerung betreibt (Wasser, Abwasser zum Beispiel) oder Quersubventionierungen etwa des ÖPNV betreibt. Also: Das Signal für alle bisher noch nicht aktiven Gemeinden und Städte steht wieder auf "los"! Musteranträge sind hier zu finden.
Vor allem die deutsche Zentralregion der Massentierhaltung von Puten und Hühnern - Niedersachsen - scheint verstärkt betroffen zu sein. Ein sehr treffender Kommentar zu den Ursachen und Folgen ist heute im WDR5 erschienen. Lesenswert!
In der Nacht vom Montag zum Dienstag hat der Kreistag Steinfurt mit knapper Mehrheit einen ersten Beschluss zum FMO gefasst, der vorsichtig in die richtige Richtung geht. Mehr ...
Mit mehr als 1.000 DemonstrantInnen waren an diesem Samstag deutlich mehr Menschen gegen die sog. "Freihandelsabkommen" CETA, TTIP und TiSA gekommen als beim letzten Mal: Der Widerstand wächst! Details zur Demo finden sich hier.
Am kommenden Samstag, 13.12., startet ab 13.00 Uhr wieder eine große Demonstration in Münster für faire Handelsbeziehungen. Unter dem Motto "Münster gegen TTIP" geht es diesmal an der Windhorststr./Ecke Bahnhofstr. los. Alle BUND-Aktiven aus Münster und dem Münsterland sollten sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen (und schon mal "üben" für die bundesweite Großdemo in Berlin am 17.1.2015; s. unten).

- Bei der großen Demo in Berlin geht es um Landwirtschaft und "Freihandel"!
Details über Mitfahrmöglichkeiten am 17.1.2015 aus NRW finden sich hier.
Es gibt aus den letzten Tagen gleich drei positive Meldungen zum Kampf gegen TTIP/CETA/TiSA: den neuen Beschluss des DGB, die Vorlage für den CSU-Parteitag (!) und Äußerungen der SPD im Europaparlament. Die Einzelheiten sind hier dargestellt. Lesenswert!
Am 7.12. hat Barbara Hendricks in Ascheberg auf einer SPD-Veranstaltung Rückzugsgefechte beim Thema Fracking vorgeführt. Einzelheiten sind hier zu erfahren.
Der Unterbezirksparteitag der SPD Düsseldorf hat einen richtungsweisenden Beschluss zu CETA/TTIP/TiSA gefasst, der hoffentlich von vielen anderen SPD-Unterbezirken übernommen wird.
Auch bei den Kunstschaffenden verstärkt sich der Protest.
Wie sehr Herr Gabriel die deutsche Öffentlichkeit zu täuschen versucht, ist hier näher dargestellt.
Heute ist Bundeswirtschaftsminister Gabriel (SPD) von den transatlantischen Allmachtsfantasien überrollt worden und hat die Zustimmung der Bundesregierung zu CETA (und damit letztlich auch zu TTIP) angekündigt. Mehr ...
In den letzten Tagen berichteten die Medien über einen Fall von Vogelgrippe (Virus H5N8) bei einem Wildvogel. Daraufhin wurde von Seiten auch der NRW-Landes-behörden die Einstallung von bisher frei laufendem Geflügel in den Konzentrationszonen von Wasservögeln angeordnet, u. a. im Bereich des Zwillbrocker Venns, der Rieselfelder Münster, des Halterner Stausees und der Teichanlagen bei Hausdülmen. Dadurch soll eine Übertragung von Wildvögeln auf Haustiere verhindert werden.
In Wirklichkeit liegt das Problem genau anders herum: Ursache für die immer wieder aufflammende Vogelgrippe ist das "Dreckszeug", das in den Geflügel-Massenhaltereien verfüttert wird. Es sei in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass bei dem großen Vogelgrippe-Fall (H5N1) vor 8 Jahren auch zunächst behauptet worden war, es sei von Wildvögeln übertragen worden. Wegen der Ausbreitungsrichtung von Süd nach Nord (im Herbst!) konnte das aber sehr schnell ausgeschlossen werden. Die Biologische Station in den Rieselfeldern war damals die einzige Einrichtung in NRW, die in größerem Umfang rastende Wasservögel gefangen und Proben zur Untersuchung beim CVUA (Chemisches Veterinäruntersuchungsamt in Münster) eingeliefert hat: alle ohne Befund.
Von daher wäre es schon wichtig, dass die Vogelgrippe nicht von infiziertem Hausgeflügel auf Wildvögel übertragen wird. Es darf aber bezweifelt werden, dass von den privat im Freien gehaltenen Hühnern, Enten oder Gänsen ein Infektionsrisiko ausgeht. Dies trifft stattdessen auf die Massenhaltungen zu, von denen einige auch Auslaufmöglichkeiten anbieten. Wie hieß es heute so treffend in der MZ: "Das ist ein krankes System".
Bekanntlich soll ja die Urananreicherungsanlage Gronau (UAA) verkauft werden. Welche Probleme dabei entstehen, lesen Sie hier.
In einem Rundschreiben an alle Städte und Gemeinden in NRW behauptet der Städte- und Gemeindebund, dass Stellungnahmen zu CETA, TTIP und TiSA nicht zulässig seien. Mehr ...
Gute Nachricht für alle im Naturschutz engagierten: Die seit vielen Monaten bestehende allgemeine Haushaltssperre im Land NRW ist jetzt aufgehoben. Es können also wieder Anträge gestellt werden - vor allem solche, die schon vor Beginn der Haushaltssperre "fertig waren", da die verbleibende Zeit bis zum Rechnungsabschluss der Bezirksregierung(en) nur sehr kurz ist!
In Sassenberg findet am kommenden Dienstag eine Veranstaltung zur Putenmast statt. Das Programm findet Ihr hier.
Nun haben die Jäger endgültig eine "Grenze" überschritten: In der größten und berüchtigsten deutschen Jagdzeitschrift "Wild und Hund" hat der Chefredakteur Hornung in seinem Editorial heute einen direkten Vergleich zwischen den in Nordrhein-Westfalen und einigen anderen Bundesländern beabsichtigten Novellierungen der Landesjagdgesetze und den Nazi-Ermächtigungsgesetzen von 1933 gezogen!
Das ist nicht nur ein beispielloser historischer "Fehlgriff", sondern auch eine Verhöhnung des seit 1948 existierenden Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland. Außerdem vergisst die konservative Jägerschaft dabei geflissentlich, dass das von den Nazis konzipierte Reichsjagdgesetz von 1934 in weiten Teilen bis heute Gültigkeit behalten hat: Allein das ist schon Grund genug, dieses Gesetz demokratischen Spielregeln besser anzupassen.
Jedenfalls haben sich die konservativen Jagdverbände mit solchen Äußerungen aus jeder seriösen Diskussion nunmehr endgültig verabschiedet.
Es wurde eine Deklaration verabschiedet, die hier heruntergeladen werden kann. Außerdem stehen die Präsentationen zum Download zur Verfügung.
Am 8.11. findet im Rahmen der NUA eine vom BUND NRW organisierte, hochkarätig besetzte Tagung zum Problem des "vergessenen" Atommülls statt. Mehr ...
Am 5.10.2014 lief im Programm "WESTPOL" eine relativ ausführliche Darstellung dieses Konfliktes. Mehr...
Im Rahmen des europaweiten Aktionstages gegen die sogenannten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) fand auch in Münster eine gut besuchte Veranstaltung statt. Mehr...
Am 9.10. haben NABU und BUND Münsterland im Rahmen einer PK über ihre gemeinsam mit zahlreichen anderen Verbänden erhobenen Forderungen zu einer Anpassung des Landesjagdgesetzes an Tierschutz- und moderne Ökologiestandards berichtet. Abends versammelten sich rund 40 "Aufrechte" vor der Halle Münsterland, um einen Kontrapunkt gegen die per Bussen aus dem ganzen Regierungsbezirk angefahrenen LJV-Jäger zu setzen. Die Münstersche Zeitung, der WDR-Hörfunk und die "Aktuelle Stunde" berichteten.
Nicht nur - wie schon vor Tagen angekündigt - in Münster an der Stubengasse um 12.00 gibt es einen "High Noon" gegen die sog. "Freihandelsabkommen" mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP), sondern an vielen Orten im gesamten Münsterland finden Veranstaltungen und Unterschriftensammlungen im Rahmen der "Europäischen Bürgerinitiative" gegen TTIP statt. Die Karte mit den Veranstaltungsorten findet Ihr hier:
Es wäre angebracht, dass an möglichst vielen dieser Orte auch BUND-VertreterInnen dabei wären! Denn auch das ähnlich gestrickte "Multilateral Agreement on Investments" (MAI) konnte 1998 nur durch einen beeindruckenden Einsatz der europäischen Zivilgesellschaft verhindert werden.
Merke: Es geht nicht um Freihandel, sondern um die noch freiere Durchsetzbarkeit von Großkonzerninteressen!
Am Donnerstag, 9. Oktober ab 19.00 Uhr, veranstaltet der Landesjagdverband NRW (LJV) in der Halle Münsterland in Münster eine (von fünf auf das ganze Land verteilte) "Protestveranstaltung" gegen die beabsichtigte Novellierung des Landesjagdgesetzes.
Zur Erinnerung: NABU, BUND und etliche Tierschutzverbände hatten sich im Juni auf einen 10-Punkte-Vorschlag zur Novellierung des Landesjagdgesetzes geeinigt. Der nunmehr seit rund zwei Wochen vorliegende Novellierungstext nimmt einen Teil dieser Vorschläge auf und ist insoweit ein erster Schritt in die richtige Richtung hin zu einem ökologischeren Jagdgesetz.
Um dies auch nach außen zu vermitteln und denjenigen aus der Jägerschaft, die überhaupt keine Veränderung wollen (wie z. B. der LJV), Paroli bieten zu können, sollten sich am 9.10. ab etwa 18.00 Uhr möglichst viele Natur- und Tierschützer vor der Halle Münsterland versammeln. Wer hat, kann auch Handzettel, Plakate oder Transparente mit Bezug zum Thema mitbringen.
Also: Bis zum 9. Oktober!
Heute ist endlich die Einladung zur diesjährigen Regionalkonferenz der münsterländischen Naturschutzverbände verschickt worden. Mehr ...
Schon gestern hatten viele Anti-Fracking-Initiativen Post von Exxon Mobile und heute ist in zahlreichen deutschen Tageszeitungen eine halbseitige Anzeige von Exxon erschienen, in der die Firma mal wieder behauptet, wie umweltschonend sie inzwischen vorgehe. Es wird so sein wie immer: Zugegeben wird erst dann etwas, wenn es nicht mehr zu verheimlichen ist.
Deshalb gilt auch weiterhin die Feststellung: Auch die Suche nach unkonventionellem Erdgas mit "Felsquellwasser" ist inakzeptabel: Kein "alter Wein in neuen Schläuchen"!
P.S.: Als einziger der Grünen Umweltminister der Bundesländer hat der NRW-Minister Remmel die Probleme richtig erkannt. Die Kollegen aber leider immer noch nicht ...
Wie u. a. die Münstersche Zeitung am 26.9. berichtet, hat sich der NRW-Städte- und Gemeindebund einheitlich gegen Fracking ausgesprochen. Wichtig ist allerdings, dass diese vorbildliche Haltung auch vor dem Hintergrund der neuesten Beschwichtigungsversuche von Exxon Mobile und den Versuchen, mit dem Begriff "Tektomechanik" alten Wein in neuen Schläuchen zu verkaufen, beibehalten wird!
MZ vom 26.9.2014
Nachdem es inzwischen sogar in Bayern einzelne Stellungnahmen von Kreis- und Gemeinderäten gegen die sog. "Freihandelsverträge" mit den USA und Kanada gegeben hat, sollten auch die Gemeinden und Kreise des Münsterlandes aufwachen. Mehr ...
Prompt haben unsere Mitstreiter und Freunde Edmund Bischoff, Herbert Moritz und Rainer Gildhuis vom NABU Steinfurt, Coesfeld und Borken auf die Ausfälle des WLV-Präsidenten reagiert. Die Stellungnahme von Ede findet Ihr hier, die Leserbriefe von Herbert und Rainer hier. Viel Vergnügen!

- WN vom 19.9.2014
Via "Westfälische Nachrichten" (siehe Ausriß) kam heute ein Gruß des WLV-Präsidenten und MdB (CDU) Röring an die münsterländischen Naturschutzverbände. Dafür bedanken wir uns ausdrücklich, weil es erkennen läßt, dass dem WLV die zunehmende Kritik an Massentierhaltung, Vermaisung, Grundwasserverschmutzung, Artenschwund in der "modernen" Agrarlandschaft, windelweiche Haltung zur "Grünen" Gentechnik, zu den sog. "Freihandelsabkommen" CETA und TTIP usw. usw. allmählich auf die Nerven geht.
Weiter so!
Während der DGB im Frühjahr auf seinem Bundeskongress einen Abbruch der sog. "Freihandels"-Verhandlungen beschlossen hatte und auch viele Einzelgewerkschaften (Verdi, GEW, IG Metall, aber selbstverständlich nicht die IGBCE) einen erfreulich klaren Anti-TTIP und Anti-Ceta-Kurs fahren, versuchen SPD-Chef Gabriel und der neue (aus der IGBCE kommende!) DGB-Vorsitzende ihre Basis mit haltlosen Versprechungen und beschwichtigendem Geschwafel über den Tisch zu ziehen. Mehr...
Bitte vormerken!
Die diesjährige Naturschutz-Regionalkonferenz wird sich ein weiteres Mal mit dem Regionalplan beschäftigen, und zwar mit dem kürzlich im Entwurf vorgelegten Teilplan Energie. Der Schwerpunkt wird dabei auf der Windkraft liegen, weil die Photovoltaik durchweg unproblematisch ist und die Agrargasanlagen (das sind diejenigen, die überwiegend mit Mais "gefüttert" werden) offenbar endlich das Ende ihrer Expansion erreicht haben. Es werden dabei auch - sowohl von der mit eingeladenen Bezirksregierung als auch von unabhängigen Juristen - rechtliche Probleme des Spannungsfeldes Windkraft und Naturschutz beleuchtet werden.
Die Konferenz findet am gewohnten Ort (Seminarzentrum der Biologischen Station, Coermühle 100, 48157 Münster) zwischen 14 und 18 Uhr am Freitag, den 24.10.2014 statt.
Das Programm selbst wird in den nächsten 12 Tagen verschickt.
Die Anti-Atom-Bürgerinitiativen und Umweltverbände haben die wochenlange Aktion "Atommüllalarm" gestartet. Mit ihr soll u. a. verdeutlicht werden, dass es mit der Suche nach einem Atommüll-"Endlager" für hochradioaktive Abfälle nicht getan ist. Sie wenden sich auch gegen das sog. "Freimessen" von schwach radioaktivem Müll zum Beispiel aus dem Abbau der Atomkraftwerke, was zu einer völlig unkontrollierbaren Verteilung dieses Mülls auf "normalen" Deponien führt.
Zahlreiche Aktionen in vielen deutschen Städten und Regionen sind vorgesehen.
Brüssel. Heute hat die EU-Kommission die u. a. auch vom BUND betriebene Gründung einer europäischen Bürgerinitiative (EBI) abgelehnt. Die Begründungen der Kommission sind fadenscheinig und von der Befürchtung getrieben, dass die inzwischen längst entstandene BürgerInnenbewegung gegen die sogenannten "Freihandelsabkommen" CETA (EU-Kanada) und TTIP (EU-USA) auch in anderen EU-Ländern noch stärker werden könnte.
Für uns und alle anderen Mitstreiterinnen heißt das: Jetzt erst recht!
Heute hat sich der neue Regionalrat für das Münsterland konstituiert. Der neue Vorsitzende ist der alte: Engelbert Rauen von der CDU. Zusätzlich ist erstmalig auch ein Vertreter der "Linken" im Regionalrat: Rüdiger Sagel MdL (Münster). Der bisherige Sprecher der SPD-Fraktion hat gewechselt, weil Bernhard Daldrup (Everswinkel) in den Bundestag gewechselt ist. Neuer Sprecher ist Dieter Bergmann (Coesfeld). Bei den "Grünen" hat sich nichts geändert, sie werden weiterhin durch das langjährig bewährte Duo Hedwig Tarner und Helmut Fehr vertreten.
Die CDU ist mit 8, die FDP mit 1, die Linke mit 1, die Grünen mit 2 und die SPD mit 5 stimmberechtigten Mitgliedern vertreten.
Es gibt auch schon wieder einen neuen Regionalplaner bei der Bezirksregierung: Ralf Weidmann.
Die wohl wichtigste Aufgabe des neuen Regionalrats ist die Beratung über den Teilplan Energie des neuen Regionalplans. Wir berichten aktuell.
Heute ist ein sehr umfangreicher Artikel in der "Münsterschen Zeitung" erschienen, der die massive Kritik der Kulturschaffenden an dem geplanten sog. "Freihandelsabkommen" zwischen der EU und den USA thematisiert. Äußerst lesenswert!
Quelle: http://www.bund-muensterland.de/startseite/