Große Ratlosigkeit breitet sich bei den Behörden aus: Wie sollen die beiden Teile des Truppenübungsplatzes Haltern (Borkenberge östlich und Weißes Venn/Geisheide westlich der BAB A 43) vor marodierenden Squad- und Enduro-Fahrern geschützt werden, wenn ab 31.5.2015 die britische Rheinarmee nicht mehr zuständig ist? Zur Erinnerung: Beide Gebietsteile sind nach europäischem Naturschutzrecht streng geschützt; es gilt das Verschlechterungsverbot.
Eigentlich müsste die BIMA (Bundesanstalt füpr Immobilienaufgaben) dafür Sorge tragen, dass der bisherige Schutz so lange aufrecht erhalten bleibt, bis eine endgültige anderweitige Besitzeinweisung erfolgt ist. Es gibt aber begründete Zweifel daran, dass die BIMA dieser Pflicht nachkommt.
Und was dann? Werden die brütenden Kraniche dann von übereifrigen Tierfotografen vertrieben, die Ziegenmelker von Geländefahrern verscheucht und die empfindliche Hochmoorvegetation von Menschenmassen zertrampelt?
Das sind Fragen, die sich nicht nur die Unteren Landschaftsbehörden bei den drei beteiligten Kreisen (Recklinghausen, Coesfeld und Borken) stellen müssten, sondern auch die Höhere (Bezirksregierung Münster) und die Oberste Landschaftsbehörde (Umweltministerium).